Politik
Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens
Berlin 25.09.2025
– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.
Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.
Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.
Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.
Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.
1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.
Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.
Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.
In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.
Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.
Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.
Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.
Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.
Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.
Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.
Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.
Politik
Mehrheit der Jugendlichen für ein Sozial – Media Verbot
Berlin 27.08.2026
Dies wurde von der Techniker Krankenkasse in einer Studie bestätigt, die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Obwohl der Großteil der 23bis 17 Jährigen Social Media positiv gegenübersteht sind 55% für ein Verbot für Kinder und Jugendliche.
Politik
BMWE stärkt Initiative Leichtbau: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung übernimmt Geschäftsstelle
Berlin 27.08.2026
– Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wird künftig die Geschäftsstelle der Initiative Leichtbau des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) betreiben.
Mit der Übernahme der Geschäftsstelle zum 1. September 2026 wird die BAM das BMWE bei der strategischen Weiterentwicklung der Initiative auf nationaler und europäischer Ebene unterstützen. Ziel ist es, die Initiative zukunftsorientiert aufzustellen, ihre fachlichen Schwerpunkte zu schärfen und neue technologische Entwicklungen frühzeitig aufzugreifen. Hierfür verfügt die BAM über herausragende wissenschaftlich-technische Expertise im Leichtbau, insbesondere bei der Entwicklung innovativer Werkstoffe und Fertigungstechnologien sowie über ein etabliertes Netzwerk in Forschung, Wirtschaft und öffentlicher Hand.
Die Geschäftsstelle koordiniert zentrale Aktivitäten der Initiative Leichtbau des BMWE und fungiert als Netzwerkknoten für die Leichtbau-Akteure in Deutschland und Europa. Sie unterstützt den material- und branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Damit soll die Vernetzung von Industrie und Forschung entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter gestärkt und der Transfer innovativer Leichtbaulösungen in die industrielle Anwendung beschleunigt werden.
Die Initiative Leichtbau des BMWE ist die zentrale Plattform für den branchen- und materialübergreifenden Austausch im deutschen Leichtbau. Durch Veranstaltungen, internationale Kooperationen sowie zahlreiche Informations- und Vernetzungsangebote bringt die Initiative Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammen und unterstützt den Transfer von Leichtbau-Innovationen in die Praxis. Hierdurch wurde ein leistungsfähiges Leichtbau-Ökosystem in Deutschland etabliert.
Der Leichtbau ist eine branchen- und materialübergreifende Transformationstechnologie und ein bedeutender Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Industriestandorts Deutschland. Durch einen effizienteren Material- und Energieeinsatz trägt Leichtbau dazu bei, den Rohstoffbedarf zu senken, damit Importabhängigkeiten zu reduzieren und industrielle Wertschöpfungsketten resilienter sowie nachhaltiger zu gestalten. Gleichzeitig ist Leichtbau ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Eine BMWE-Studie beziffert den direkten Wertschöpfungsbeitrag des Leichtbaus auf rund 124 Milliarden Euro. Rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland weisen einen direkten Leichtbaubezug auf – damit entfaltet Leichtbau auch bedeutende Beschäftigungseffekte.
Politik
Germanwatch fordert Regierung zum Klima-Handeln auf
Berlin 27.08.2026
– Blick auf die zweitägige Kabinettsklausur in Brandenburg fordert die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Bundesregierung angesichts zunehmender Extremwetterlagen zum Handeln auf. Bundeskanzler Friedrich Merz stehe beim Klima- und Hitzeschutz jetzt in der Verantwortung.
„Es ist erfreulich, dass der Bundeskanzler nach langer Abwesenheit nun doch sehr klare Worte zum Klimawandel gefunden hat und bei diesem Thema mehr Führung übernehmen möchte. An diesen Worten werden er und sein Kabinett sich in den kommenden Wochen messen lassen müssen“, erklärt Christoph Bals, Vorstand Politik bei Germanwatch.
Eine erste Chance biete sich der Bundesregierung bei ihrer Klausur mit der Stärkung der Kommunen. Der Bundeskanzler hatte angesichts des größten Waldbrands in der Geschichte NRWs in Hürtgenwald die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden betont.
„Die Messlatte ist jetzt, dass sich das Kabinett auf eine im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe verständigt. Für die Union bedeutet das, die Forderung aus ihrem eigenen Wahlprogramm – Klimaschutz und Klimaanpassung als zwei Seiten einer Medaille zu behandeln – zu beherzigen. Gerade auf der kommunalen Ebene gibt es große Synergien, von der Wärme- und Kühlungsplanung und dem Einbau von Wärmepumpen, die beides können, bis hin zur Begrünung von Gebäuden und Flächen. Dafür brauchen die Kommunen langfristig gesicherte Finanzierung, deshalb ist eine Gemeinschafsaufgabe sinnvoll“, so Bals.
Abschwächung der Klimaziele beenden
Auch darüber hinaus müsse der Bundeskanzler sicherstellen, dass sein Kabinett die richtigen Antworten auf die Klimakrise findet. Simon Wolf, Bereichsleiter Deutsche und Europäische Klimapolitik bei Germanwatch: „Ein Kanzler, der sagt, die Regierung werde alles tun, um den Klimawandel zurückzudrängen, sollte als erstes die in seiner Partei nach wie vor schwelende Debatte um eine Abschwächung des deutschen Klimaziels beenden. Und dann geht es darum, die Beschlüsse der kommenden Wochen und Monate auf das Erreichen dieser Klimaziele auszurichten: das gilt für die Gesetze zu Erneuerbaren Energien und Stromnetzen genauso wie für die Reform des Emissionshandels.“
Politik
Pressemeinungen zum kurdischen Sonderstatus
Berlin 27.08.2026
– Der kurdische Führer Mazloum Abdi verkündete gestern, vorgestern Dienstag, den 25. August, in Damaskus die Auflösung der kurdischen Verwaltung und ihrer Milizen sowie deren Integration in den syrischen Staat. Die Ankündigung wurde von den Kurden selbst und von allen Teilen der syrischen Bevölkerung mit Erleichterung und Begrüßung aufgenommen.
Die Bildung von Milizen und einer politischen Verwaltung durch die Kurden im Jahr 2014 war nichts anderes als Selbstverteidigung gegen die Brutalität der Milizen des Tyrannen, des ehemaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad.
Während des syrischen Aufstands instrumentalisierte Assad die Minderheitenfrage und schürte die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen in der syrischen Bevölkerung. Viele wurden gezwungen, den Tyrannen zu unterstützen. Das syrische Volk war jedoch wachsam gegenüber Baschar Assads Machenschaften und solidarisierte sich mit den ethnischen und religiösen Minderheiten, allen voran den Kurden, einem starken und integralen Bestandteil des syrischen Volkes. Seit dem Sturz von Baschar -Assad und der Machtübernahme des syrischen Volkes ist die Existenz der SDF (Syrische Demokratische Kräfte) nicht mehr gerechtfertigt, und ihre Auflösung begann schleichend und gipfelte in der Verkündung der Auflösung durch den kurdischen Führer.
Die Kurden waren stets Opfer des Rassismus der Baath-Partei, die Syrien und den Irak regierte, und es ist nun an der Zeit, dass sie sich vollständig in die Gemeinschaft ihrer Region, des Nahen Ostens, integrieren.
Zum Schluss noch nach Syrien. Dort hat der kurdische Militärführer Maslum Abdi die Auflösung seiner Milizen bekanntgegeben. Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg schreibt dazu: „Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa fährt einen Erfolg nach dem anderen ein. Zunächst hat die Supermacht USA das Land von seiner Terrorliste gestrichen. Enormes positives Gewicht hat ebenfalls die Auflösung der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) und die Eingliederung der Kurdenmiliz in die syrische Armee. Ganz freiwillig passierte das allerdings nicht. So umweht den Deal der Hauch von Kapitulation, was viele Kurden auch genauso empfinden werden. Wichtig ist, dass Syrien stabil bleibt und nicht erneut in einen Bürgerkrieg abgleitet“, mahnt die VOLKSSTIMME. Und damit endet die Presseschau.
Mit der Eingliederung der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) in die reguläre syrische Armee und ihrer Auflösung als eigenständige militärische Einheit verschwindet auch der letzte Rest der Strukturen dessen, was von Rojava noch übrig war. Damit endet de facto auch die Selbstverwaltung der Menschen in Nordostsyrien, vor allem der Kurdinnen und Kurden, die sich während des Krieges in Syrien eine weitgehende Autonomie vom wankenden syrischen Zentralstaat erkämpft hatten und diese gegen Widersacher im In- und Ausland verteidigten.
Realistisch im Rückblick betrachtet hatte die Selbstverwaltung wenig Chancen aufs Überleben: Zu zahlreich waren ihre Feinde, zu gering die Zahl ihrer Unterstützer, zu stark ihre Gegner, allen voran das Nachbarland Türkei, das in dem sich durch direkte Demokratie auszeichnenden Autonomieprojekt ein gefährliches Modell für die Kurd*innen im eigenen Land zu erkennen glaubte. Über Jahre hinweg terrorisierte die türkische Armee mit Bomben Nordsyrien, schickte gleich mehrmals Soldaten über die Grenze. Diese offensichtlich völkerrechtswidrigen Militäraktionen und Tötungen durch einen Nato-Mitgliedstaat nahmen sowohl die USA als auch Europa mehr oder weniger schweigsam hin.
Speziell die Europäer müssen sich vorwerfen lassen, das Projekt der Selbstverwaltung sich selbst überlassen zu haben, nachdem die kurdischen Kämpfer, darunter eben auch die SDF, dem Islamischen Staat die entscheidenden Niederlagen beigebracht hatten. Damals nahmen die Kurd*innen den Europäern tatsächlich die von Bundeskanzler Friedrich Merz bemühte „Drecksarbeit“ ab. Gewonnen haben sie dadurch aber nichts – im Gegenteil.
Über Jahre hielten sie ehemalige IS-Kämpfer in Lagern gefangen, darunter auch europäische Staatsbürger. Deren Herkunftsländer taten sich schwer mit der Rücknahme und leisteten auch keine Unterstützung, um diese Gefangenen in Syrien, wo sie ihre schweren Gewaltverbrechen begangen hatten, gerichtlich abzuurteilen. Im Januar kamen viele der ehemaligen IS-Kämpfer frei, nachdem die Truppen der syrischen Zentralregierung und mit ihnen verbündete Milizen zur Attacke auf die Gebiete der Selbstverwaltung geblasen hatten. Das riesige Gefangenenlager Al-Hol war plötzlich ohne Bewachung.
Beim Vormarsch der Regierungstruppen auf die Gebiete der Selbstverwaltung haben die von Damaskus entsandten Milizionäre schwere Verbrechen an kurdischen Kämpferinnen begangen. Die Verantwortlichen müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, damit das neue Syrien nicht gleich wieder da beginnt, wo das alte geendet hat. Doch die Todesurteile in Abwesenheit gegen Langzeitherrscher Baschar Al-Assad und einige seiner Verwandten, nach nur knapp vier Monaten Prozessdauer, lassen Zweifel aufkommen an der syrischen Übergangsjustiz: Geht es um Aufarbeitung und Gerechtigkeit oder nur um Vergeltung?
Jetzt gilt es, die Entwicklung in Syrien nicht aus dem Blick zu verlieren und die Machthaber in Damaskus an ihren Taten zu messen. Beim Umgang mit der Übergangsregierung muss diese regelmäßig an ihre Verpflichtung zum Minderheitenschutz erinnert werden – in der noch zu schreibenden neuen Verfassung muss dieser prominent verankert werden. Nur so lassen sich zumindest die kulturellen Rechte garantieren, die die Zentralregierung den syrischen Kurdinnen und Kurden versprochen hat.
Politik
Lage der Christen in Israel und Situation der religiöse Minderheiten in Irak
Berlin 26.08.2026
– Die Bundesregierung steht nach eigenem Bekunden im engen Austausch mit kirchlichen Akteuren, die eine wachsende Gewaltbereitschaft verschiedener Akteure gegen christliche Minderheiten in Israel und den Palästinensischen Gebieten beschreiben. Zu einer Reihe von Vorfällen – unter anderem zu Angriffen auf die christliche Gemeinde Tayhbe im Westjordanland – habe sich die Bundesregierung auch öffentlich geäußert, schreibt sie in der Antwort (21/7634) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7224).
Statistiken der Vereinten Nationen, von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichte und auch lokale Ansprechpartner berichteten von einem deutlichen Anstieg der Siedlergewalt im Westjordanland seit dem 7. Oktober 2023, die sich auch, aber nicht ausschließlich, gegen Christen richte, heißt es in der Antwort weiter.
Die Palästinensische Behörde thematisiere zudem regelmäßig die Lage der Christen in den palästinensischen Gebieten und mache auf die Bedrohung der christlichen Gemeinden durch den israelischen Siedlungsbau und Siedlergewalt aufmerksam. Darüber hinaus binde die Palästinensische Behörde Christen in die Regierung ein, so die Bundesregierung.
Und in Irak Die Bundesregierung sieht trotz öffentlicher politischer Bekenntnisse zur friedlichen Koexistenz religiöse Minderheiten in Irak unter Druck. Das geht aus ihrer Antwort (21/7629) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7440) zur Lage der christlichen Minderheit im Irak hervor. „Systematische Diskriminierung oder Verfolgung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche Behörden finden nicht statt, politische und wirtschaftliche Instabilität und das unzureichende Gewaltmonopol des Staates führen aber dazu, dass ihre Rechte und Sicherheit nicht überall vollumfänglich gewährleistet sind“, schreibt die Bundesregierung.
Spannungen zwischen religiösen Gruppen stellten eine große Herausforderung dar, die in der Vergangenheit zu Konflikten, Fragilität und Diskriminierung geführt hätten. Neben der jesidischen seien auch die christliche Bevölkerung in hohem Maße betroffen gewesen. Besonders gravierend sein die Auswirkungen des Terrors des sogenannten „Islamischen Staates“, dessen Gräueltaten an den Jesiden vom Deutschen Bundestag 2023 als Genozid anerkannt worden seien.
Infolge der Terroranschläge auf Kirchen nach dem Irakkrieg 2003, der Ausrufung des sogenannten „IS-Kalifats“ in Mossul 2014 und damit einhergehender systematischer Verfolgung hätten zudem viele Christen den Irak verlassen. Ihre Zahl habe sich laut Schätzungen von 1,5 Millionen im Jahr 2003 auf ungefähr 170.000 reduziert, schreibt die Bundesregierung.
Politik
UNESCO-Abkommen zu Unterwasser-Kulturerbe
Berlin 27.08.2026
– Die Bundesregierung strebt die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes unverändert an, verweist aber auf weiter bestehenden Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Das geht aus der Antwort (21/7657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Grünen (21/7178) hervor.
Voraussetzung für die Ratifizierung sei die Schaffung eines Ausführungsgesetzes, das die von der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen im deutschen Recht umsetzt. „Die dazu erforderlichen Abstimmungen auf Bundes- und Landesebene konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden“, schreibt die Bundesregierung. Zu klären seien Zuständigkeitsfragen sowohl in den Hoheitsgewässern der Länder als auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sowie unter Umständen auch Änderungen in den Denkmalschutzgesetzen der betroffenen Bundesländer.
Die Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes wurde nach Angaben der Fragesteller im Jahr 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet, mit dem Ziel, das Unterwasser-Kulturerbe vor Plünderung, kommerzieller Verwertung und wissenschaftlich unsachgemäßer Bergung schützen und die internationale Zusammenarbeit bei Erforschung, Dokumentation und Erhaltung zu fördern. Als Unterwasser-Kulturerbe gelten demnach Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder archäologischem Charakter, die sich seit mindestens 100 Jahren ganz oder teilweise unter Wasser befinden. Dazu zählten unter anderem archäologische Fundstätten, historische Bauwerke, menschliche Überreste, Schiffs- und Flugzeugwracks sowie deren archäologischer und natürlicher Zusammenhang.
Politik
Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen
– Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf stellt die Weichen für das kommende neue Wärmenetzgesetz. Den Eckpunkten war ein umfangreicher Dialog mit allen beteiligten Interessenvertretern vorausgegangen.
Berlin 26.08.2026
– Die Regelwerke AVB-Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) werden in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich angepasst und in ein neues Wärmenetzgesetz überführt. Auch die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im BGB werden in diesem Gesetzgebungsverfahren angepasst.
Die Eckpunkte führen die Interessen von Mietern, Vermietern und Fernwärmeunternehmen in einem ausgewogenen Gesamtpaket zusammen und bilden damit die Basis für eine Reform aus einem Guss. Konkret sehen die Eckpunkte Folgendes vor:
Die gesetzliche Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber um die Möglichkeit einer Preisänderungsklausel ergänzt, die sich nicht an einem Kostenindex, sondern an den tatsächlichen Kosten ausrichtet. Die Nutzung von Gas-Börsenindizes im Marktelement wird ausgeschlossen.
Versorgungsunternehmen sollen rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung von Preisen erhalten, wenn sie in Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder zum Netzausbau, der wiederum der Dekarbonisierung dient, investieren.
Das Kostenneutralitätsgebot im BGB (WärmeLV) soll dahingehend angepasst werden, dass bei erheblichen Investitionen des Vermieters oder eines Dritten in die Änderung der Heizungsanlage (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz oder Errichtung einer neuen Heizungsanlage) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro/qm zulässig ist. Der Anwendungsbereich des Kostenneutralitätsgebots wird auf sich selbst versorgende Mieter (insbesondere im Fall der Versorgung durch Gasetagenheizungen) erstreckt, um eine rechtssichere Umstellung auf Fernwärme zu ermöglichen. Insgesamt schaffen wir so die Möglichkeit Wärmenetze nachzuverdichten, was letztlich dafür sorgen wird, dass das Fernwärmeangebot für alle Fernwärmekunden kostengünstiger wird.
Für eine höhere Planungssicherheit bei den Wärmeleistungen wird das bisher voraussetzungslose und unbeschränkte Leistungsanpassungsrecht der Kundenangepasst: Bei Durchführung von Effizienzmaßnahmen, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder im Fall einer Überdimensionierung der Leistung, steht dem Kunden, jeweils nach Durchführung einer Energieberatung, ein Leistungsanpassungsrecht zu. Um einen Ausgleich mit den Interessen der Versorgungsunternehmen herzustellen, soll es Sonderregelungen z.B. für kleine Netze geben.
Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle wird im Verantwortungsbereich des BMWE eingerichtet. Sie soll mit Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Beilegung von Streitigkeiten über den Anschluss an das Wärmenetz, die Belieferung mit Wärme und deren Messung sowie die Leistungsanpassung zuständig sein. Hierzu wird das BMWE in einen strukturierten Dialog mit den Stakeholdern eintreten.
Mit der Einführung einer verpflichtenden und anwenderfreundlichen Preistransparenzplattform bei einer Bundesbehörde, auf der Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter durch die Wärmeversorgungsunternehmen veröffentlicht und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, wird die Markttransparenz deutlich erhöht. Durch ihre Einführung werden zugleich die EU-Transparenzanforderungen an Wärmenetze erfüllt und verbesserte Auswertungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ermöglicht. Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen soll durch den Wegfall oder die Bündelung bestehender Meldepflichten und durch einheitliche Daten- und Berichtsstandards möglichst reduziert werden.
Zudem soll eine Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde zur Prüfung der Preise auf Angemessenheit (ex-post), beispielsweise mit Blick auf strukturell vergleichbare Versorgungsunternehmen, eingeführt werden. Für eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit sollen Versorgungsunternehmen auch die Möglichkeit erhalten, Preisstrukturen oder -änderungen bei geplanten Investitionen oder Netzausbauvorhaben vorab genehmigen zu lassen.
In dem Gesetzgebungsverfahren werden zudem durch das BMJV die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im BGB zur Wärmelieferverordnung angepasst. Dadurch wird die Möglichkeit, auf Fernwärme umzusteigen, erleichtert. Damit setzen wir eine zentrale Forderung um, die bestehenden Hemmnisse für den Ausbau und die Nachverdichtung von Wärmenetzen im Gebäudebestand abzubauen.
Politik
374 Anfragen wegen „Geschlechts“-Diskriminierung
Berlin 26.08.2026
– Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im v26ergangenen Jahr 374 Anfragen zum Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ von Beratungssuchenden, die eine trans*, inter* oder nicht-binäre Geschlechtsidentität angegeben haben, erfasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7652) auf eine Kleine Anfrage (21/7449) der AfD-Fraktion. Fünf Jahre zuvor sind es den Angaben zufolge 154 Anfragen gewesen. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass ihr über die öffentlich zugänglichen Quellen hinaus keine Erkenntnisse zu Gerichtsentscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in diesem Zusammenhang vorliegen. Eine systematische Erfassung erfolge nicht.
Politik
Die deutsche Wirtschaft ist ein Opfer ausländischer Geheimdienste.
Berlin 27.08.2026
Die deutsche Wirtschaft und Industrie erlitten innerhalb eines Jahres Verluste in Höhe von rund 211 Milliarden Euro durch ausländische Spionage und den Diebstahl von Technologieplänen. Die Spionagequote erreichte 28 Prozent, während sie 2023 noch bei 7 Prozent lag. Die Quote des Informationsdiebstahls bei Unternehmern und Firmeninhabern lag bei 97 Prozent.
Dies gab der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (bitko), Ralf Wintergerst, am Mittwoch, dem 26. August, auf einer Pressekonferenz bekannt. Er erklärte, viele Unternehmer befürchteten, dass ihre Unternehmen Ziel von Spionage seien.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und Sicherheit (BVS), Sinan Selen, erklärte, sein Amt sei wachsam gegenüber den Aktivitäten ausländischer Geheimdienste und gehe entschieden gegen die Aktivitäten der Wirtschaft und Industrie vor. Er rief die Bevölkerung zur Zusammenarbeit mit seinem Amt und den Sicherheitsbehörden auf, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und nicht Opfer von Spionage zu werden.
Berlin
Senatsverwaltungen wieder ans Landesnetz Berlin angebunden
Berlin 25.08.2026
– Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sind übers Wochenende wieder an das Landesnetz Berlin angebunden worden. Nach dem IKT-Vorfall waren die beiden Senatsverwaltungen am Abend des 14. August 2026 isoliert worden, um die Sicherheit des Landesnetzes zu gewährleisten. Mit der erfolgten Anbindung stehen auch wieder die in den Bezirken genutzten Fachverfahren grundsätzlich zur Verfügung. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es zu Beginn noch vereinzelt zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen in den Arbeitsprozessen kommen kann. Die beiden Senatsverwaltungen haben Sofortmaßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit veranlasst. Dies beinhaltet auch eine kontinuierliche erhöhte Überwachung ihrer IT-Systeme.
Die forensischen Untersuchungen zur Absicherung des IT-Systems der Landesverwaltung dauern an und werden auch in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Alle Senatsverwaltungen sind wieder ans Landesnetz Berlin angeschlossen und grundsätzlich arbeitsfähig. Ich danke dem CDO Florian Hauer und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Senatskanzlei, den IKT-Notfallstäben, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, dem Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft für die hervorragende Arbeit in den vergangenen Tagen. Jetzt kommt es darauf an, unsere IT-Sicherheit weiter zu verbessern und unser Landesnetz noch besser gegen Angriffe von außen zu schützen.“
Politik
EBOLA-AUSBRUCH: FAST ZWEI KINDER PRO TAG VERLIEREN BEIDE ELTERN
Berlin, Kinshasa 24.08.2026
· Tausende Kinder haben einen Elternteil oder eine Betreuungsperson verloren und sind erhöhten Risiken von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt
· Save the Children: Deutschlands verstärkte Unterstützung beim Ebola-Ausbruch ist ein wichtiges Signal – Kinderschutz muss Teil der Ebola-Hilfe sein
· Save the Children schafft mit Partnern sichere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern wegen Ebola behandelt werden
– In den ersten hundert Tagen seit der offiziellen Bestätigung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) haben fast zwei Kinder pro Tag beide Eltern durch die Krankheit verloren. Nach Angaben der Behörden in der Provinz Ituri sind insgesamt 180 Kinder betroffen. Die Kinder leben derzeit bei anderen Familienmitgliedern oder in staatlichen Einrichtungen, bis sie dauerhaft in Familien untergebracht werden können. Tausende weitere Kinder haben zudem einen Elternteil oder eine Betreuungsperson verloren. Dadurch sind sie einem erhöhten Risiko von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und schweren psychischen Belastungen ausgesetzt.
Gemeinsam mit der Regierung und Partnerorganisationen arbeitet Save the Children in Ituri daran, sichere Schutzräume einzurichten – sogenannte Observation Care Centers. Sie sind für Kinder gedacht, deren Eltern oder Betreuungspersonen wegen Ebola behandelt werden und für die es keine andere Betreuung innerhalb der Familie gibt. Dort sollen die Kinder rund um die Uhr betreut werden, während ihre Eltern im Ebola-Behandlungszentrum auf demselben Gelände versorgt werden.
„Was mich besonders bewegt, sind die Kinder, die plötzlich allein dastehen. Hinter den bloßen Zahlen stehen Mädchen und Jungen, die vertraute Menschen verloren haben“, sagt Katharina von Schroeder aus dem Länderbüro von Save the Children in der DR Kongo.
Der Ebola-Ausbruch trifft Gemeinden, die bereits unter bewaffneten Konflikten, massiver Vertreibung und anhaltender humanitärer Not leiden. Für viele Kinder ist die Epidemie der jüngste Schock in einer langen Reihe von Krisen.
Save the Children fordert deshalb, den Schutz betroffener Kinder stärker in den Mittelpunkt der Ebola-Hilfe zu stellen: „Dass Deutschland seine Unterstützung für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs weiter verstärkt, ist ein wichtiges Signal. Entscheidend ist jetzt, dass die internationale Hilfe neben der medizinischen Versorgung auch den Schutz der Kinder berücksichtigt, die ihre Eltern verloren haben oder von ihnen getrennt wurden. Dazu gehören sichere Betreuungsmöglichkeiten, psychosoziale Hilfen und gemeindebasierte Kinderschutzprogramme“, so von Schroeder.
Die Kinderrechtsorganisation unterstützt die Infektionsprävention und Aufklärung, die Früherkennung von Ebola-Fällen und die Überweisung Erkrankter an Gesundheitseinrichtungen. Dazu gehören auch die psychosoziale Unterstützung und Kinderschutzmaßnahmen. Zudem setzt sich Save the Children dafür ein, dass die Grundversorgung für Kinder und Familien während der Krise aufrechterhalten wird.
In der DR Kongo ist Save the Children seit 1994 tätig und arbeitet dort mit 13 lokalen Organisationen sowie internationalen Organisationen und Behörden zusammen. Gemeinsam leisten die Organisationen lebensrettende Hilfe für Kinder und ihre Familien in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung, Kinderschutz, Ernährungssicherheit sowie Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene.
Politik
Lebenshilfe: Jetzt auch die Verhinderungspflege erhalten
Berlin 25.08.2026
– Ulla Schmidt begrüßt Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann zur Rente von pflegenden Angehörigen und fordert weitere Rücknahme von Kürzungen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, pflegenden Angehörigen die Rentenbeiträge nicht kürzen zu wollen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin: „Wir sind froh, dass Herr Linnemann den Vorschlag aus dem aktuellen Entwurf nicht übernehmen will. Eltern, die ihr Kind mit Behinderung über viele Jahre pflegen, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Meistens sind es die Mütter, die ihre Berufstätigkeit einschränken und zu Hause die Pflege übernehmen. Jetzt muss der Minister außerdem dafür sorgen, dass die Verhinderungspflege erhalten bleibt. Familien mit einem Angehörigen mit Unterstützungsbedarf haben einen sehr belastenden Alltag und brauchen auch mal eine Auszeit, in der sie die Pflege in vertrauenswürdige Hände geben können. Wenn diese Leistung – wie geplant – gestrichen wird, wäre das fatal.“
Politik
Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder
Berlin 24.08.2026
– Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610) auf eine Kleine Anfrage (21/7392) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte.
Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.
Politik
Parlamentarier-Treffen der Union für den Mittelmeerraum
Berlin 24.08.2026
– Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Förderung der Stabilität sind Schwerpunkte der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum Anfang Juli in Kairo gewesen. Das geht aus der Unterrichtung (21/7600(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die deutsche Delegation hervor. In den Fachausschüssen wurde demnach unter anderem über „Parlamentarische Diplomatie und Frieden in der Mittelmeerregion“ debattiert. Dabei hätten die Parlamentarier ihre tiefe Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland zum Ausdruck gebracht, der nach internationalem Recht illegal sei, sowie über die Handlungen gewalttätiger israelischer Siedler, die offenbar straffrei agierten. Die internationale Gemeinschaft dürfe diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und müsse sich für den Frieden einsetzen.
Politik
Deutschlands Zahlungen an die Vereinten Nationen
Berlin 24.08.2026
– Die Gesamtzahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2024 auf 4,155 Milliarden Euro und im Jahr 2025, „im Zuge der Konsolidierung des Bundeshaushalts“, auf 3,241 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7580) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ hervor. Demnach ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler für den regulären VN-Haushalt und über freiwillige Beiträge im Jahr 2024 zweitgrößter Geber an das VN-System insgesamt gewesen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hätten sich im Berichtszeitraum 2024/2025 die Tendenzen verstärkt, dass Großmächte das gemeinsame System der Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf verschiedene Weise schwächen. Unverändert greife Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der internationalen Ordnung an. Der von China vorangetriebene Aufbau paralleler Global Governance-Institutionen und Initiativen richte sich gegen das etablierte System. Die US-Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt antrat, habe den Austritt aus mehreren VN-Organisationen erklärt und ihre finanziellen Beiträge an das VN-System drastisch zurückgefahren
Die Bundesregierung betont, dass sie sich diesen Herausforderungen stelle und an „ihrem multilateralem Kompass“ auch aus eigenem Interesse festhalte.
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