Politik
Regierung will zu Drohnenabwehr Luftsicherheitsgesetz ändern
Berlin 15.12.2025
– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) vorgelegt, der am kommenden Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen die Länder laut Bundesinnenministerium bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Die Bundeswehr soll dabei den Angaben zufolge gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr von Drohnen auch Waffengewalt anwenden können.
Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister, wie die Bundesregierung in der Vorlage erläutert. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll die Einsatzentscheidung von der Person des Verteidigungsministers auf das Verteidigungsministerium verlagert werden und das bisher erforderliche Benehmen mit dem Bundesinnenministerium entfallen.
Ferner soll den Angaben zufolge künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Derzeit ist das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens im Luftsicherheitsgesetz lediglich bußgeldbewehrt.
Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf laut Bundesregierung die für die einzelnen Flughäfen separate Festsetzung von Gebühren etwa für die Personen- und Gepäckkontrolle auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.