Politik
Medizinische Versorgung ausgeschiedener Soldaten
Berlin 06.01.2026
– Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand haben gemäß des Bundesbeamtengesetzes, des Soldatengesetzes und der Bundesbeihilfeverordnung einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 Prozent. Ergänzend müssen sie eine private Krankenversicherung abschließen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3364) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/2960) mit. Ehemalige Soldaten, die eine anerkannte gesundheitliche Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, hätten zudem ebenso wie aktive Soldaten Anspruch auf Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2025 erbringe die Unfallversicherung Bund und Bahn die medizinische und orthopädische Versorgung von ehemaligen Soldaten mit einer Wehrdienstbeschädigung im Auftrag der Bundeswehrverwaltung. Die Erfahrungen mit der Unfallversicherung Bahn und Bund sind nach Ansicht der Bundesregierung „durchweg positiv“.
Nach Angaben der Bundesregierung wird bei Dienstzeitende der Soldaten eine Entlassungsuntersuchung durchgeführt, bei der eine eventuelle Empfehlung für eine ärztliche Weiterbehandlung dokumentiert wird. Auf Wunsch werde den ausscheidenden Soldaten die relevanten Gesundheitsunterlagen ausgehändigt, ähnlich wie bei einem regulären Haus- und Facharztwechsel. Zudem würden die Gesundheitsunterlagen bis zum Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zentral archiviert. Ehemaligen Soldaten stehe die Weiterbehandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus als ziviler Patient offen.