Politik
Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung
Berlin 16.06.2026
– Um die Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6284) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6045). Danach wurde im Bundesinnenministerium zum 8. September 2025 eine „Projektgruppe Stiftungsfinanzierung“ in der Abteilung Demokratie und Gesellschaft eingerichtet, die insbesondere mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen aller politischen Stiftungen beauftragt wurde. Mit Einrichtung der Projektgruppe habe das Ministerium Ressourcen personell gebündelt, um sachgerecht die gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, die Voraussetzungen der Förderung nach Paragraf 2 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes zu prüfen.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist im Falle der DES zu berücksichtigen, dass für das Haushaltsjahr 2026 erstmalig alle Fördervoraussetzungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz vollumfänglich zu prüfen sind, da eine Förderung mit Bundesmitteln bislang nicht stattgefunden hat. Vor diesem Hintergrund gestalte sich die Prüfung besonders anspruchsvoll und zeitintensiv. Deren Abschluss könne aktuell daher nicht belastbar datiert werden.