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Neue Verpackungsregeln

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Berlin 20.04.2026  

– Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (21/5346) vorgelegt. Damit sollen die ab August 2026 in der Europäischen Union geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen.

Konkret ist vorgesehen, ab 2028 die Recyclingqote für Kunstoffabfälle auf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.

Ziel ist es laut Bundesregierung zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel auch so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie bestimmte PFAS, nicht verwendet werden.

Auch eine Begrenzung überdimesionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.

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