Politik

Politische Äußerungen von Beamten im Auswärtigen Amt

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Berlin 23.09.2025   

– Zur öffentlich vorgetragenen Forderung einer Gruppe vor allem jüngerer Diplomaten aus dem Auswärtigen Amt nach einem Kurswechsel in der Israelpolitik nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/1536) auf eine Kleine Anfrage (21/1204) der AfD-Fraktion Stellung.

Wie sie darin schreibt, äußert sie sich „grundsätzlich nicht zu Personaleinzelfällen“. Beschäftigte des Auswärtigen Amtes könnten sich grundsätzlich im Rahmen ihrer konkreten Zuständigkeiten einbringen. Der informelle Austausch zu politischen Themen zwischen Angehörigen des Auswärtigen Dienstes über den jeweiligen eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus sei nicht reglementiert.

Ansonsten gelte, dass Beamtinnen und Beamte laut Bundesbeamtengesetz bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren hätten, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben. Im Einzelfall sei das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gegen die Mäßigungspflicht abzuwägen.

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