Politik
NGOs ohne Entscheidungsbefugnis bei Aufnahmeprogramm
Berlin 25.07.2025
– Zivilgesellschaftliche Organisationen haben im Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige keine Entscheidungsbefugnis gehabt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/914) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/738). Zwar konnten sogenannte meldeberechtigte Stellen seit 2022 Vorschläge für aufnahmeberechtigte Personen an die Bundesregierung übermitteln, doch erfolge die Auswahl- und Aufnahmeentscheidung „ausschließlich durch die Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.
Insgesamt sind laut Antwort über die bereitgestellte IT-Anwendung 8.056 „Hauptpersonen“ vorgeschlagen worden, hinzu kamen 21.167 Familienangehörige. Aufnahmezusagen seien für 916 Hauptpersonen und 2.169 Angehörige erteilt worden.
Mit Blick auf sicherheitsrelevante Bedenken teilt die Bundesregierung mit, dass alle Aufnahmezusagen unter dem Vorbehalt des Visumverfahrens und nachgelagerter Prüfungen stünden. Zum Stand 3. Juli 2025 sei keine der eingereisten Personen als Gefährder oder „relevante Person“ im Bereich religiös motivierter politischer Kriminalität eingestuft.
Nähere Angaben zu „islamistisch auffälligen Antragstellern“, nach denen sich die AfD-Fraktion erkundigt hatte, hat die Bundesregierung als Verschlusssache eingestuft. „Bei diesen Personen wurden die Sicherheitsbedenken nach der gültigen Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern bzw. in Anlehnung an die Aufnahmeanordnung erhoben. In keinem dieser Fälle erfolgte eine Einreise nach Deutschland“, heißt es dazu nur.
Das Programm ist laut Bundesregierung derzeit ausgesetzt. Über eine mögliche Wiederaufnahme werde vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielsetzung beraten.