Politik
Grünes Licht für Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes
Berlin 05.11.2025
– Der Umweltausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG, 21/1506) in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen stimmten die Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Im Plenum des Bundestags steht der Gesetzentwurf am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung.
Ziel der ElektroG-Novelle, mit der auch eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 umgesetzt werden soll, ist eine verbesserte Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte. Insbesondere sollen Sammelmengen gesteigert und Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien vermindert werden.
In den Beratungen seien diverse Verbesserungen erreicht worden, betonte ein Mitglied der Unionsfraktion, unter anderem beim „Thekenmodell“, wonach Elektroaltgeräte nur durch geschultes Personal in Sammelbehältnisse einsortiert werden sollen. Auch Batterien dürften nur durch fachkundiges Personal entnommen und getrennt entsorgt werden. Zusätzlich seien die Regeln zur Verbraucherinformation im parlamentarischen Verfahren konkretisiert worden, so der CDU-Abgeordnete. In einem Entschließungsantrag plädierten Union und SPD zudem für die Prüfung eines Verbots für Einweg-E-Zigaretten.
Mit den Änderungen reagiere man auf das Brandrisiko von Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus, ergänzte ein Vertreter der SPD-Fraktion. Mit Blick auf eine verbesserte Verbraucherkommunikation habe man auch die Regeln zu Kennzeichnung überarbeitet. Verbraucher müssten informiert werden, dass sie Geräte nun auch im Handel zurückgeben könnten. Daneben sei die Regelung zur Rücknahme von E-Zigaretten überarbeitet worden, erklärte der SPD-Abgeordnete. Die Rücknahmepflicht des Handels solle für alle E-Zigaretten gelten, nicht nur für Einweg-Produkte. Im Entschließungsantrag spreche man sich zudem für eine stärkere Beteiligung des Onlinehandels aus, so der SPD-Vertreter.
Von Seiten der Opposition kam viel Kritik am Entwurf: So monierte die AfD-Fraktion etwa das Fehlen von Industriepartnerschaften. Die Unternehmen verfügten über nützliche Informationen etwa aus Garantiekarten und Verkaufsaktionen, die sich für Alt-gegen-neu-Sammelaktionen oder Reparaturangebote verwenden ließen, so ein Mitglied der Fraktion. Auch enthalte der Entwurf keine Verpflichtung für die Industrie, recycelte Rohstoffe abzunehmen.
Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen äußerten zwar Zustimmung zu den Zielen des Entwurfs, bemängelten jedoch, dass dieser in den Details zu unambitioniert bleibe. Ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten oder eine Rücknahmeverpflichtung für Onlinehändler wären im Änderungsantrag besser aufgehoben gewesen als in einem Entschließungsantrag, so eine Abgeordnete. In einem eigenen Entschließungsantrag werde ihre Fraktion unter anderem ein Pfandsystem für bestimmte Batteriearten und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung fordern.
Die Fraktion Die Linke warf der Koalition vor, Änderungsvorschläge des Bundesrates wie etwa ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, abgelehnt zu haben. Es sei zu befürchten, dass die Gesetzesnovelle trotz Änderungen keines ihrer Ziele erreichen werde. Als problematisch sah eine Vertreterin der Linksfraktion vor allem, dass die Bundesregierung weiterhin an der geteilten Produktverantwortung festhalte. Dass Hersteller weiterhin nicht für verfehlte Sammlungs- und Verwertungsquoten haften müssten, sei ein Fehler, so die Abgeordnete. Die Kosten müssten weiterhin von den Kommunen und den Steuerzahler getragen werden. Abhilfe würde hier nur eine verbindliche, erweiterte Herstellerverantwortung schaffen, wie sie die Linksfraktion fordere.