Politik
Novellierung der Schiffs-CIRR-Richtlinie stärkt Wettbewerbsfähigkeit deutscher Werften
Berlin 03.03. 2025
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die „Richtlinie für die Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)“ novelliert. Ziel des „Schiffs-CIRR“ ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schiffbauindustrie weiter zu stärken.
Besteller von Schiffen sehen die Konditionen aus Bau- und Finanzierungsvertrag als Gesamtheit für ihre Investitionsentscheidung. Von den verbesserten Finanzierungskonditionen des Schiffs-CIRR profitieren damit letztlich die Schiffbaubetriebe, indem Bestellungen auf deutschen Werften (noch) attraktiver werden.
Eine zentrale Neuerung der Novellierung ist die Flexibilisierung der sogenannten Verwaltungskostenpauschale. Dies ermöglicht, die Konditionen für Endkreditnehmer (Käufer) wettbewerbsfähiger zu gestalten. Diese werden damit an CIRR-Programme ausländischer Wettbewerber angeglichen und die Attraktivität deutscher Werften im internationalen Vergleich erhöht. Außerdem wird das Instrumentarium für das Management des vom Bund übernommenen Zinsänderungsrisikos optimiert. Eine verbesserte Risikosteuerung soll es ermöglichen, vergleichsweise hohe Aufschläge auf den von der OECD publizierten CIRR-Satz zu reduzieren und Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Zinsentwicklungen zu verringern. Das erhöht die Planungssicherheit für die Käufer von Schiffen.
Seit 2008 wurden im Rahmen des Schiffs-CIRR Programms insgesamt 165 Schiffsneubauten im Wert von rund 36 Milliarden Euro unterstützt. Unter anderem profitiert der deutsche Kreuzfahrtschiffbau von dem Programm. Aufgrund des Zinsumfeldes zum Zeitpunkt der Refinanzierung der Schiffskredite sind für den Bund für das Schiffs-CIRR-Programm seit dessen Einführung bisher im Saldo keine Ausgaben.