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Politik

Mehrkosten durch Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen

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Berlin 28.09.2026

– Über einsatzbedingte Mehrkosten durch die „vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8078) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7934). Danach belaufen sich die seit Beginn dieser Kontrollen am 16. September 2024 bis zum 30. Juni 2026 an allen Landbinnengrenzen entstandenen einsatzbedingten Mehrkosten auf 194,7 Millionen Euro.

Darin enthalten sind neben der „Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten“ (16 Millionen Euro) sowie den Posten „Betrieb Grenzkontrollstellen“ (20 Millionen Euro) und „Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel“ (17,4 Millionen Euro) auch Kosten für Hotelunterbringung und Verpflegung (56,9 Millionen Euro) sowie für Mehrarbeitsvergütung (84,4 Millionen Euro). Dabei ist die Mehrarbeitsvergütung „kalkulatorisch ermittelt“, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Diese wird den Angaben zufolge nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte „nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann“.

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75.Jahre Verfassungsschutz

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Berlin 28.09.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig wie folgt:

„Ohne das Bundesverfassungsgericht wäre unsere Republik nicht die gleiche. ‚Karlsruhe‘ hat unser Land geprägt und unsere Verfassung zu dem gemacht, was sie ist: ein Bollwerk der Freiheit und der Demokratie; eine Verfassung, deren Versprechen Bürgerinnen und Bürger beim Wort nehmen können; eine Verfassung, deren zeitlicher und geistiger Horizont noch weiter ist, als es der ihrer Mütter und Väter sein konnte. Egal, ob es um Klimaschutz geht, um das Recht auf Bildung, um Selbstbestimmung am Lebensende: In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich Antworten auf große Fragen der Gegenwart – und auch das erklärt, warum das Gericht weltweit und daheim größtes Ansehen genießt.

Der Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts ist Anlass zum Stolz und zu Freude. Feiern wir diesen Tag als Bürgerinnen und Bürger der ‚Karlsruher Republik‘. Doch machen wir uns zugleich bewusst: Das Gericht und das Land stehen vor großen Herausforderungen. Unsere verfassungsmäßige Ordnung, die gleiche Würde und Freiheit aller Menschen sind nicht selbstverständlich. Und wenn wir sie bewahren wollen, dann dürfen wir nicht allein auf sechzehn exzellente Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzen. Auch das beste Verfassungsgericht kann Freiheit und Demokratie nicht alleine bewahren. Und auch die beste Verfassung kann politisches Ringen um die richtigen Lösungen nicht ersetzen. Es kommt auf uns alle an.“

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Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe zu Gesprächen nach Istanbul und Ankara

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Berlin  28.09.2026

– Vom 29. September bis 4. Oktober 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe unter der Leitung des Vorsitzenden, Serdar Yüksel (SPD), in die Türkei reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind die stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentariergruppe: Achim Köhler (AfD), Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) und Mirze Edis (Die Linke.).

Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und damit der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Regierung und Opposition, Ausschüssen, Unternehmen sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

In Istanbul wird die Delegation Gespräche mit Repräsentanten der Zivilgesellschaft führen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Situation der Menschenrechte sowie den Rechten und der gesellschaftlichen Teilhabe der LGBTQI+ Bewegung. Darüber hinaus werden Gespräche mit der Leiterin der Abteilung für Frauen und Familienpolitik der Istanbuler Großstadtverwaltung stattfinden.

In Ankara ist ein Gespräch mit dem Präsidenten des türkischen Parlaments, Numan Kurtulmuş, vorgesehen. Die Delegation wird zudem die türkisch-deutsche Freundschaftsgruppe sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener türkischen Parteien, darunter der YEP und der DEM Parti, treffen, um aktuelle politische Entwicklungen in der Türkei sowie Fragen der bilateralen und europäischen Zusammenarbeit zu erörtern.

Darüber hinaus wird die Delegation das Unternehmen MAN Türkiye besuchen, welches sich auf die Produktion von Stadtbussen, Überlandbussen und Reisebussen spezialisiert hat.

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516 antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026

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Berlin 28.09.2026   

– Für das zweite Quartal 2026 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität bislang insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet worden, darunter sind vier Gewalttaten sowie 234 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2026) gewesen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8096) auf eine Kleine Anfrage (21/7941) der Fraktion Die Linke. Zu diesen erfassten Straftaten seien bislang insgesamt 196 Tatverdächtige ermittelt worden, eine Person sei festgenommen und kein Haftbefehl erlassen worden, ergänzt die Regierung. Insgesamt drei Personen wurden den Angaben zufolge im Zuge dieser Straftaten leicht verletzt.

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70 Prozent der Jemeniten auf humanitäre Hilfe angewiesen

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Berlin 28.09.2026  

– Von den etwa 32 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Jemens sind 2026 insgesamt 22,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind 23 Prozent Frauen und 53 Prozent Kinder. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/8147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7796) hervor. Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt laut Bundesregierung bei etwa 4,5 Millionen. Zudem sei Jemen Aufnahme- und insbesondere Transitland für Geflüchtete unter anderem aus Somalia, Äthiopien und Dschibuti.

Zur Lage religiöser Minderheiten führt die Bundesregierung aus, dass etwa 99 Prozent der Jemeniten Muslime seien, darüber hinaus gebe es wenige Juden, Christen, Hindus und Baha’i. Die politischen Rechte von Nicht-Muslimen seien eingeschränkt, sie hätten das aktive, jedoch nicht das passive Wahlrecht. Gotteslästerung und die Verunglimpfung jeglicher Religion seien strafbar. Auf den Abfall vom Islam und die Missionierung von Muslimen stehe die Todesstrafe. Der Neubau nicht-muslimischer Sakralbauten sei untersagt.

Der Jemen befinde sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart, heißt es in der Antwort weiter. Das Land sei de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah) weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliere, stünden ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzten dschihadistische Terrorgruppen wie al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche Schwäche und lokale Sicherheitsvakua aus.

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Fragen und Antworten zum Thema Lawrow

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Berlin 28.09.2026

– Direkt gefragt und geantwortet. Inhalte von der Pressekonferenz der Auswärtigen Amtes zum Thema Deutsch-Russisches Verhältnis.

Frage PWO: Das Treffen von Wadephul mit Lawrow ist ein mutiger Schritt. Gibt es weitere Schritte, zum Beispiel eine Einladung Lawrows nach Berlin?

Josef Hinterseher: Nein, ich habe Ihnen keinen solchen Schritt anzukündigen. Insofern möchte ich gern auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. New York und gerade die Generaldebatte ist ein Forum, auf dem so etwas möglich ist. Wir wissen natürlich um den sozusagen propagandistischen Mehrwert eines physischen Treffens. Er wurde von russischer Seite auch entsprechend genutzt. Dennoch war es, denke ich, an dieser Stelle vertretbar, ein physisches Treffen zu haben, um auch noch einmal klar zu machen, was unsere Positionen sind. Ich denke, dass an der Stelle festgestellt wurde, dass zwischen unseren öffentlichen Positionen und den Positionen, die wir im Gespräch vermitteln, keine Differenz besteht. Das ist völlig klar, und das ist natürlich in unserem Sinne. Denn unsere Positionen mit Blick auf Russlands Angriffskrieg in der Ukraine sind unverändert. Dort hat sich nichts verändert.

Zusatz PWO: Alexander Dugin hat vor zwei Wochen gesagt, Deutschland blockiere einen Frieden und eine Beendigung des Krieges in der Ukraine. Das Treffen vorgestern war ein klares Zeichen, dass das nicht wahr ist.

Josef Hinterseher:Der Minister hat verschiedentlich von einem Lackmustest gesprochen, auch mit Blick auf die Einladung von Präsident Putin zum G20-Treffen. Ich denke, in diesem Sinne muss man das verstehen. Es wurde ein Gespräch geführt.

Noch einmal: Die Ukraine hat zu sehr vielen Gelegenheiten klargemacht, dass sie bereit ist, zu verhandeln. Wir haben auch wiederholt klargemacht, dass wir, wenn Russland ernsthaft bereit ist, über eine friedliche Lösung in der Ukraine und allem voran einen Waffenstillstand zu verhandeln und nachzudenken, jederzeit dazu bereit sind, uns dabei einzubringen. Das Gespräch hat leider im Ergebnis noch einmal gezeigt, dass Russland dazu nach wie vor nicht bereit scheint. Aber ich denke, dass uns dieses Ergebnis in der Substanz nicht überrascht.

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Ergebnisse der Berliner Sudan-Konferenz

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Berlin 28.09.2026 

– Bei der Sudan-Konferenz im April in Berlin ist eine Unterstützung in Höhe von insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro für die Menschen in Sudan und den betroffenen Nachbarländern zugesagt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8059) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7583). Mehr als 20 Staaten und Institutionen hätten im Nachgang der Konferenz die „Berliner Prinzipien für Sudan“ verabschiedet, die als wichtiges Referenzdokument auf dem Weg zu einem Waffenstillstand dienten. Die Konferenz hat aus Sicht der Bundesregierung wesentlich dazu beigetragen, die Friedensbemühungen voranzubringen und enger aufeinander abzustimmen. Mit der Einigung auf den „Gemeinsamen Aufruf zur Beendigung des Krieges“ ziviler Akteure sei ein wichtiger Meilenstein im politischen Prozess erreicht worden.

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Zahl weiblicher und männlicher Bewerber beim BKA

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Berlin 25.09.2026

– Die Zahl weiblicher und männlicher Bewerber beim Bundeskriminalamt (BKA) im Bereich des Kriminalpolizeivollzugsdienstes ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7671(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach gab es im laufenden Jahr 1.002 Bewerberinnen und 941 Bewerber für den gehobenen Dienst nach 1.087 Bewerberinnen und 1.013 Bewerbern im Vorjahr. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Dienst lag 2026 bei zehn beziehungsweise 22 nach 227 Bewerberinnen und 249 Bewerbern im Jahr 2025, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Unter den Bewerberinnen betrug der Anteil der eingestellten Frauen in gehobenen Dienst laut Vorlage im laufenden Jahr 2,9 Prozent (2025: 7,6 Prozent) und im höheren Dienst 20 Prozent (2025: 2,6 Prozent), während der Anteil der eingestellten Männer von den männlichen Bewerber im Jahr 2026 bei 2,3 Prozent im gehobenen Dienst (2025: 7,1 Prozent) lag und im höheren Dienst bei 13,6 Prozent (2025: 1,2 Prozent).

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Forderungen nach Sanktionen gegen Siedler in Palästina

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Berlin 25.09.2026

– Die Welt hat in ihrer modernen Geschichte – und damit meinen wir die Völker der Welt zu Beginn des 20. und im heutigen 21. Jahrhundert – noch nie einen so barbarischen Staat wie den israelischen Staat im besetzten Palästina erlebt. Es stimmt, dass es barbarische Regierungen gab, die entsetzliche Verbrechen an ihrem eigenen Volk begangen haben, doch diese Regierungen wurden von ihrem eigenen Volk und durch den Druck von Regierungen gestürzt, die die Menschenrechte achten und unterdrückten Völkern ein Ende ihres Leidens ermöglichen wollen.

Der israelische Staat hingegen ist gleichgültig gegenüber den Verbrechen, die seine Siedler am palästinensischen Volk begehen – vom Diebstahl ihres Landes und ihrer Erzeugnisse bis hin zur religiösen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen. Die Zerstörung des Gazastreifens ist nicht nur entsetzlich, sondern lässt selbst kleine Kinder und Säuglinge ergrauen.

Infolge dieser Verbrechen beschloss der Deutsche Bundestag gestern, Donnerstag, den 24. September, die Lage im Westjordanland, im Gazastreifen und im Gazastreifen zu erörtern.

Antrag fordert Sanktionen gegen israelische Siedlungen

Der Bundestag hatte sich am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland“

befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag zu gezielten Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen auf, „die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen“. Auf EU-Ebene solle sie sich außerdem für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen „aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen“ in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitrügen, sollten nach Ansicht der Abgeordneten von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes ausgeschlossen werden.

Die Fraktion beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024, indem festgestellt werde, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig sei und unverzüglich beendet werden müsse. Deutschland sei verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet, betonen die Abgeordneten. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht sei damit nicht nur ein politisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik.

Konkret verweisen sie auf Berichte der Vereinten Nationen und der Medien, wonach beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht steht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Dieser und andere „Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch“.

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Zivile Perspektiven für ehemalige Bundeswehrangehörige

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Berlin 23.09.2026 

– Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/8128), die berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes zu stärken und nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr zu sichern.

Konkret fordert die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem, die „medizinisch-dienstlich orientierte Rehabilitation“ (MDORBw) der Bundeswehr rechtlich und konzeptionell so weiterzuentwickeln, dass die berufliche Perspektive integraler und verbindlicher Bestandteil der medizinischen Rehabilitation wird und medizinische sowie berufliche Rehabilitation als gleichrangige Zielkomponenten eines einheitlichen Rehabilitationsprozesses („2-Säulen-Modell“) ausgestaltet werden.

Bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente nach dem Zweiten, Dritten und Neunten Buch Sozialgesetzbuch sollen systematisch nutzbar gemacht und in den Rehabilitationsprozess eingebunden werden. Die Aufgaben der „BerufsagenturBw“ sollen auf Maßnahmen zur strukturierten Nachbetreuung nach erfolgter beruflicher Eingliederung ausgeweitet werden, um die Stabilität von Beschäftigungsverhältnissen der Betroffenen zu fördern.

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Straßenunfälle in Deutschland

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Wiesbaden 24.09.2026

– Im 1. Halbjahr 2026 sind in Deutschland 1 233 Menschen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 9 % oder 122 Todesopfer weniger als im 1. Halbjahr 2025 (1 355 Todesopfer). Die Zahl der Verletzten ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 172 000 um 4,2 % zurück.Insgesamt registrierte die Polizei 1,26 Millionen Unfälle. Dies ist ein Anstieg um 2,6 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2025. Bei 1,12 Millionen Unfällen blieb es bei Sachschäden (+3,4 %). Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, sank um 3,5 % auf gut 138 000.

Auf die Bevölkerungszahl bezogen starben je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner im 1. Halbjahr 2026 in Deutschland durchschnittlich 15 Menschen im Straßenverkehr. Am höchsten war diese Zahl in Mecklenburg-Vorpommern mit 22 Verkehrstoten je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner, gefolgt von Niedersachsen mit 21, Thüringen und Brandenburg mit jeweils 19 Verkehrstoten. Bezogen auf die Flächenländer waren die Werte in Schleswig-Holstein und Hessen mit jeweils 13 und in Nordrhein-Westfalen mit 12 Verkehrstoten je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohner am niedrigsten. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg lagen sie mit 5 beziehungsweise 7 Verkehrstoten zu 1 Million am niedrigsten.

Mehr Getötete auf E-Scootern, Rückgänge bei allen anderen Verkehrsmitteln

Im Zeitraum Januar bis Juni 2026 kamen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lediglich bei E-Scootern mehr Benutzerinnen und Benutzer ums Leben. Ihre Zahl stieg um 13 Personen auf 28. Rückläufig war dagegen die Zahl der getöteten Pkw-Insassen (-20 Personen auf 531), der Benutzer und Benutzerinnen von amtlich zugelassenen Krafträdern, wie Leichtkrafträder, Motorroller und Motorräder (-32 Personen auf 216), der getöteten Fußgängerinnen und Fußgänger (-44 Personen auf 150) und der getöteten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (-22 Personen auf 211).

Hauptursachen für Straßenverkehrsunfälle im 1. Halbjahr 2026

Im Halbjahr 2026 registrierte die Polizei bei Unfällen mit Personenschaden 24 900 Fehlverhalten beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Anfahren und Einfahren. Trotz eines Rückgangs um 5 % zum Vorjahreszeitraum war dies die häufigste Kategorie. Das zweithäufigste Fehlverhalten waren Verstöße gegen die Vorfahrt oder den Vorrang anderer Verkehrsteilnehmender mit 21 100 Fällen (-6 %). Abstandsverstöße wurden knapp 20 000-mal verzeichnet (-9 %) und unangepasste Geschwindigkeit in 19 800 Fällen. Im Vergleich zu den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 war bei den Geschwindigkeitsverstößen jedoch ein Anstieg von 4 % zu beobachten. Alkoholeinfluss wurde insgesamt knapp 6 500-mal von der Polizei als Unfallursache erfasst. Dies ist ein Rückgang von 9 % zum Vorjahreszeitraum.

Mehr verletzte Kinder und Jugendliche

Im 1. Halbjahr 2026 wurden in nahezu allen Altersgruppen weniger Menschen verletzt oder getötet, mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen. Bei Kindern unter 15 Jahren stieg die Zahl um rund 450 auf 14 900 Verletzte oder Getötete. Bei Jugendlichen im Alter von 15 bis 17 Jahren erhöhte sich die Zahl um knapp 390 Personen auf fast 9 900. Die meisten Kinder unter 15 Jahren kamen mit dem Fahrrad zu Schaden (5 100 Kinder, +4 %), Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren am häufigsten (21 %) mit E-Scootern (2 076, +70 % zum Vorjahreszeitraum).

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Berlin

Olympia ade

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Berlin 24.09.2026

Traurige Pressekonferenz des Berliner Senats.  Nach dem Rückzug der Berliner Bewerbung um die Olympischen Spiele hielt Berlins Bürgermeister Kai Wegner eine Pressekonferenz ab.

Bei der heutigen Pressekonferenz begründeten Wegner und die Senatorin für Sicherheit und Sport Iris Sprander den Rückzug damit, dass ostdeutsche Städte wie Leipzig, Rostock und Dresden erheblich von den Spielen profitieren und ihre wirtschaftliche Lage verbessern würden. Sie kritisierten zudem die mangelnde moralische Unterstützung der Bundesregierung, obwohl sich über 35 Institutionen für Berlin ausgesprochen hatten. Senatorin Sprander hob das wachsende Interesse von Sportlern an einer Austragung ihrer Wettkämpfe in Berlin hervor.

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Berlin

Ein Siebtel aller Stimmen ohne Mandat.

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Berlin 23.09.2026

– Fachverband fordert Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde und Ersatzstimme.

Im Berliner Abgeordnetenhaus und dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern werden etwa ein Siebtel der bei den Landtagswahlen abgegebenen Stimmen nicht repräsentiert sein. „Fallen so viele Stimmen unter den Tisch, ist das eine nur noch schwer vertretbare demokratische Hypothek, mit der die Wahlperiode von Anfang an belastet ist“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. Vor diesem Hintergrund fordert Mehr Demokratie grundsätzlich eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde auf drei Prozent. „Es ist nicht egal, wie viele Wählerinnen und Wähler die Erfahrung einer unwirksamen Stimmabgabe machen. Dies kratzt am Vertrauen in die Demokratie.“

Deshalb sollten endlich Wahlrechtsreformen in den Ländern angegangen werden. Auch sei die Sperrklausel bei der anstehenden Reform des Bundestagswahlrechts auf den Prüfstand zu stellen. Hätte es bei der letzten Bundestagswahl eine Drei-Prozent-Hürde gegeben, wären sechs Millionen Menschen mehr im Bundestag repräsentiert. „Die Sperrklausel von fünf Prozent ist nicht Stein gemeißelt. Sie muss gegen Wahlrechtsgrundsätze wie die Stimmengleichheit und die Chancengleichheit der Parteien abgewogen werden“, so Beck. Gerade die Wahl in Mecklenburg-Vorpommern zeige, dass die Fünf-Prozent-Hürde jede Partei treffen könne – auch die CDU.

Zusätzlich solle in Bund wie Ländern eine Ersatzstimme eingeführt werden. Beck: „Sie wählen Ihre liebste Partei und Ihre zweitliebste. Zieht die favorisierte Partei nicht ins Parlament ein, geht die Stimme an Ihre Nummer Zwei.“ Eine Ersatzstimme würde es Wählerinnen und Wählern erleichtern, ihre inhaltliche Erstpräferenz anzukreuzen, ohne den Verlust ihrer Stimme befürchten zu müssen. Dies würde auch das taktische Wählen überflüssig machen, über das der Wählerwille verzerrt im Parlament abgebildet würde

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Politik

Sozialstaat schützen und Missbrauch verhindern

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Berlin 23.09.2026

Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung beschlossen.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas: „Deutschland braucht ausländische Fachkräfte. Millionen ausländischer Beschäftigter arbeiten bei uns, bringen sich in unsere Gesellschaft ein, zahlen Steuern und stärken unser Land. Viele kommen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu uns. Diese Möglichkeit, grenzüberschreitend in der EU unbürokratisch eine Arbeit aufzunehmen, ist für uns sehr wichtig. Was aber nicht geht, ist, die Freizügigkeit auszunutzen, um Menschen auszubeuten und ihre Not für organisierten Missbrauch auszunutzen. Dagegen gehen wir jetzt härter vor, Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch tolerieren wir nicht. Ich habe von Anfang an klar gemacht, dass ich dagegen mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen werde. Denn Sozialleistungsmissbrauch schadet der Gesellschaft und schwächt das Vertrauen in den Sozialstaat. Ich habe mich mit den Kommunen vor Ort ausgetauscht und schon im Juni einen Aktionsplan vorgelegt. Auf dieser Grundlage haben wir dann mit dem Innenministerium gemeinsam weitergearbeitet und jetzt einen wirksamen Katalog erarbeitet. Wir verbessern den Datenaustausch, optimieren so Verwaltungshandeln und schließen Schlupflöcher, um Missbrauch zu bekämpfen. Wir ermöglichen den Kommunen, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung. Unser Anliegen bringen wir auch auf der europäischen Ebene ein, damit bereits mit den EU-Freizügigkeitsregeln Missbrauch ein Riegel vorgeschoben wird. Wir stärken die Bundesagentur für Arbeit, nehmen Arbeitgeber in die Haftung, die auf Schwarzarbeit setzen und beenden den Bezug von Grundsicherung für Menschen, die mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht werden. Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen. Mit dem Aktionsplan zeigen wir klare Kante gegen Ausbeutung und Leistungsbetrug.“

Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt: „Wir schließen Schlupflöcher im Sozialstaat und zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern: Wer mit Haftbefehl gesucht wird, darf keine Sozialleistungen beziehen. Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird. Deshalb schaffen wir mehr Klarheit durch besseren Datenaustausch und mehr Konsequenz bei kriminellem Missbrauch.“

Der von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, und Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vorgelegte 10- Punkte-Plan enthält Maßnahmen, mit denen der Missbrauch von Sozialleistungen und ausbeuterischen Strukturen noch wirksamer bekämpft werden soll.

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Politik

Finanzielle Aufwendungen für Rohstoffpolitik

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Berlin 23.09.2026

–Eine Summe der Gesamtausgaben zu finanziellen Aufwendungen der Bundesregierung zur Sicherung der Rohstoffversorgung und zur Förderung der Ressourceneffizienz im In- und Ausland lässt sich nicht seriös ableiten. Das geht aus der Antwort (21/8025) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Die Bundesregierung verfolge einen breiten Ansatz zur Unterstützung der Wirtschaft bei der Diversifizierung ihrer Rohstoffversorgung. Eine systematische und übergreifende Erfassung aller haushaltsrelevanten Maßnahmen, die dazu geeignet seien, einen Beitrag zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung zu leisten, liege der Bundesregierung nicht vor.

Allerdings könnten verschiedene Vorhaben genannt werden. So beliefen sich etwa die Gesamtausgaben des Bundes für das Sektorvorhaben „Rohstoffe und Entwicklung“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Juli 2026 auf rund 15 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben des Bundes für die Kompetenzzentren Bergbau beziehungsweise Rohstoffe an Auslandshandelskammern beliefen sich in dem Zeitraum auf rund 9,1 Millionen Euro. Für die Extractive Industries Transparency Initiative Germany (D EITI; Umsetzung, Koordinierung, Betreuung) des Bundes seien im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Juli 2026 rund 9,8 Millionen Euro gezahlt worden. Die Gesamtausgaben des Bundes im Rahmen des Programms FONA (bis 2020) und der FONA-Strategie (ab 2020), jeweils mit Rohstoffbezug, betrugen den Angaben zufolge rund 159,6 Millionen Euro.

Der Bund bezuschusste laut Antwort in der Zeit auch verschiedene Forschungs- und Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) mit Rohstoffbezug, wie die DigiRess I, DigiRess II (NRW) und DigiRess Circular, sowie den Green AI Hub, die im genannten Zeitraum mit 30, 6 Millionen Euro gefördert wurden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) seien rohstoffbezogene Initiativen, Programme oder Veranstaltungen der Außenhandelskammern (AHKs) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit rund 2,3 Millionen Euro gefördert worden.

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Europa

 Antikorruptionsgremium des Europarats fordert nationale Strategie

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Straßburg 22.09.2026

– Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hat einen Evaluierungsbericht veröffentlicht, in dem die von Luxemburg ergriffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung auf subnationaler Ebene bewertet werden. Der Bericht konzentriert sich auf die Städte Luxemburg und Düdelingen, die sich freiwillig an der Evaluierung beteiligt haben.

Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Luxemburg über einen insgesamt zufriedenstellenden Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, dessen Umsetzung jedoch – insbesondere auf kommunaler Ebene – verbessert werden könnte. Innovative demokratische Verfahren und transparente Verwaltung als bewährte Praxis hervorgehoben

Dem Bericht zufolge haben die nationalen Behörden sowie die Städte Luxemburg und Düdelingen eine Reihe bewährter Verfahren entwickelt. Dazu gehören Regelungen, die es Personen ermöglichen, für die Übernahme eines kommunalen Amtes politischen Urlaub zu nehmen, sowie innovative Mechanismen der demokratischen Teilhabe, die Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen, ein Webportal für transparente Verwaltung und neue Genehmigungsverfahren für Nebenbeschäftigungen von Amtsträgern.

Nationale Antikorruptionsstrategie und Verhaltensregeln für Amtsträger erforderlich. Gleichzeitig weist die GRECO auf mehrere Bereiche hin, in denen weitere Fortschritte notwendig sind.

Die Empfehlungen betreffen unter anderem das Fehlen einer nationalen Antikorruptionsstrategie, die begrenzte Tätigkeit des luxemburgischen Ausschusses für Korruptionsprävention (COPRECO) im Hinblick auf die Gemeinden, unzureichende Verhaltensregeln für gewählte Kommunalvertreter sowie das Fehlen eines Verhaltenskodex für kommunale Amtsträger.

Die Empfehlungen der GRECO unterstreichen zudem die Notwendigkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung auszubauen, den Umgang mit Interessenkonflikten und Lobbyismus zu stärken sowie die Aufsicht über das öffentliche Beschaffungswesen und Nebenbeschäftigungen zu verbessern. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, die Kontrolle kommunaler Aktivitäten zu intensivieren sowie den Zugang zu amtlichen Dokumenten und den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern.

Einige Empfehlungen richten sich an die nationalen Behörden, während andere speziell an die Behörden der Städte Luxemburg und Düdelingen adressiert sind.

Die GRECO hat die luxemburgischen Behörden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.

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