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GRETA warnt vor Zunahme des Menschenhandels zum Zweck der Zwangskriminalität

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Straßburg, Berlin 12.06.2026

– Der Menschenhandel zur kriminellen Ausbeutung nimmt in Europa zu. Die Regierungen müssen dringend handeln, um die Opfer vor kriminellen Gruppen zu schützen, die deren Verletzlichkeit ausnutzen, und um eine Kriminalisierung der Opfer zu verhindern. Zu diesem Schluss kommt die Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) in ihrem jüngsten Jahresbericht.

Der Bericht bewertet die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und untersucht Herausforderungen sowie neue Trends.

Menschenhandel zur Ausbeutung bei kriminellen Aktivitäten – bei dem Opfer gezwungen werden, Straftaten zu begehen – steht häufig im Zusammenhang mit anderen Formen der organisierten Kriminalität, etwa Drogenhandel, Eigentumsdelikten, Schleusung von Migranten, Geldwäsche, Dokumentenfälschung und Online-Betrug.

In ihrem Bericht hebt GRETA jene Faktoren der Verletzlichkeit hervor, die von Menschenhändlern ausgenutzt werden, um Opfer zu kriminellen Handlungen zu zwingen; dazu gehören Armut, Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, Behinderungen und Suchterkrankungen. Kinder und Jugendliche sind zahlreichen Risikofaktoren ausgesetzt, insbesondere unbegleitete oder von ihren Familien getrennte Minderjährige sowie Kinder in Heimen oder aus benachteiligten Minderheitengruppen.

Im Vereinigten Königreich hat sich die Zwangskriminalität zur häufigsten Form der Ausbeutung bei minderjährigen Opfern von Menschenhandel entwickelt, wobei vor allem Kinder aus dem Vereinigten Königreich betroffen sind. In Kroatien machte die kriminelle Ausbeutung im Zeitraum 2020–2024 fast ein Drittel der identifizierten Opfer aus. In Albanien, der Republik Moldau, Dänemark und den Niederlanden lag der Anteil der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der kriminellen Ausbeutung zwischen 7 % und 15 %. GRETA stellt zwar fest, dass diese Form des Menschenhandels in vielen Vertragsstaaten zunimmt, merkt jedoch an, dass sie in den in einigen Ländern erhobenen Daten unterrepräsentiert ist oder dort sogar gänzlich fehlt.

„Die Anwerbung der Opfer erfolgt häufig online – über Stellenanzeigen, Dienstleistungsangebote, Gaming-Seiten und soziale Medien. Die Opfer werden dazu gedrängt oder gezwungen, Tätigkeiten auszuüben, die Straftaten oder sonstige rechtswidrige Handlungen darstellen. Wird ihre Eigenschaft als Opfer von Menschenhandel nicht erkannt, führt dies zu Festnahmen, Strafverfolgung, Inhaftierung und/oder Abschiebung“, erklärte Conny Rijken, Präsidentin von GRETA. Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung bei kriminellen Aktivitäten steht in direktem Zusammenhang mit der Anwendung der Bestimmung über die Straffreiheit in der Anti-Trafficking-Konvention des Europarats. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, die Möglichkeit vorzusehen, Opfer von Menschenhandel nicht für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen zu bestrafen, sofern sie dazu gezwungen wurden.

„Von den 47 Staaten, die von GRETA bewertet wurden, haben 22 spezifische Rechtsvorschriften zur Straffreiheit von Opfern des Menschenhandels erlassen. Die Zahl dieser Staaten ist infolge der Empfehlungen von GRETA gestiegen. Dennoch sind die Fortschritte noch unvollständig, und wir rufen die Vertragsstaaten dazu auf, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahren weiter zu stärken“, betonte die Präsidentin von GRETA.

Im Jahr 2025 veröffentlichte GRETA 13 Länderberichte zu Albanien, Österreich, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Georgien, Liechtenstein, der Republik Moldau, Montenegro, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Ukraine.

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