Politik
Regierung legt Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz vor
Berlin 04.11.2025
– Damit die Industrie klimafreundlicher produzieren kann, hat die Bundesregierung ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (21/2506) vorgelegt. In dem Entwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. Der Gesetzesvorschlag soll am Donnerstag erstmalig im Bundestag beraten werden.
Ziel des Gesetzes sei es, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die vorgeschlagenen Regelungen beschleunigten die Verfügbarkeit von Wasserstoff und sorgten für bessere Rahmenbedingungen beim Wasserstoffhochlauf, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf erfasse die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff. Die Verfahren dafür sollen einfacher, digitaler und schneller werden. So soll der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur demnach im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Verfahren im Wasserrecht will man durch kurze Fristen für Genehmigungsbehörden beschleunigen. Außerdem soll es im Energiewirtschaftsrecht Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geben.
Dieser Gesetzentwurf stehe im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage insbesondere zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen bei, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Vorschlag leiste auch einen Beitrag zur Erreichung von bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie.
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Die Bundesregierung hat den Entwurf als „besonders eilbedürftig“ eingestuft. Die Stellungnahme des Bundesrates liegt noch nicht vor.