Politik
Gefälschte Sprachzertifikate bei Einbürgerungsverfahren
Berlin 17.10.2025
– Um gefälschte Sprachzertifikate bei einbürgerungs- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren geht es der Antwort der Bundesregierung (21/2182) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1797). Wie die Fraktion darin schrieb, „soll es nach Medienberichten einen bundesweiten professionell betriebenen Handel mit gefälschten Zertifikaten über die erfolgreiche Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen geben, welche dazu genutzt werden, die deutsche Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltstitel rechtswidrig zu erlangen“.
Laut Bundesregierung wurde bei einem Erfahrungsaustausch der großen Einbürgerungsbehörden am 26./27. Juni 2025 erstmals geschildert, „dass Antragsteller im Einbürgerungsverfahren Sprachzertifikate vorlegen würden, mit denen Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens bescheinigt werden, die offenkundig nicht im bescheinigten Umfang oder mitunter sogar überhaupt nicht vorhanden seien“. Auch auf der Tagung der Ausländerrechtsreferenten am 7./8. Mai 2024 sei über unrichtige beziehungsweise gefälschte Zertifikate berichtet worden, heißt es in der Antwort weiter.
Danach liegen der Bundesregierung zur Anzahl gefälschter Sprach- und sonstiger Zertifikate, die in einbürgerungs- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorgelegt wurden, keine belastbaren Informationen vor. Ebenso liegen ihr laut Vorlage keine zahlenmäßigen Erkenntnisse zu Einbürgerungen im Zusammenhang mit gefälschten Sprachzertifikaten vor.
„Das Phänomen der Fälschung von Sprachzertifikaten ist der Polizei bekannt, es tritt bundesweit auf“, heißt es in der Antwort weiter. Angeboten würden derartige Fälschungen unter andrem in den sozialen Medien, per Mundpropaganda oder die Täter nähmen direkt Kontakt zu Migranten auf. Über das Internet werden den Angaben zufolge auch nicht zertifizierte Sprachschulen mit Sprachkursen zur Erlangung von Sprachzertifikaten angeboten. Bei diesen Sprachzertifikaten handele es sich in aller Regel nicht um anerkannte Zertifikate. Dabei sei den Teilnehmern der Sprachkurse in einigen Fällen nicht bewusst, dass es sich um eine nicht zertifizierte Sprachschule handelt.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sieht sie einen wesentlichen Ansatzpunkt, der Erstellung und dem Vertrieb gefälschter B1-Sprachzertifikate sowie von Zertifikaten in Verbindung mit dem Politik- und Gesellschaftstest „Leben in Deutschland“ entgegenzuwirken, „in der eingehenden Prüfung der Echtheit der Zertifikate und persönlichen Vorsprachen, durch die auffällig wird, wenn die bescheinigten Kenntnisse tatsächlich nicht vorliegen“. Bei Verdacht auf Erstellung oder Vertrieb sowie bei der Vorlage gefälschter Zertifikate werde Strafverfolgung eingeleitet. Auch die Rücknahme der Einbürgerung komme in Betracht, wenn diese durch arglistige Täuschung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für die Einbürgerung gewesen sind, erwirkt worden ist.