Politik

Justitz in neuem Gewand

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Berlin 12.09.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ (IRG-Reform) veröffentlicht. Mit diesem soll der wachsenden Bedeutung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit im globalisierten Kontext Rechnung getragen und eine effektive grenzüber-schreitende Strafverfolgung sichergestellt werden.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Kriminalität macht nicht an Grenzen halt – die Befugnisse unserer Strafverfolgungsbehörden aber oftmals schon. Dieser Schieflage wollen wir mit einer Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit begegnen. Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit stärken wir dabei auch die Verfahrensrechte der Betroffenen. So ist beispielsweise das Verbot, wegen derselben Tat mehrfach bestraft zu werden, ein wichtiger Grundsatz nationalen und internationalen Rechts. Durch einen neuen Rechtsbehelf sorgen wir dafür, dass diese Verfahrensgarantie auch im internationalen Fahndungsverkehr effektiv greift. Außerdem tragen wir europarechtlichen Vorgaben insbesondere mit Blick auf das Auslieferungsrecht und der Vollstreckung Europäischer Haftbefehle Rechnung. Damit geben wir der internationalen Rechtshilfe in Deutschland ein modernes Fundament, das Grundrechte schützt und für Verbesserung in der Praxis sorgt.“

Das Bundesministerium der Justiz kommt mit dieser Reform den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen der Intensivierung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und der gleichzeitigen Sicherung hoher Datenschutzstandards nach. In die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens waren sowohl die Praxis (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Anwaltschaft), als auch die Wissenschaft sowie andere Bundes- und Landesressorts von Beginn an einbezogen. In einem Arbeitsgruppenprozess, der sich über viele Monate erstreckte, wurden Defizite des bestehenden Rechts herauskristallisiert und Lösungen gesucht.

Der Referentenentwurf sieht eine inhaltliche Überarbeitung, Neustrukturierung und Modernisierung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in seiner Gesamtheit vor. Ziel der Reform ist es, eine klare, systematisch konsistente, praxistaugliche und effiziente Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu schaffen. 

Dabei will das Bundesministerium der Justiz auch die subjektiven Rechte des Einzelnen stärker in den Blickpunkt nehmen, um dem modernen rechtshilferechtlichen Verständnis nach dem Grundsatz der Mehrdimensionalität Rechnung zu tragen. Zudem dient die Anpassung des IRG der Umsetzung neuer unionsrechtlicher Rechtsakte zur Zusammenarbeit in Strafsachen und zur Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts.

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