Politik
Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags
Berlin 08.10.2025
– Die AfD-Fraktion ist am Mittwochmorgen im Finanzausschuss mit einem Antrag zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (21/603) auf 15.000 Euro gescheitert. Alle anderen Fraktionen erteilten dem Ansinnen einen Absage. Derzeit liegt der Freibetrag bei 12.096 Euro.
Zur Gegenfinanzierung hatte die Antragstellerin vorgeschlagen, dass „die nicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderung nach Deutschland zurückgeführt“ werden. Zudem sollen die Zahlungen an die Europäische Union reduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraum von 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9 Milliarden Euro steigen sollen.
Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde gegen den Antrag argumentiert, dass der Bundeshaushalt eine solche Entlastung derzeit nicht möglich mache. Darüber hinaus wurde der Antrag als teilweise populistisch bezeichnet.
Aus der AfD-Fraktion hieß es dagegen, die Koalition komme ihren Versprechungen nicht nach, die arbeitenden Bürger zu entlasten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass der Grundfreibetrag ohnehin regelmäßig angehoben werde. Der AfD-Antrag sei sozialpolitisch ineffizient, fiskalisch unseriös und verteilungspolitisch ungerecht.
Die Fraktion Die Linke warnte, dass eine Erhöhung der gesamten Steuertarifwerte primär Beziehern hoher Einkommen zugutekomme. Die Gegenfinanzierung der Steuersenkung im AfD-Antrag stieß bei der Linken auf Ablehnung