Politik

Polizeiliche Führungszeugnis wird schneller

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Berlin 21.01.2026  

Das Führungszeugnis (auch bekannt als „polizeiliches Führungszeugnis“) soll zukünftig digital werden. Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist. Seine Vorlage ist für verschiedene berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich. Statt der bisherigen Papierurkunde sollen Antragstellerinnen und -steller zukünftig das Führungszeugnis auch als digitales Dokument durch das Bundesamt für Justiz erhalten können. Das Führungszeugnis erhält damit eine zeitgerechte und nutzerfreundliche Form mit hohen Sicherheitsstandards. Das Erteilungsverfahren sowie die Verwendung des Führungszeugnisses sollen für Bürgerinnen und Bürger dadurch erheblich beschleunigt und vereinfacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus weitere Änderungen unter anderem für notarielle Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht vor.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen. Die Einführung ist deshalb ein Musterbeispiel für gelingende Staatsmodernisierung. Bislang gibt es das Führungszeugnis ausschließlich in Papier und es wird per Brief aus Bonn quer durch die Republik versandt. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihr Führungszeugnis digital beantragen und erhalten es auch digital – schnell, unkompliziert und als PDF in einem sicheren Verfahren über das BundID-Konto. Ob im Beruf oder im Ehrenamt – das Führungszeugnis ist in vielen Lebensbereichen unverzichtbar. Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied. Es ist gut, dass wir hier bei der Digitalisierung des Staates vorankommen.“

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