Politik

Keine Zahlen zu nichtdeutschen Strafgefangenen

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Berlin 02.8.2025 

– Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zur Gesamtzahl nichtdeutscher Strafgefangener in deutschen Justizvollzugsanstalten. Der Strafvollzug falle seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 in die Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (21/961) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/699). Entsprechende Daten würden vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Zahlen lägen der Bundesregierung lediglich zu Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) vor. Demnach befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 32 Strafgefangene ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Haft, ausschließlich Drittstaatsangehörige. Die Herkunftsländer umfassten unter anderem Syrien (elf Fälle), den Irak (vier), Tadschikistan (zwei) und die Türkei (zwei).

Die Anfrage befasste sich unter anderem mit den Möglichkeiten der Vollstreckung inländischer Freiheitsstrafen im Herkunftsstaat. Laut Bundesregierung bestehen bilaterale Vollstreckungshilfeverträge mit Thailand und dem Kosovo. Multilaterale Grundlage für Überstellungen ist das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (ÜberstÜbk) von 1983 samt Zusatzprotokoll.

Menschenrechtliche Bedenken können einer Überstellung entgegenstehen, heißt es weiter. Die Bundesregierung verweist auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta, „wonach niemand unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden darf“. Maßstab sei dabei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Beurteilung der Haftbedingungen erfolge im Einzelfall durch die zuständigen Oberlandesgerichte.

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