Politik
Konzept der Wiedergutmachung nicht anwendbar
Berlin 20.08.2025
– Die Bundesregierung will sich weiter um die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit bemühen, inklusive einer länderübergreifenden Erforschung von Objekten und der Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit den Herkunftsländern. Das besondere Augenmerk liege bei der Schaffung würdiger Erinnerungsorte und der Rückgabe menschlicher Überreste (human remains), heißt es in der Antwort (21/1238) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/845) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesregierung fühle sich der Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit auch in der Überzeugung verpflichtet, dass dies eine Voraussetzung für glaubwürdige, belastbare und zukunftsgerichtete Beziehungen zu den vom deutschen Kolonialismus betroffenen Staaten und Gesellschaften sei.
In der Antwort geht die Bundesregierung auch auf das Thema Wiedergutmachung ein. Der Begriff der Wiedergutmachung im Völkerrecht ergebe sich aus der Verletzung einer internationalen Verpflichtung. Eine solche Verpflichtung habe jedoch zur Zeit des begangenen Unrechts nicht bestanden. Das Konzept der Wiedergutmachung sei daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar.