Politik

Israels Vorgehen in den palästinensischen Gebieten

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Berlin 17.02.2026

– Die Bundesregierung nimmt die Feststellungen eines im Juli 2024 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) veröffentlichten Gutachtens zu Konsequenzen des Vorgehens Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten „ernst und berücksichtigt sie in ihrem Handeln“. Das erklärt sie in einer Antwort (21/4066) auf eine Kleine Anfrage (21/3798) der Fraktion Die Linke. Konkret verweist sie auf ihren ausführlichen Beitrag hierzu, der im Bericht des UN-Generalsekretärs vom 19. Dezember 2024 enthalten sei, sowie ihre Antwort vom 24. Juni 2025 auf eine Kleine Anfrage (21/664) der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat.

Deutschland habe sich bei der Abstimmung zu der dieses Gutachten betreffenden Resolution der UN-Generalsversammlung vom 18. September 2024 enthalten, führt sie weiter aus. Zum Hintergrund dieser Enthaltung verweist sie auf ihre Antwort (20/13047) auf die Kleine Anfrage der parteilosen, inzwischen aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Joana Cotar.

Die Bundesregierung betont, sie habe immer wieder darauf hingewiesen, dass laut den Vereinten Nationen und humanitären Organisationen nicht genug humanitäre Hilfe nach Gaza gelange, um die dortigen Bedarfe zu decken. Sie setze sich daher öffentlich und in vertraulichen Gesprächen weiterhin dafür ein, die Verfahren zur Einfuhr humanitärer Hilfe zu beschleunigen und zu vereinfachen.

In ihrer Vorbemerkung erklärt sie, sie erkenne das völkerrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes und dessen Streben nach einem eigenen Staat an. Sie unterstütze auch die Palästinensische Autonomiebehörde auf dem Weg zur Verwirklichung des legitimen Selbstverwirklichungsrechts im Rahmen einer verhandelten Zweistaatenlösung.

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