Welt
Kein Verzicht auf Fernsehen
Berlin 26.06.2026
– Zum Start der Sommerferien beginnt für Millionen Deutsche die Reisezeit. Und mit ihr wächst auch das Bedürfnis nach heimischen TV-Inhalten. Eine aktuelle, bevölkerungsrepräsentative Umfrage von waipu.tv (n = 2.027, QII 2026) zeigt: Deutsches Fernsehen und Streaming spielen im Urlaub eine noch größere Rolle als im Vorjahr.
Fernsehen im Urlaub gewinnt an Bedeutung
Über 60 % der Befragten schauen auch im Urlaub fern. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als immerhin auch schon 56 % in den Ferien heimische TV-Inhalte sehen wollten. Besonders auffällig: Die Bedeutung des Zugangs zu deutschem Fernsehen oder Streamingangeboten hat deutlich zugenommen. Während im Vorjahr 46 % diesen Zugang als wichtig oder sehr wichtig einstuften, sind es aktuell bereits mehr als 52 %. Die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft dürfte dabei eine wichtige Rolle spielen. Große Sportereignisse sorgen traditionell dafür, dass Urlauber auch unterwegs ihre Lieblingssender und Live-Übertragungen nutzen möchten.
Männer deutlich TV-affiner als Frauen
Zwischen den Geschlechtern zeigen sich auffällige Unterschiede. Mehr als jeder zweite männliche Urlauber (56,4 %) hält den Zugang zu deutschem TV oder Streaming für wichtig oder sehr wichtig – bei Frauen liegt dieser Wert mit 47,6 % deutlich niedriger. Beim Empfangsweg spiegelt sich das ebenfalls wider: Männer greifen häufiger auf IPTV- und Streamingdienste zurück (17,9 %) als Frauen (10,1 %), während Frauen etwas stärker auf das TV-Angebot der Unterkunft setzen (44,9 % vs. 40,9 %). Auch bei der Satellitennutzung liegen Männer vorn (15,2 % vs. 10,1 %).
Junge Urlauber treiben Streaming-Nutzung
Die 18- bis 39-Jährigen zeigen die stärkste Affinität zu modernen TV-Angeboten. Fast jeder Fünfte dieser Altersgruppe nutzt IPTV- oder Streamingdienste für deutsches Fernsehen im Urlaub, also deutlich mehr als im Gesamtdurchschnitt (19,7 % VS 14 %).
Auch bei den Endgeräten setzt die junge Zielgruppe andere Schwerpunkte: Das Smartphone wird im Urlaub von mehr als der Hälfte genutzt (50,8 %) und liegt damit sogar vor vielen klassischen TV-Lösungen. Tablets und Laptops spielen ebenfalls eine größere Rolle als im Bevölkerungsdurchschnitt.
Smart-TV bleibt die Nummer eins
Unabhängig von Alter und Geschlecht bleibt der Smart-TV das meistgenutzte Gerät für deutsches Fernsehen im Urlaub. Gleichzeitig gewinnt die mobile Nutzung weiter an Bedeutung. Smartphones werden inzwischen von knapp 40 % aller TV-Nutzer im Urlaub eingesetzt und liegen damit deutlich über dem Vorjahreswert von 36,6 %.
Ferienwohnung und Hotel bleiben TV-Hochburgen
Wer im Urlaub deutsches Fernsehen nutzt, tut dies überwiegend im Hotel oder in einer Ferienwohnung. Zusammen entfallen auf diese beiden Unterkunftsarten fast 90 % aller TV-Nutzer. Campingplätze, Wohnmobile und Kreuzfahrten spielen dagegen weiterhin nur eine Nebenrolle.
Mit dem Start der Sommerferien und der aktuell laufenden Fußball-Weltmeisterschaft wächst die Bedeutung von Fernsehen und Streaming im Urlaub weiter. Besonders jüngere Urlauber treiben die Nutzung digitaler TV-Angebote voran, während Männer insgesamt eine höhere Affinität zu deutschem Fernsehen im Urlaub zeigen. Für viele Reisende gehört der Zugang zu heimischen TV-Inhalten inzwischen genauso zur Urlaubsausstattung wie WLAN oder Klimaanlage.
Politik
Bundeswehr beendet nach 11 Jahren seinen Einsatz im Irak
Berlin 01.10.2026
– Zum 30.September 2026 endete die militärische Präsenz der Bundeswehr im Irak. Bis auf das Personal des Militärattachéstabes an der Botschaft in Bagdad haben die 28 letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten auf Wunsch der irakischen Regierung das Feldlager in Erbil an die irakische Regierung übergeben und das Land verlassen.
Das letzte Kontingent wurde heute auf dem Luftwaffenstützpunkt Wunstorf von Staatssekretär Nils Hilmer, Generalleutnant Günter Katz und Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie von Angehörigen in Empfang genommen. Dabei wurden die Leistungen der insgesamt 25 Kontingente gewürdigt.
Das deutsche Engagement im Irak bestand im Rahmen des mandatierten Einsatzes Counter Daesh/ Capacity Building Iraq (CD/CBI) größtenteils aus Beratungs-, Sanitäts-, IT- und Stabspersonal. Das erste Kontingent nahm im Februar 2015 seinen Einsatzauftrag im Irak auf.
Seit Beginn des Einsatzes haben unsere Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit unseren Partnern und Verbündeten, insbesondere dem Irak selbst, große Fortschritte bei der Zurückdrängung der Bedrohung durch terroristische Kräfte, und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in der Region und auch in Europa geleistet.
Mit Unterstützung der Bundeswehr wurden die irakischen Streit- und Sicherheitskräfte befähigt, die Sicherheit des Landes eigenständig zu gewährleisten und die dazu notwendigen militärischen Strukturen aufzubauen.
Der Abzug der internationalen Streitkräfte erfolgte auf Wunsch der irakischen Regierung, die den Kampf gegen bewaffnete Gruppierungen künftig eigenständig weiterführen wird. Der Rückbau sowie die Übergabe des Camps erfolgte in den vergangenen Wochen trotz der angespannten Sicherheitslage planmäßig.
Deutschland wird der irakischen Regierung auch weiterhin eng verbunden bleiben und steht auch künftig zur Unterstützung von Sicherheit und Stabilität im Irak bereit.
Das deutsche Kontingent in Jordanien ist vom Abzug nicht betroffen.
Politik
Keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf
Berlin 30.09.2026
– Seit dem Beginn der Kampfhandlungen befinden sich nach Angaben der Bundesregierung keine Schiffe unter deutscher Flagge im Persischen Golf. Es würden sich derzeit 15 Schiffe „mit Bezug zu Deutschland“ im Persischen Golf aufhalten, welche primär für den internen Liniendienst im Persischen Golf vorgesehen seien, heißt es in der Antwort der Regierung (21/8181) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7875). Der Großteil der Schiffe mit deutschem Bezug, die sich seit Februar in der Region aufhielten, habe diese in den vergangenen Monaten verlassen können.
Das Auswärtige Amt und weitere zuständige Behörden stünden mit betroffenen Reedereien in Kontakt, wird mitgeteilt. Die Lage der Besatzungen sei in den Gesprächen thematisiert worden. „Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen eine von den Reedereien organisierte Ausreise mit kommerziellen Mitteln nicht erfolgen konnte“, heißt es in der Antwort.
Politik
153. Versammlung der Interparlamentarischen Union in Arusha, Tansania
Berlin. 30.09.2026
– Eine Delegation des Deutschen Bundestages wird an der 153. Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) teilnehmen, die vom 5. bis 9. Oktober 2026 in Arusha stattfindet.
Leiter der Delegation ist Abg. Alexander Radwan (CDU/CSU), der Delegation gehören darüber hinaus die Abg. Dr. Malte Kaufmann und Stefan Keuter (beide AfD), Dr. Rolf Mützenich (SPD), Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie Katrin Fey (Die Linke) an. Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird über den Sondersitz für junge Parlamentarier, der in der IPU-Satzung vorgesehen ist, an der Versammlung teilnehmen.
Das Thema der Generaldebatte, in der Abg. Radwan eine Rede halten wird, lautet „Stärkung einer guten Regierungsführung und Stärkung der Gemeinden durch Inklusion, Vertrauen und Chancen für alle“. Dabei soll es insbesondere um die Frage gehen, mit welchen Maßnahmen die Parlamente die Eigenverantwortung in den Gemeinden stärken können, um die Beteiligung von Frauen, jungen Menschen, Menschen mit Behinderungen und anderen unterrepräsentierten Gruppen sicherzustellen. Parlamente sollen in die Lage versetzt werden, dahingehende Entscheidungen unter anderem durch eine bessere Nutzung von Daten, Forschungsergebnissen, öffentlichen Konsultationen und Evaluierungen sowie durch die Verwendung neuer Technologien zu treffen. Die 153. IPU-Versammlung wird eine Resolution zu diesem Themenkomplex verabschieden.
In zahlreichen Podiumsdiskussionen und Workshops diskutieren die Parlamentarier darüber hinaus unter anderem zur künstlichen Intelligenz in politischen und gesellschaftlichen Räumen, zur parlamentarischen Kontrolle der Rohstoffindustrie, zur gesunden Ernährung in Zeiten des Klimawandels und zum Schutz von Berg- und Meeresökosystemen.
Die Versammlung endet mit der Wahl einer neuen IPU-Präsidentschaft.
Politik
Deutschland und Kasachstan auf neuer wirtschaftlicher, politischer und bildungspolitischer Ebene.
Dies wurde heute, Dienstag, den 29. September, in Gesprächen zwischen dem kasachischen Präsidenten Kassym-Jomart Tokajew, Präsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz vereinbart.
Kasachstan ist Deutschlands wichtigster Wirtschaftspartner in Zentralasien mit einem Handelsvolumen von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 2025, und die Staaten vertiefen ihre Kooperation aktuell im September 2026 bei einem Wirtschaftsforum in Berlin durch 37 neue Projekte im Wert von 1,8 Milliarden Euro.
Foto: © PWO
Politik
Umsetzung des EU-Mercosur-Abkommens
Berlin 29.09.2026
– Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (21/8240) zu dem Partnerschaftsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay vorgelegt. Durch die Vereinbarungen im Handelsbereich im Partnerschaftsabkommen sollen innerhalb von 15 Jahren sukzessive mehr als 91 Prozent der EU-Ausfuhren in die Mercosur-Staaten von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen sowie weitere Handelserleichterungen eingeführt werden.
Das Abkommen schaffe einen umfassenden Rahmen für die verstärkte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, schreibt die Bundesregierung. Begleitet würden die Bestimmungen von der Vereinbarung der wirksamen Umsetzung ambitionierter multilateraler Standards, etwa in den Bereichen Umwelt und Arbeit. Dadurch solle das Partnerschaftsabkommen zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und einer verbesserten Integration der Vertragsparteien in die Weltwirtschaft beitragen.
Das Abkommen löst innerstaatlich das Erfordernis eines Vertragsgesetzes gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes aus.
Politik
Deutsch-Türkische Parlamentariergruppe zu Gesprächen nach Istanbul und Ankara
Berlin 28.09.2026
– Vom 29. September bis 4. Oktober 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Türkischen Parlamentariergruppe unter der Leitung des Vorsitzenden, Serdar Yüksel (SPD), in die Türkei reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind die stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentariergruppe: Achim Köhler (AfD), Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) und Mirze Edis (Die Linke.).
Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und damit der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Regierung und Opposition, Ausschüssen, Unternehmen sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft.
In Istanbul wird die Delegation Gespräche mit Repräsentanten der Zivilgesellschaft führen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Situation der Menschenrechte sowie den Rechten und der gesellschaftlichen Teilhabe der LGBTQI+ Bewegung. Darüber hinaus werden Gespräche mit der Leiterin der Abteilung für Frauen und Familienpolitik der Istanbuler Großstadtverwaltung stattfinden.
In Ankara ist ein Gespräch mit dem Präsidenten des türkischen Parlaments, Numan Kurtulmuş, vorgesehen. Die Delegation wird zudem die türkisch-deutsche Freundschaftsgruppe sowie Vertreterinnen und Vertreter verschiedener türkischen Parteien, darunter der YEP und der DEM Parti, treffen, um aktuelle politische Entwicklungen in der Türkei sowie Fragen der bilateralen und europäischen Zusammenarbeit zu erörtern.
Darüber hinaus wird die Delegation das Unternehmen MAN Türkiye besuchen, welches sich auf die Produktion von Stadtbussen, Überlandbussen und Reisebussen spezialisiert hat.
Politik
516 antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026
Berlin 28.09.2026
– Für das zweite Quartal 2026 sind dem Bundeskriminalamt (BKA) über den kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch motivierte Kriminalität bislang insgesamt 516 Straftaten mit Nennung des Unterthemenfeldes „Antisemitisch“ gemeldet worden, darunter sind vier Gewalttaten sowie 234 Volksverhetzungen (Stichtag: 31. Juli 2026) gewesen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (21/8096) auf eine Kleine Anfrage (21/7941) der Fraktion Die Linke. Zu diesen erfassten Straftaten seien bislang insgesamt 196 Tatverdächtige ermittelt worden, eine Person sei festgenommen und kein Haftbefehl erlassen worden, ergänzt die Regierung. Insgesamt drei Personen wurden den Angaben zufolge im Zuge dieser Straftaten leicht verletzt.
Politik
70 Prozent der Jemeniten auf humanitäre Hilfe angewiesen
Berlin 28.09.2026
– Von den etwa 32 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Jemens sind 2026 insgesamt 22,2 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, davon sind 23 Prozent Frauen und 53 Prozent Kinder. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/8147) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7796) hervor. Die Zahl der Binnenvertriebenen liegt laut Bundesregierung bei etwa 4,5 Millionen. Zudem sei Jemen Aufnahme- und insbesondere Transitland für Geflüchtete unter anderem aus Somalia, Äthiopien und Dschibuti.
Zur Lage religiöser Minderheiten führt die Bundesregierung aus, dass etwa 99 Prozent der Jemeniten Muslime seien, darüber hinaus gebe es wenige Juden, Christen, Hindus und Baha’i. Die politischen Rechte von Nicht-Muslimen seien eingeschränkt, sie hätten das aktive, jedoch nicht das passive Wahlrecht. Gotteslästerung und die Verunglimpfung jeglicher Religion seien strafbar. Auf den Abfall vom Islam und die Missionierung von Muslimen stehe die Todesstrafe. Der Neubau nicht-muslimischer Sakralbauten sei untersagt.
Der Jemen befinde sich seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs Ende 2014 in einer der schwersten humanitären und politischen Krisen der Gegenwart, heißt es in der Antwort weiter. Das Land sei de facto tief gespalten: Während die Huthi-Bewegung (Ansar Allah) weite Teile des Nordens einschließlich der Hauptstadt Sanaa kontrolliere, stünden ihr die international anerkannte jemenitische Regierung und weitere Akteure, darunter der Südliche Übergangsrat (STC), gegenüber. Gleichzeitig nutzten dschihadistische Terrorgruppen wie al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) und Ableger des sogenannten Islamischen Staates (IS) staatliche Schwäche und lokale Sicherheitsvakua aus.
Politik
Fragen und Antworten zum Thema Lawrow
Berlin 28.09.2026
– Direkt gefragt und geantwortet. Inhalte von der Pressekonferenz der Auswärtigen Amtes zum Thema Deutsch-Russisches Verhältnis.
Frage PWO: Das Treffen von Wadephul mit Lawrow ist ein mutiger Schritt. Gibt es weitere Schritte, zum Beispiel eine Einladung Lawrows nach Berlin?
Josef Hinterseher: Nein, ich habe Ihnen keinen solchen Schritt anzukündigen. Insofern möchte ich gern auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. New York und gerade die Generaldebatte ist ein Forum, auf dem so etwas möglich ist. Wir wissen natürlich um den sozusagen propagandistischen Mehrwert eines physischen Treffens. Er wurde von russischer Seite auch entsprechend genutzt. Dennoch war es, denke ich, an dieser Stelle vertretbar, ein physisches Treffen zu haben, um auch noch einmal klar zu machen, was unsere Positionen sind. Ich denke, dass an der Stelle festgestellt wurde, dass zwischen unseren öffentlichen Positionen und den Positionen, die wir im Gespräch vermitteln, keine Differenz besteht. Das ist völlig klar, und das ist natürlich in unserem Sinne. Denn unsere Positionen mit Blick auf Russlands Angriffskrieg in der Ukraine sind unverändert. Dort hat sich nichts verändert.
Zusatz PWO: Alexander Dugin hat vor zwei Wochen gesagt, Deutschland blockiere einen Frieden und eine Beendigung des Krieges in der Ukraine. Das Treffen vorgestern war ein klares Zeichen, dass das nicht wahr ist.
Josef Hinterseher:Der Minister hat verschiedentlich von einem Lackmustest gesprochen, auch mit Blick auf die Einladung von Präsident Putin zum G20-Treffen. Ich denke, in diesem Sinne muss man das verstehen. Es wurde ein Gespräch geführt.
Noch einmal: Die Ukraine hat zu sehr vielen Gelegenheiten klargemacht, dass sie bereit ist, zu verhandeln. Wir haben auch wiederholt klargemacht, dass wir, wenn Russland ernsthaft bereit ist, über eine friedliche Lösung in der Ukraine und allem voran einen Waffenstillstand zu verhandeln und nachzudenken, jederzeit dazu bereit sind, uns dabei einzubringen. Das Gespräch hat leider im Ergebnis noch einmal gezeigt, dass Russland dazu nach wie vor nicht bereit scheint. Aber ich denke, dass uns dieses Ergebnis in der Substanz nicht überrascht.
Politik
Ergebnisse der Berliner Sudan-Konferenz
Berlin 28.09.2026
– Bei der Sudan-Konferenz im April in Berlin ist eine Unterstützung in Höhe von insgesamt fast 1,5 Milliarden Euro für die Menschen in Sudan und den betroffenen Nachbarländern zugesagt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/8059) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7583). Mehr als 20 Staaten und Institutionen hätten im Nachgang der Konferenz die „Berliner Prinzipien für Sudan“ verabschiedet, die als wichtiges Referenzdokument auf dem Weg zu einem Waffenstillstand dienten. Die Konferenz hat aus Sicht der Bundesregierung wesentlich dazu beigetragen, die Friedensbemühungen voranzubringen und enger aufeinander abzustimmen. Mit der Einigung auf den „Gemeinsamen Aufruf zur Beendigung des Krieges“ ziviler Akteure sei ein wichtiger Meilenstein im politischen Prozess erreicht worden.
Politik
Forderungen nach Sanktionen gegen Siedler in Palästina
Berlin 25.09.2026
– Die Welt hat in ihrer modernen Geschichte – und damit meinen wir die Völker der Welt zu Beginn des 20. und im heutigen 21. Jahrhundert – noch nie einen so barbarischen Staat wie den israelischen Staat im besetzten Palästina erlebt. Es stimmt, dass es barbarische Regierungen gab, die entsetzliche Verbrechen an ihrem eigenen Volk begangen haben, doch diese Regierungen wurden von ihrem eigenen Volk und durch den Druck von Regierungen gestürzt, die die Menschenrechte achten und unterdrückten Völkern ein Ende ihres Leidens ermöglichen wollen.
Der israelische Staat hingegen ist gleichgültig gegenüber den Verbrechen, die seine Siedler am palästinensischen Volk begehen – vom Diebstahl ihres Landes und ihrer Erzeugnisse bis hin zur religiösen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen. Die Zerstörung des Gazastreifens ist nicht nur entsetzlich, sondern lässt selbst kleine Kinder und Säuglinge ergrauen.
Infolge dieser Verbrechen beschloss der Deutsche Bundestag gestern, Donnerstag, den 24. September, die Lage im Westjordanland, im Gazastreifen und im Gazastreifen zu erörtern.
Antrag fordert Sanktionen gegen israelische Siedlungen
Der Bundestag hatte sich am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Völkerrecht konsequent umsetzen – Keine wirtschaftliche und wissenschaftliche Unterstützung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland“
befasst. Die Vorlage wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag zu gezielten Sanktionen gegen israelische Siedlungen sowie Institutionen und Unternehmen auf, „die zur Konsolidierung der Besatzung beitragen“. Auf EU-Ebene solle sie sich außerdem für ein Importverbot für Waren aus israelischen Siedlungen sowie für den Ausschluss von Waren und Rohstoffen „aus völkerrechtswidrigen wirtschaftlichen Tätigkeiten israelischer Unternehmen“ in den besetzten palästinensischen Gebieten einsetzen. Unternehmen, die direkt zur Konsolidierung der Besatzung beitrügen, sollten nach Ansicht der Abgeordneten von öffentlichen Vergaben, staatlicher Exportförderung, Investitionsgarantien sowie Förderprogrammen des Bundes ausgeschlossen werden.
Die Fraktion beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 19. Juli 2024, indem festgestellt werde, dass die im Jahr 1967 begonnene israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete im Westjordanland und Gazastreifen unrechtmäßig sei und unverzüglich beendet werden müsse. Deutschland sei verfassungsrechtlich zur Achtung des Völkerrechts verpflichtet, betonen die Abgeordneten. Die daraus folgende Nichtanerkennungs- und Nichtunterstützungspflicht sei damit nicht nur ein politisches, sondern auch ein verfassungsrechtliches Gebot für die Bundesrepublik.
Konkret verweisen sie auf Berichte der Vereinten Nationen und der Medien, wonach beispielsweise der DAX-Konzern Heidelberg Materials im Verdacht steht, über seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel am Abbau von Rohstoffen auf palästinensischem Land im Westjordanland beteiligt zu sein und Material für den Bau illegaler israelischer Siedlungen zu liefern. Dieser und andere „Fälle illustrieren exemplarisch ein strukturelles Vollzugsdefizit: Deutschland setzt seine völkerrechtlichen Pflichten gegenüber deutschen Unternehmen, die von der Besatzungsökonomie profitieren, nicht durch“.
Europa
Antikorruptionsgremium des Europarats fordert nationale Strategie
Straßburg 22.09.2026
– Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarats hat einen Evaluierungsbericht veröffentlicht, in dem die von Luxemburg ergriffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Integritätsförderung auf subnationaler Ebene bewertet werden. Der Bericht konzentriert sich auf die Städte Luxemburg und Düdelingen, die sich freiwillig an der Evaluierung beteiligt haben.
Die GRECO kommt zu dem Schluss, dass Luxemburg über einen insgesamt zufriedenstellenden Rechtsrahmen zur Korruptionsbekämpfung verfügt, dessen Umsetzung jedoch – insbesondere auf kommunaler Ebene – verbessert werden könnte. Innovative demokratische Verfahren und transparente Verwaltung als bewährte Praxis hervorgehoben
Dem Bericht zufolge haben die nationalen Behörden sowie die Städte Luxemburg und Düdelingen eine Reihe bewährter Verfahren entwickelt. Dazu gehören Regelungen, die es Personen ermöglichen, für die Übernahme eines kommunalen Amtes politischen Urlaub zu nehmen, sowie innovative Mechanismen der demokratischen Teilhabe, die Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen, ein Webportal für transparente Verwaltung und neue Genehmigungsverfahren für Nebenbeschäftigungen von Amtsträgern.
Nationale Antikorruptionsstrategie und Verhaltensregeln für Amtsträger erforderlich. Gleichzeitig weist die GRECO auf mehrere Bereiche hin, in denen weitere Fortschritte notwendig sind.
Die Empfehlungen betreffen unter anderem das Fehlen einer nationalen Antikorruptionsstrategie, die begrenzte Tätigkeit des luxemburgischen Ausschusses für Korruptionsprävention (COPRECO) im Hinblick auf die Gemeinden, unzureichende Verhaltensregeln für gewählte Kommunalvertreter sowie das Fehlen eines Verhaltenskodex für kommunale Amtsträger.
Die Empfehlungen der GRECO unterstreichen zudem die Notwendigkeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beratung auszubauen, den Umgang mit Interessenkonflikten und Lobbyismus zu stärken sowie die Aufsicht über das öffentliche Beschaffungswesen und Nebenbeschäftigungen zu verbessern. Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, die Kontrolle kommunaler Aktivitäten zu intensivieren sowie den Zugang zu amtlichen Dokumenten und den Schutz von Hinweisgebern zu verbessern.
Einige Empfehlungen richten sich an die nationalen Behörden, während andere speziell an die Behörden der Städte Luxemburg und Düdelingen adressiert sind.
Die GRECO hat die luxemburgischen Behörden aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen vorzulegen.
Europa
EU-Einstufung der Türkei als sicherer Herkunftsstaat
Berlin 22.09.2026
– Die Einstufung der Türkei auf EU-Ebene als asylrechtlich sicherer Herkunftsstaat ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/7993) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/2008) zu den „Auswirkungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Wie die Fraktion darin schrieb, gelten nach der neue EU-Asylverfahrensverordnung alle EU-Beitrittskandidaten grundsätzlich als „sicher“. Auf Grund von Ausnahmeregelungen werde die Ukraine trotz Beitrittsstatus „wegen des aktuellen Kriegs nicht als ,sicher‘ bewertet“, die Türkei hingegen gelte als sicherer Herkunftsstaat, „obwohl die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit vielen Jahren ausgesetzt sind und es dort zu einer massiven Verfolgung und Inhaftierung von Oppositionellen kommt“,
Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene zur Schaffung der Rechtsgrundlagen positionierte, „die eine Einstufung der Türkei als sicheren Herkunftsstaat zur Folge haben“. Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die EU-Kommission am 16. April 2025 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung in Bezug auf die Erstellung einer Liste sicherer Herkunftsstaaten auf Unionsebene vorgelegt habe mit einer Regelung, „wonach ein Drittstaat, dem der Status eines zur EU beitrittswilligen Staates zuerkannt wurde, grundsätzlich auf Unionsebene als sicherer Herkunftsstaat bestimmt ist“. Dem im EU-Gesetzgebungsverfahren finalisierten Vorschlag der Änderungsverordnung sei durch die Bundesregierung zugestimmt worden.
Wie die Bundesregierung zugleich darlegt, beobachtet sie „die tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen in der Türkei fortlaufend, auch mit Blick auf die Frage, inwiefern die Voraussetzungen für die Bestimmung als sicherer Herkunftsstaat gegeben sind“. Weiter schreibt sie, die Bestimmung eines Herkunftsstaates als sicher bedeute nicht, dass die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebungsverboten ausgeschlossen ist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) prüfe stets im Einzelfall anhand des vorgetragenen Sachverhalts, ob die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder für Abschiebungsverbot vorliegen.
Politik
Lage der Christen in Syrien
Berlin 22.09.2026
– Die Lage von Christen in Syrien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/8007) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7597). Danach ist eine gezielte, systematische Gruppenverfolgung christlicher Personen „aktuell nicht anzunehmen“. Die Ausübung der Religionsfreiheit sei in der neuen syrischen Verfassungserklärung vom 13. März 2025 in Artikel 3 festgeschrieben und die Religionsausübung für Christen auch in der Praxis „grundsätzlich möglich“.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat sich die Sicherheitssituation in Syrien nach dem Fall des Assad-Regimes stark verbessert, doch bleibe die Lage volatil. Insbesondere nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen seien Quell der Unsicherheit in Teilen des Landes. Die Übergangsregierung habe sich öffentlich zur Wahrung der Rechte von Minderheiten verpflichtet und den Diskurs mit der christlichen Minderheit eröffnet. Wiederholt habe die syrische Regierung zugesichert, religiöse Minderheiten zu schützen. Eine Bedrohung für religiöse Minderheiten in Syrien gehe vor allem von terroristischen Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) aus.
Aktuell existieren laut Vorlage keine offiziellen Bevölkerungsstatistiken der syrischen Behörden, weshalb auch keine statistischen Daten zur Anzahl der Christen in Syrien vorliegen. Verschiedenen Berichten zufolge ist die Anzahl der Christen in Syrien von etwa zwei Millionen im Jahr 2011 auf derzeit etwa 300.000 zurückgegangen, wie die Bundesregierung weiter schreibt.
Politik
Internationaler Tag des Friedens 2026
Wiesbaden 22.09.2026
– Unter dem Motto „Invest in Peace – For Everyone, Everywhere, Every Day“ begangen die Vereinten Nationen am 21. September den Internationalen Tag des Friedens. Im Mittelpunkt standen die „everyday architects of peace“ – Menschen, die im Alltag, in Schulen, Hochschulen und Gemeinden zu Dialog und friedlichem Zusammenleben beitragen.
Für den World University Service (WUS) ist Bildung ein zentraler Baustein für nachhaltigen Frieden. Friedenspädagogik stärkt Menschenrechte, Toleranz, Perspektivwechsel und die Fähigkeit, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
„Frieden beginnt im Alltag und muss gelernt und gestaltet werden. Schulen und Hochschulen sind zentrale Orte der Friedenspädagogik. Hier lernen junge Menschen, Konflikte durch Dialog, gegenseitigen Respekt und gemeinsame Verantwortung friedlich zu bearbeiten.Wer in Frieden investieren wolle, müsse deshalb auch in Bildung investieren. Bildung eröffne Zukunfts-perspektiven und stärke Gesellschaften darin, Konflikte friedlich zu lösen“ so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS).
Bildungseinrichtungen sind keine Schlachtfelder
Zugleich fordert der WUS den konsequenten Schutz von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen in bewaffneten Konflikten. Angriffe unterbrechen Bildungswege, zerstören Zukunftsperspektiven und verletzen das Recht auf Bildung.
„Schulen und Hochschulen dürfen keine Schlachtfelder sein. Wer Bildungseinrichtungen angreift, zerstört nicht nur Gebäude, sondern greift das Recht auf Bildung und die Zukunft junger Menschen an. Ihr Schutz vor kriegerischen Angriffen muss deshalb Teil des Schutzes der Zivilbevölkerung sein.“
Gerade in Krisen und Konflikten seien sichere Lernorte unverzichtbar. Sie geben Kindern und Jugendlichen Halt, stärken Gemeinschaft und schaffen Räume für Dialog und Verständigung.
Ghawami: „Frieden ist kein Zustand, den man einmal erreicht und dann dauerhaft besitzt. Frieden muss jeden Tag neu gestaltet werden. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Studierende und Bildungsorganisationen sind dabei wichtige ‚everyday architects of peace‘.“ Der WUS ruft daher dazu auf, in Bildung und Friedenspädagogik zu investieren und Bildungseinrichtungen auch in bewaffneten Konflikten konsequent zu schützen.
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