Politik

Förderung der Regional- und Minderheitensprachen

Published

on

Berlin 15.06.2026  

– Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der „Achte Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen“ (21/6400) vor. Dieser „Achte Staatenbericht“ bezieht sich auf den Zeitraum zwischen April 2021 und Februar 2026 und geht unter anderem auf allgemeine Entwicklungen im Bereich des Schutzes und der Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland seit Erstellung des Siebten Staatenberichts ein.

Genannt werden dazu in der Vorlage etwa das 2025 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts“, das unter anderem „die besonderen namensrechtlichen Anliegen der dänischen Minderheit, der friesischen Volksgruppe und des sorbischen Volkes“ umsetze. Ebenso aufgeführt werden beispielsweise das „Fünfte Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk“, auf das sich der Bund sowie die Länder Brandenburg und Sachsen verständigt haben, und die 2024 beschlossene Einrichtung der ständigen „Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma“.

Erstellt wurde der Bericht durch das Bundesinnenministerium „in Zusammenarbeit mit anderen Bundesressorts sowie den zuständigen Behörden der Länder und unter Beteiligung der Organisationen/Verbände der Sprecherinnen und Sprecher der durch die Sprachencharta geschützten Sprachen“. Die Bundesverbände der Sprachgruppen erhielten den Angaben zufolge „Gelegenheit, ihre Sichtweise zum Stand der Implementierung der Sprachencharta in der Bundesrepublik Deutschland, die sich nicht mit derjenigen der Behörden decken muss, wiederzugeben“. Die jeweiligen Stellungnahmen sind in einem eigenen Kapitel des 218 Seiten umfassenden Berichts dargestellt.

The Week

Die mobile Version verlassen