Politik

Klausel zu Verhandlungen vor Klageerhebungen am IGH

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Berlin 17.12.2025 

– Die Bundesregierung hat der Erklärung über die Anerkennung der obligatorischen Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nach Artikel 36 Absatz 2 des Statuts des Gerichtes zugestimmt. „Mit der Änderung der Unterwerfungserklärung verlangen wir zukünftig, dass Staaten mit uns in einen substantiellen Austausch treten, bevor sie Klage vor dem IGH erheben“, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/3141). Die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, dass die 2008 erstmalig abgegebene Unterwerfungserklärung dahingehend modifiziert und um eine solche Verhandlungsklausel ergänzt werden sollte. Dies ermögliche, mit Staaten schon vor der gerichtlichen Auseinandersetzung den Dialog zu unterschiedlichen Rechtsansichten zu suchen. „Die Unterwerfungserklärung unterstreicht unseren Einsatz für die friedliche Streitbeilegung und ist ein starkes und positives Signal unserer völkerrechtsfreundlichen Politik in die internationale Gemeinschaft“, schreibt die Bundesregierung.

Die Zustimmung erfolgte ihren Angaben zufolge am 1. Oktober 2025, die geänderte Unterwerfungserklärung wurde am 29. Oktober beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt und am 14. November im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht.

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