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OSZE: Menschenrechtsverteidiger besser schützen

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Berlin: 10.09.2025  

– Die Menschenrechtsbeauftragte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Maria Telalian, drängt auf einen besseren Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Diese seien wichtige Wächter von Demokratie und Menschenrechten und reagierten als Erste in Zeiten von Krisen, so die Direktorin des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE am Mittwochnachmittag im Gespräch mit Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses.

Menschenrechtsverteidiger arbeiteten daran, Menschenrechtsverletzungen zu beobachten und zu dokumentieren, oft unter großem persönlichen Risiko. Doch ihre Arbeit werde immer schwieriger. Staatliche Restriktionen im gesamten OSZE-Raum nähmen zu, so Telalian.

Es gelte ihre Rechte zu verteidigen, damit sie effektiv arbeiten könnten, forderte die OSZE-Menschenrechtsbeauftragte. Zu den Schwerpunkten der Arbeit von ODIHR gehöre deshalb bewusst die Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Das ODIHR als die mit Menschenrechten befasste Stelle der OSZE überwacht unter anderem Grundfreiheiten wie Versammlungsfreiheit, bietet aber auch Ausbildungsprogramme im Bereich Menschenrechte an, überprüft Gesetzentwürfe und fördert Rechtsstaatlichkeit und demokratische Regierungsführung. Vor allem aber beobachten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ODIHR Wahlen in den OSZE-Teilnehmerstaaten, um die Einhaltung wahlbezogener Verpflichtungen zu bewerten.

In diesem Zusammenhang zeigte sich Telalian besorgt über die zunehmende Zurückhaltung einiger Länder, Beobachter zu Wahlen einzuladen. Die 57 Teilnehmerstaaten hätten sich dazu verpflichtet, internationale Beobachter aus anderen OSZE-Staaten zu akzeptieren. Doch diese Bereitschaft nehme ab. So werde ODIHR zu den Kommunalwahlen in Georgien am 4. Oktober keine Wahlbeobachtermission entsenden. Die Einladung der georgischen Behörden sei zum ersten Mal seit 20 Jahren so spät erfolgt, dass eine aussagekräftige und glaubwürdige Beobachtung nicht mehr zu leisten sei, erklärte die ODIHR-Direktorin.

Sie betonte, im 50. Jahr ihres Bestehens stehe die OSZE vor großen Herausforderungen. Die Unterzeichnung der Helsinki-Schlussakte am 1. August 1975 legte damals den Grundstein für den beginnenden Sicherheitsdialog im Ost-West-Konflikt, aber auch für eine breite Bewegung von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen. Heute jedoch stehe die regelbasierte internationale Ordnung zunehmend unter Druck, so Telalian. Die russische Invasion in der Ukraine sei weiterhin ein Affront gegenüber den Prinzipien, zu denen man sich verpflichtet habe. Der Krieg habe großes Leid und große Zerstörung gebracht. Die Reaktion müsse jedoch auf den gemeinsamen Werten der Demokratie und der Menschenrechte basieren. Diese seien keine Werte an sich, sondern eine transformative Kraft, die Zusammenhalt sichere, mahnte die OSZE-Menschenrechtsbeauftragte. Umso entschiedener müssten sie geschützt werden.

Mit Sorge beobachte ODIHR auch die zunehmende Desinformation in sozialen Medien in der OSZE-Region. Internationale Zusammenarbeit sei hier wichtiger als je zuvor, mahnte Telalian. Es brauche einen Schulterschluss der Akteure, um auf den Onlineplattformen gegen Desinformation und Manipulation vorzugehen. ODIHR analysiere und dokumentiere, wie Staaten reagierten und unterstütze Staaten etwa mit Empfehlungen für gesetzliche Regelungen und Best-Practice-Beispielen. Allerdings könne das ODIHR, so wie andere internationale Organisationen auch, nur so viel tun, wie die Teilnehmerstaaten zuließen, räumte die ODIHR-Direktorin auf Nachfrage einer SPD-Abgeordneten hinsichtlich von Erfolgen ein.

In der Diskussion erkundigten sich Abgeordnete der Unionsfraktion, wie ODIHR mit den Gesetzen gegen „ausländische Einflussnahme“, wie sie in Russland und Georgien existierten, umgehe und mithilfe welcher Kriterien die Organisation zwischen demokratischer Unterstützung für zivilgesellschaftliche Gruppen, wie sie auch politische Stiftungen in Deutschland leisteten, und schädlicher ausländischer Einflussnahme unterscheide. Die AfD-Fraktion interessierte, ob das ODIHR auch die Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz und den Ausschluss der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung von staatlicher Förderung im Blick habe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte nach Drohungen gegen OSZE-Mitarbeiter und die Fraktion Die Linke nach anstehenden Wahlbeobachtungen in Moldau und Nordmazedonien.

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