Politik
Klimaschutz und Artenvielfalt bei EU-Agrarförderung
Berlin 24.03.2026
– Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für die Stärkung der Höfe, den Schutz des Klimas und die Bewahrung der Artenvielfalt einzusetzen. In einem Antrag (21/4763) mit dem Titel „Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen“ setzen sich die Abgeordneten dafür ein, das Programm im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 verbindlich zu verankern. Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der nächsten Förderperiode (2028-2034) verfehle diese Ziele eklatant, heißt es im Antrag. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiere er überholte Strukturen und drohe Fortschritte der letzten Jahre zurückzudrehen.
Die Bundesregierung soll sich stattdessen auf EU-Ebene für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einsetzen. Dafür sei unter anderem nötig, Anpassungen im Kommissionsvorschlag vorzunehmen. So sollten zum Beispiel EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische, auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende Standards sowie soziale Mindeststandards als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt komme. Zudem solle die Differenzierung der Zahlungen der Einkommensstützung neben bedürftigen Landwirtinnen und Landwirten – wie Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Neueinsteigerinnen und -einsteiger, Frauen, familiengeführte oder kleine Betriebe – sowie nach geographischen Gebieten zusätzlich nach ökologischen Kriterien erfolgen. . Um den Ausbau des kooperativen Agrarnaturschutzes weiter voranzutreiben, sollen „Gruppen von Landwirtinnen und Landwirten“ weiterhin explizit antragsberechtigt sein.