Politik

Konsularische Betreuung inhaftierter deutscher Staatsbürger

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Berlin 24.09.2025  

– Die Bundesregierung kommt bei im Ausland inhaftierten deutschen Staatsangehörigen über das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen den Pflichten zur konsularischen Betreuung gemäß völkerrechtlichen und nationalen Vorschriften nach. „Dies gilt auch im Fall der in Ungarn inhaftierten deutschen Staatsangehörigen Maja T.“, heißt es in der Antwort (21/1704) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1470).

Diese hatte sich unter anderem nach den durch einen konsularischen Rechtsbeistand anfallenden Kosten „für die deutschen mutmaßlich linksextremistischen Angeklagten der ‚Hammer-Bande‘ in Ungarn“ erkundigt.

Dazu schreibt die Bundesregierung allgemein, dass sie über Haushaltsmittel verfüge, um die Kosten der Strafverteidigung von deutschen Staatsangehörigen bei drohender Todesstrafe zu übernehmen. „2025 wurden bislang keine Kosten für Strafverteidigung aus diesem Titel übernommen“, schreibt die Bundesregierung. Wie in allen EU-Mitgliedstaaten ist in Ungarn die Todesstrafe abgeschafft.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, setzen sich das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen im Rahmen der konsularischen Betreuung von deutschen Staatsangehörigen im Ausland regelmäßig für bessere Haftbedingungen ein sowie dafür, dass im Rahmen von Auslieferungsverfahren von ausländischen Staaten abgegebene Zusicherungen zu den Haftbedingungen eingehalten werden. „Die Fälle, in denen ein solcher Einsatz erfolgt, werden statistisch nicht erfasst. Zudem stehen Persönlichkeitsrechte Ausführungen zu individuellen Haftfällen entgegen.“

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