Politik
Etat 2026: Wirtschaftsplan des Infrastruktur-Sondervermögens
Berlin 25.09.2025
– Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sollen im kommenden Jahr 58,9 Milliarden Euro verausgabt werden (2025: 37,3). Weitere 80,41 Milliarden Euro sollen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre gebunden werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Haushaltsentwurfs der Bundesregierung für 2026 (21/600) angehängt ist. Die Ausgaben sind vollständig kreditfinanziert.
Von den Ausgaben entfallen 8,3 Milliarden auf Zuweisungen an die Länder auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes. Insgesamt sollen die Länder aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro erhalten. Weitere zehn Milliarden Euro sollen dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen werden, insgesamt sollen es über die Jahre bis zu 100 Milliarden Euro werden.
Die übrigen Ausgaben in Höhe von 40,5 Milliarden Euro verteilen sich in dem Wirtschaftsplan über sieben Titelgruppen. 21,3 Milliarden Euro sind demnach für „Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ vorgesehen (2025: 11,7 Milliarden Euro). Mit geplanten 16,3 Milliarden Euro soll 2026 das Gros der Mittel in den Erhalt des Schienennetzes fließen, im laufenden Jahr sind es 7,6 Milliarden Euro. Der Ausbau des Europäischen Zugsicherungssystems soll mit 2,5 Milliarden Euro unterstützt werden, nach 1,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für Tunnel- und Brückensanierung der Autobahnen sind wie im Vorjahr 2,5 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt 58,2 Milliarden Euro sollen für drei Titel in den kommenden Haushaltsjahren gebunden werden – mit einem Schwerpunkt von 46,6 Milliarden Euro auf dem Erhalt der Schienenwege.
Unter der Titelgruppe „Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von sechs Milliarden Euro (2025: 1,5 Milliarden Euro). Die Mittel sollen für Transformationskosten im Krankenhausbereich verausgabt werden.
Für die vier Titel der Titelgruppe „Investitionen in die Energieinfrastruktur“ sind im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 2,1 Milliarden Euro vorgesehen, nach 855,2 Millionen Euro in diesem Jahr. Neben Ausgaben für LNG-Terminals und den Raffinerie-Standort Schwedt soll 2026 insbesondere der „Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze“ mit 1,4 Milliarden Euro gefördert werden. Mit 5,9 Milliarden Euro entfallen auch ein Großteil der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,2 Milliarden Euro auf diesen Titel.
1,2 Milliarden Euro sollen laut Wirtschaftsplan für Ausgaben für „Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur“ fließen. In diesem Jahr waren in der Titelgruppe 04 noch keine Ausgaben hinterlegt. Vorgesehen sind 940 Millionen Euro für das „Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung“, 225 Millionen Euro für den „Digitalpakt 2.0“ und 50 Millionen Euro für den Titel „Digitales Lehren und Lernen“.
Für die 14 Titel in der Titelgruppe „Investitionen in die Forschung und Entwicklung“ plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Gesamtausgaben von einer Milliarden Euro, nach 472,0 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den „Investitionen in die Hightech-Agenda“. Für den strategischen Ausbau der Forschungs-Ökosysteme sollen 330,1 Millionen Euro fließen (2025: 398,0), weitere 650,8 Millionen Euro werden für die kommenden Haushaltsjahre gebunden; für den „Aufbau von Infrastrukturen“ in diesem Bereich sind 368,9 Millionen Euro für 2026 eingeplant (2025: 72,0) und 1,8 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigung. Nationale Raumfahrtinfrastrukturen sollen 2026 mit 50 Millionen Euro unterstützt werden und in den Folgejahren mit insgesamt 94 Millionen Euro. Für den neuen Titel „Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative Hochschulen“ sind 60 Millionen Euro etatisiert. Die geplanten Verpflichtungsermächtigungen in dieser Titelgruppe summieren sich auf insgesamt 2,9 Milliarden Euro.
Aus der Titelgruppe „Investitionen in der Digitalisierung“ sollen im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 8,5 Milliarden Euro in 13 Titeln bestritten werden. Fünf Milliarden Euro davon sind für die erstmals eingeplante Förderung von „Mikroelektronik für die Digitalisierung“ eingeplant, weitere 9,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden Haushaltsjahren fließen. Die „Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus“ soll mit 2,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen (2025: 2,9). Als Verpflichtungsermächtigungen sind dafür 1,4 Milliarden Euro vorgesehen. Neu aufgenommen in der Titelgruppe ist beispielsweise die „Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung“, für die 193,6 Millionen Euro in 2026 eingeplant sind und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 210 Millionen Euro. Auch die Justiz-Digitalisierung soll künftig aus dem Sondervermögen bestritten werden. Hierfür sind im Wirtschaftsplan insgesamt 210 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung hinterlegt, die ab 2027 fließen sollen. Insgesamt sind für die Digital-Investitionstitel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 12,2 Milliarden Euro eingeplant.
In der Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ plant die Bundesregierung mit Ausgaben in Höhe von 498,6 Millionen Euro, nach 327,0 Millionen Euro in diesem Jahr. 377,8 Millionen Euro sind davon für den Titel „Klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen. Auf ihn entfallen mit 1,1 Milliarden Euro rund die Hälfte der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,1 Milliarden Euro.
Noch nicht im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens für das kommende Jahr enthalten ist die Titelgruppe „Investitionen in die Sportinfrastruktur“. Diese Titelgruppe war im Wirtschaftsplan im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 aufgenommen worden und umfasst im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von fünf Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. 338 Millionen Euro sind laut Wirtschaftsplan 2025 für die kommenden Haushaltsjahre gebunden, davon 250 Millionen Euro im Jahr 2026.
Etat 2026: Wirtschaftsplan des KTF
Haushalt/Gesetzentwurf
Berlin: Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen 2026 Ausgaben in Höhe von 33,1 Milliarden Euro getätigt werden (2025: 36,7 Milliarden Euro). Die Einnahmen in derselben Höhe speisen sich aus dem Emissionshandel (4,3 Milliarden Euro) und der CO2-Bepreisung (16,7 Milliarden Euro) sowie aus der Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (zehn Milliarden Euro) und einer Entnahme aus der Rücklage (2,1 Milliarden Euro). Die summierten Ausgabenansätze liegen tatsächlich höher, reduzieren sich aber um eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sollen 38,0 Milliarden Euro eingestellt werden. Das geht aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens hervor, der dem Einzelplan 60 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 (21/600) angehängt ist.
Für die 35 Ausgabetitel, die unter „Zuweisungen und Zuschüssen“ verbucht werden, sind für 2026 14,0 Milliarden Euro vorgesehen, drei Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. 6,5 Milliarden Euro sind neu als „Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten“ veranschlagt, drei Milliarden Euro sollen als „Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen“ fließen (2025: 2,9 Milliarden Euro). Für die „Nationale Klimaschutzinitiative“ sollen 402,0 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden (2025: 370,4 Millionen Euro) sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 515,0 Millionen Euro vorgesehen werden. Die „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ sollen 2026 mit 821,6 Millionen Euro zu Buche schlagen, nach 579,0 Millionen Euro im laufenden Jahr. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Haushaltsjahre sind 1,7 Milliarden Euro vorgesehen.
Für die 32 Ausgabetitel, die im Wirtschaftsplan als Investitionen verbucht werden, sind 21,7 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind rund vier Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. 12,1 Milliarden Euro davon stehen laut Wirtschaftsplan für die „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ zur Verfügung (2025: 15,3 Milliarden Euro). Für die nächsten Haushaltsjahre sollen durch eine Verpflichtungsermächtigung 8,2 Milliarden Euro gebunden werden.
Der „Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion“ soll mit 1,3 Milliarden Euro gefördert werden, weitere 628,5 Millionen Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt werden. Die „Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ veranschlagt die Bundesregierung im kommenden Jahr mit 900,6 Millionen Euro (2025: 490,6 Millionen Euro), als Verpflichtungsermächtigungen sind 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Für die deutsch-französischen Wasserstoffprojekte im Rahmen von IPCEI sind 680 Millionen Euro im Wirtschaftsplan eingestellt, insgesamt 577,5 Milliarden Euro sollen in den Jahren danach fließen.
Die Förderung der „Dekarbonisierung der Industrie“ ist mit 700,7 Millionen Euro veranschlagt, weitere 6,9 Milliarden Euro sollen für die nächsten Haushaltsjahre festgeschrieben werden. Für die Förderung der „Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe“ sollen 2026 973,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in den darauffolgenden Haushaltsjahren insgesamt 1,1 Milliarden Euro vorgesehen sein.
Für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ sollen 2026 212,9 Millionen Euro aus dem KTF fließen (2025: 229,4 Millionen Euro). Die „Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben“ soll 2026 403,4 Millionen Euro betragen, 541,4 Millionen Euro sind für spätere Haushaltsjahre festgeschrieben. Mit 1,7 Milliarden Euro soll 2026 die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt werden. 2,4 Milliarden Euro sind als Verpflichtungsermächtigung eingeplant.
Gegenüber dem laufenden Jahr hat es in dem Wirtschaftsplan diverse Änderungen gegeben. Diverse neu aufgenommene Titel waren bislang in den Einzelplänen der Ministerien enthalten. Das gilt beispielsweise für den Titel „Energieforschung“, für den 2026 543,1 Millionen Euro etatisiert sind. Bislang war dieser Titel im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veranschlagt. Gleiches gilt etwa für den Titel „Batterieforschung und Batterietechnologie“ (2026: 227,1 Millionen Euro), der bislang im Forschungsetat veranschlagt war. Aus dem Verkehrsetat sollen die „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ‚Stadt und Land’“ in den KTF wandern, 281,0 Millionen Euro sind für 2026 dafür veranschlagt. Zudem wurden weitere bereits im Wirtschaftsplan bestehenden Titel um bisher in anderen Einzelplänen veranschlagte Maßnahmen ergänzt.
Gegenüber dem Vorjahr sind laut der Vorlage 13 Titel entfallen. Das gilt beispielsweise für den Titel „Mikroelektronik für die Digitalisierung“, der 2025 mit 2,9 Milliarden Euro im KTF veranschlagt ist. Der Titel findet sich künftig im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Danach sollen dafür 2026 Ausgaben in Höhe von fünf Milliarden Euro getätigt werden können.
Politik
Pflegereform in den Vermittlungsausschuss überwiesen
Berlin 25.11.2025
– Der Bundesrat hat am 21. November beschlossen, für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (21/1511, 21/2641) den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das geht aus einer Unterrichtung (21/2893) der Länderkammer hervor.
Der Bundesrat will den Angaben zufolge erreichen, dass Artikel 13a aus der Vorlage gestrichen wird. In dem Artikel geht es um die Krankenhausfinanzierung. Es sei zu befürchten, dass das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel zu Einnahmeverlusten der Krankenhäuser in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro im Jahr führen werde.
Da der abgesenkte Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirke, werde die Kürzung auch in nachfolgenden Jahren negative Auswirkung haben. Die Regelung konterkariere zudem die einmalige Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen.
Europa
Bußgelder bei Verstößen gegen EU-Sanktionspakete
Berlin 24.11 2025
– Die Bundesregierung hat eine Verordnung (21/2879) zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt, in der sie um die Herbeiführung der Zustimmung des Deutschen Bundestags bittet.
Die 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea.
Die Änderungen umfassen die Berücksichtigung neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen.
Berlin
Zukunft unternehmen – Creative Tech als Schlüssel für Wandel und Wachstum
Berlin 24.11.2025
– Heute findet der Kongress „Zukunft unternehmen – Creative Tech als Schlüssel für Wandel und Wachstum“ in Berlin statt – mit Beteiligung der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann, sowie des Staatsministers für Kultur und Medien, Wolfram Weimer. Im Mittelpunkt stehen zentrale Zukunftsthemen wie der Einsatz neuer Technologien, Cross-Innovation und die Transformation der Wirtschaft.
Der Kongress macht deutlich, wie eng und wirkungsvoll die Vernetzung zwischen der Kreativwirtschaft, den Ländern und Regionen, aber auch vielen anderen Wirtschaftsbranchen inzwischen geworden ist. Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Branchen tauschen sich aus, entwickeln Ideen weiter und setzen Impulse – oft über Branchengrenzen hinweg.
Die Parlamentarische Staatsekretärin Gitta Connemann betont: „Der Kongress und die große Beteiligung zeigen: Die Kreativwirtschaft strahlt wie ein Scheinwerfer weit in andere Branchen hinein. In kurzer Zeit hat sie Brücken gebaut, die früher kaum vorstellbar gewesen wären. Es ist beeindruckend, wie groß das gemeinsame Interesse verschiedener Branchen ist, mit der Kreativwirtschaft an Lösungen zu arbeiten. Innovationen aus der Kreativwirtschaft sind ein kräftiger Hebel für Wertschöpfung und Wachstum. Sie ist damit nicht nur ein Impulsgeber – sie ist ein Booster für unsere gesamte Wirtschaft.“
Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer: „Wenn Kreative auf neue Technologien stoßen, passiert etwas, das weit über die ökonomische Wertschöpfung und technische Innovation hinausgeht. Creative Tech kann kulturelles und zugleich wirtschaftliches Kapital schaffen, das Menschen verbindet, Identität und Sinn stiftet. Damit ist die Kultur- und Kreativwirtschaft ein bedeutendes Element im emotionalen und geistigen Betriebssystem unseres Landes. Deshalb ist es der Bundesregierung ein besonderes Anliegen, die Kultur- und Kreativwirtschaft politisch auf ein neues Niveau zu heben und genau dafür steht der heutige Kongress.“
Der Kongress wird organisiert und durchgeführt vom KreativBund – Bundeszentrum Kultur- und Kreativwirtschaft, in Kooperation mit der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft (k3d) sowie medianet berlinbrandenburg. KreativBund arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Politik
Weltklimakonferenz in Belem: Viele Fortschritte bei der Umsetzung, zu wenig bei den Verhandlungen
Berlin 23.11.2025
Die 30. Weltklimakonferenz (COP30) in Belém ist mit Beschlüssen unter anderem zur weltweiten Anpassung an den Klimawandel und zur Zusammenarbeit für einen sozial gerechten Klimaschutz zu Ende gegangen. Bei der Senkung der Treibhausgasemissionen sind die Verhandlungs-Ergebnisse hinter den Erwartungen der Europäischen Union zurückgeblieben. Umsetzungsfortschritte gab es bei konkreten Projekten zum Schutz von Regenwäldern oder der weltweiten Energiewende. Auf dem Abschluss-Plenum hat der COP30-Präsident André Corrêa do Lago zwei Roadmaps zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen und zum Ende der globalen Entwaldung angekündigt. Diese werden nun mit einem Prozess der COP-Präsidentschaft im Rahmen des UNFCCC unterlegt auf dem Weg zur nächsten COP31, die in der Türkei unter türkischer COP-Präsidentschaft und unter australischer Verhandlungspräsidentschaft stattfinden wird.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Diese Weltklimakonferenz war gut bei der Umsetzung, aber nicht gut genug beim Verhandlungsergebnis. Die Europäische Union hat sich geschlossen und engagiert für mehr Klimaschutz eingesetzt. Aber die alte, fossile Welt hat die geopolitische Situation ausgenutzt. Leider ist es in Belém noch nicht gelungen, den Prozess hin zu einem Ausstiegs-Fahrplan aus fossilen Energien verbindlich für alle zu beschließen. Dafür waren die Bremser diesmal zu stark. Dass Brasilien darauf mit freiwilligen Initiativen für den Ausstieg aus Fossilen und den Stopp der Entwaldung reagiert hat, ist ein guter Schritt. Deutschland wird diese Initiativen unterstützen. Dabei helfen die vielen guten Entwicklungen weltweit. Doppelt so viele Investitionen sind zuletzt in erneuerbare Energien geflossen wie in fossile Energien. Der vor zwei Jahren beschlossene Übergang weg von den fossilen Energien ist in vollem Gange. Reale Fortschritte gibt es auch beim Schutz der Regenwälder, die diese Konferenz zurecht ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt hat.“
Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan: „Auf der COP30 hat die Weltgemeinschaft weitere – wenn auch viel zu kleine – Schritte hin zu einem sozial gerechten Ausstieg aus fossilen Energien gemacht. Auch bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise bleiben die Beschlüsse hinter dem zurück, was wir uns erhofft und wofür wir gekämpft haben. Armutsbekämpfung kann nur funktionieren, wenn wir beim Klimaschutz wirklich ambitioniert handeln – beides gehört untrennbar zusammen. Denn gerade die Menschen, die schon heute am stärksten unter der Erderhitzung leiden, brauchen konkrete Lösungen und mehr Unterstützung, um sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Trotz aller globalen Spannungen ist es uns gelungen, genau solche praktischen Schritte voranzubringen. Länder des Globalen Südens erhalten künftig mehr Hilfe, um besser mit den spürbaren Auswirkungen der Klimakrise umzugehen. Ein echter Durchbruch ist der neue Regenwald-Fonds TFFF, getragen von Ländern des Nordens und des Südens. Deutschland beteiligt sich in den kommenden zehn Jahren mit einer Milliarde Euro an diesem Zukunftsfonds, um Waldschutz, lokale Entwicklung und Klimaschutz eng miteinander zu verbinden. Die Zeit drängt, aber die Richtung stimmt. Damit wir beim Umsetzen schneller vorankommen, haben wir unsere internationalen Partnerschaften deutlich gestärkt. Das Ergebnis von Belém macht auch Mut, denn es zeigt: Internationale Zusammenarbeit wirkt – und sie eröffnet Perspektiven. Genau das spornt mich an, unsere Allianzen weiter zu festigen und das Tempo noch einmal zu erhöhen.“
Ihr zentrales Ergebnis hat diese Konferenz bereits zum Auftakt erbracht: 122 Staaten haben Stand heute ihre aktualisierten nationalen Klimaschutzbeiträge eingereicht. Das ist ein wichtiger Fortschritt, auch wenn die Lücke zur 1,5 Grad-Obergrenze noch groß bleibt. Die vor zwei Jahren beschlossenen Energiewendeziele zum Übergang raus aus fossilen Energien wurden bekräftigt. Brasilien und die kommende Präsidentschaft wurden beauftragt, einen Prozess zur Beschleunigung der globalen Umsetzung dieser Ziele aufzusetzen, um die Lücke zur 1,5 Grad-Obergrenze zu schließen. Es soll ein freiwilliges Instrument zur Beschleunigung der Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele und der nationalen Klimaanpassungsziele geschaffen werden, um das 1,5-Grad-Ziel erreichbar zu halten.
Beim Thema sozialer Klimaschutz, der sogenannten „Just Transition“, ist es gelungen, Brücken zu bauen zwischen Norden und Süden. Beschlossen wurde, einen sogenannten Just Transition Mechanismus einzurichten, der die internationale Zusammenarbeit beim Thema verbessert und Lösungsansätze und Erfahrungen teilt, wie der Übergang in die klimaneutrale Zukunft sozial gerecht organisiert werden kann. Damit hat der soziale Klimaschutz eine prominentere Rolle bei der Weltklimakonferenz bekommen. Bundesumweltminister Schneider hatte das Thema für die Europäische Union verhandelt.
Die Weltklimakonferenz hat sich auf eine Liste von rund 60 Indikatoren geeinigt, die die Fortschritte auf dem Weg zum Globalen Ziel für die Anpassung an den Klimawandel messen und strukturieren sollen. Denn der Klimawandel ist weltweit spürbar und für alle Länder eine Herausforderung.
Ein wichtiges Bedürfnis vieler Entwicklungsländer war die internationale Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel. Hier einigte sich die Konferenz darauf, diese Unterstützung bis 2035 zu verdreifachen im Rahmen des vor einem Jahr beschlossenen Klimafinanzierungsziels.
Der Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden (FRLD) ist nun voll arbeitsfähig. Auf der COP30 wurde die erste Bewerbungsphase für Projekte gestartet, die vorausschauende Klimaanpassungsmaßnahmen im Globalen Süden fördern. Dies ist ein wichtiger Meilenstein des noch jungen Fonds, bei dem das BMZ in der Entstehung und Operationalisierung eine starke Rolle gespielt hat.
Deutschland ist bei der Klimafinanzierung ein verlässlicher Partner und investiert bereits heute knapp die Hälfte der Klimafinanzierung in Anpassungsprojekte, also in die Stabilität der Partnerländer.
Im Abschlussplenum hat die COP-Präsidentschaft eine Roadmap zum Ende der globalen Entwaldung angekündigt. Dies ist ein wichtiger Schritt, da insbesondere der tropische Regenwald als grüne Lunge der Erde kurz vor unumkehrbaren Kipppunkten steht. Am Austragungsort der COP30 wurde den Delegationen aus aller Welt vor Augen geführt, wie dringend es beim Waldschutz vorangehen muss. Brasilien hat in den letzten Jahren gezeigt, wie Entwaldung zurückgedrängt werden kann. Diese Dynamik muss nun weltweit angestoßen werden. Der von der brasilianischen Präsidentschaft ausgerufene Fahrplan ist ein wichtiger Schritt den Entwaldungsstopp bis 2030 zu erreichen.
Politik
Presseausschnitte zur Ukraine
Berlin 24.11.2025
Die Vorschläge von US-Präsident Donald Trump zur Beendigung des russischen Krieges in der Ukraine stellen keine neue Welle der Unruhen dar. Kiew eine Frist bis zum kommenden Donnerstag zu setzen, um seine Vorschläge anzunehmen, wird als Erpressung und Drohung gegen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gewertet, ihn zur Kapitulation vor Russland zu zwingen.
Die Europäer haben der Welt bewiesen, dass ihre Zusicherungen der Unterstützung für die Ukraine und ihre Ermutigung des ukrainischen Präsidenten, den Krieg gegen Russland unter dem Vorwand der Verteidigung von Freiheit und Demokratie in Europa fortzusetzen, heuchlerisch und haltlos sind.
Trumps Forderungen, die Ukraine solle Teile ihres Territoriums an Russland abtreten und nicht der NATO beitreten, sind Vorschläge des ehemaligen US-Außenministers Henry Kissinger. Die Ablehnung dieser Vorschläge durch den ukrainischen Präsidenten ist lediglich eine Ermutigung der Europäer, einen Krieg fortzusetzen, der Europäern, Ukrainern und Russen gleichermaßen ein Dorn im Auge ist – ähnlich dem Krieg zwischen Iran und Irak, der über acht Jahre dauerte und alle Seiten als Verlierer zurückließ.
Im Krieg gibt es keine Gewinner.
Wo ein Plan der USA auf Änderungswünsche der Ukraine und ihrer europäischen Verbündeten trifft. Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG gibt zu bedenken, dies sei – so schwer es falle – Zitat: „Der erste Plan, über den man ernsthaft nachdenken sollte. Es bleibt nichts anderes. Die Ukraine hat nur dann eine Chance, diesen Krieg zu überleben, wenn ihre europäischen Partner weiterhin Waffen aus den USA kaufen dürfen und sie von dort Aufklärungsinformationen bekommt. Und es gibt noch einen Grund, den Plan nicht sofort in Gänze zu verwerfen, mit allen möglichen Konsequenzen. Mit viel Fantasie kann man in einigen Punkten den Ansatz für etwas Positives entdecken. Zum Beispiel, dass die Ukraine die Möglichkeit bekommen soll, in die Europäische Union aufgenommen zu werden. Im EU-Vertrag steht, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Mitgliedstaat die anderen Mitgliedstaaten ihm ‚alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung schulden‘“, zitiert die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG in ihrem Kommentar.
Die FREIE PRESSE aus Chemnitz hält den europäischen Verbündeten der Ukraine vor, US-Präsident Trump viel zu lange unterschätzt zu haben: „Die Zeichen, dass auf Washington kein Verlass mehr ist, sind seit dem Wechsel im Weißen Haus klar. Doch Europas Staats- und Regierungschefs schienen sich von Wunschdenken und Verzweiflung täuschen zu lassen und glaubten offenbar, Trump stünde schlussendlich auf der Seite des Westens. Das tut er nicht. Das Problem für viele Staatenlenker in Europa bleibt, dass die kriegsmüden Bevölkerungen die kostspielige Unterstützung für die Ukraine mehr und mehr infrage stellen. Hinzu kommt die Uneinigkeit innerhalb der Gemeinschaft, durch die weitreichende Pläne für mehr Hilfen für die Ukraine blockiert oder etwa eingefrorene russische Vermögen nicht für Kiew genutzt werden“, warnt die FREIE PRESSE.
Auch die Erwartungen der FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG sind gedämpft: „Immerhin hat Trump weder den Plan noch sein Ultimatum an Kiew in Stein gemeißelt. Wer die Realität sieht, wird sich freilich keine Illusionen machen: Russlands Präsident Putin würde in seiner derzeit komfortablen Lage kaum einen Pakt schließen, der für Kiew und Europa tatsächlich akzeptabel wäre. Bestenfalls ließe Trump Änderungen an dem Papier zu, die ein Njet des Kremls provozieren, und gäbe daran nicht Kiew die Alleinschuld. Dann wäre die Ukraine noch einmal vor ihrem stärksten ‚Freund‘ gerettet. Aber noch lange nicht vor dem Feind“, prognostiziert die F.A.Z.
Politik
Deutschland zeigt keine Führungsstärke in Sachen Klima- und Steuergerechtigkeit
Berlin, Nairobi 21.11.2025
– Nach Angaben von Germanwatch hat Deutschland bei der dritten Verhandlungsrunde zur UN Framework Convention on International Tax Cooperation (UNFCITC) in Nairobi eine zentrale Gelegenheit versäumt, internationale Führungsstärke in Sachen Klima- und Steuergerechtigkeit zu zeigen. „Das ist enttäuschend“, bilanziert Nouhaila Zaki, Referentin für internationale Besteuerung zur Klimafinanzierung bei Germanwatch.
Laut Germanwatch blieb die deutsche Delegation trotz früherer Unterstützungssignale aus dem Finanz- und Entwicklungsministerium eine klare Haltung zur Besteuerung von Ultrareichen schuldig. Zaki kritisiert: „Mehrere Minister der Bundesregierung haben die faire Besteuerung extremer Vermögen in verschiedenen Foren öffentlich befürwortet. Der Graben innerhalb der Bundesregierung geht auf Kosten Deutschlands internationaler Glaubwürdigkeit und ignoriert eines der wirkungsvollsten Instrumente zur Finanzierung von Klimagerechtigkeit.“ Auch zur progressiven Umweltbesteuerung habe Deutschland keine Position bezogen, obwohl diese, so Zaki, sicherstellen würde, „dass diejenigen mit den breitesten Schultern, den höchsten Emissionen und dem größten Vermögen endlich ihren fairen Anteil leisten“.
Germanwatch warnt, dass Deutschlands Glaubwürdigkeit als Klimavorreiter auf dem Spiel steht. Die Organisation verweist darauf, dass sowohl die Klimaverhandlungen in Belém (COP30) als auch die Gespräche in Nairobi zeigen, wie groß das Potenzial einer ambitionierten globalen Steueragenda für die Mobilisierung von Klimafinanzierung sei. Die nächste Verhandlungsrunde zur UN-Steuerkonvention im Februar 2026 werde, ein entscheidender Test für den politischen Willen der Bundesregierung sein.
Zaki betont: „Es ist höchste Zeit, dass Deutschland und der Rest Europas endlich ernst machen. Klimaschutz und Steuergerechtigkeit hängen unmittelbar miteinander zusammen.“ Als ersten Schritt fordert Germanwatch, die Bundesregierung solle von der geplanten Senkung der Luftverkehrssteuer abrücken. „Eine fossile Subvention zu beschließen, während bei der Weltklimakonferenz um den Ausstieg aus fossilen Energien gerungen wird, ist ein Affront.“
Politik
Cybersicherheit des Bundeswirtschaftsministeriums
Berlin 21.11.2025
– Eine Kleine Anfrage (21/2406) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“ kann „nach sorgfältiger Abwägung“ der Bundesregierung „nicht durchgängig vollständig erfolgen“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2844) auf die Anfrage der AfD-Abgeordneten.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung sei jeden Tag Angriffen ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion sei diese Infrastruktur angemessen zu schützen, heißt es in der Antwort. Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich gefährdet. Informationen zu Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), Ergebnissen technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung bezögen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMWE eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Politik
Fast 300.000 Einbürgerungen im Jahr 2024
Berlin 21.11.2025
– Im vergangenen Jahr sind 292.020 Ausländer in Deutschland eingebürgert worden. Das geht aus der Antwort (21/2838) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/2497) der AfD-Fraktion hervor. Das entspricht einem Anstieg im Vergleich zu 2023 (200.095 Einbürgerungen) um 45,9 Prozent.
Am häufigsten eingebürgert wurden im Jahr 2024 Syrer (83.185), gefolgt von Türken (22.525) und Irakern (13.545). Unter den Top 10 der eingebürgerten Ausländer sind in dem Jahr auch Russen (12.980), Afghanen (10.095) und Ukrainer (8.920)
Politik
Anstieg häuslicher Gewalt
Berlin 21.11.2025
– Familienministerin Karin Ptien erklärte, der Schutz von Familien vor Gewalt sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betonte die Notwendigkeit von Aufklärungsmaßnahmen, wie beispielsweise dialogfördernden Vorträgen, und eines konsequenten Vorgehens gegen Täter. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und der ypräsident des Bundeskriminal Polizei Holger Munch sahen im Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt einen Aufruf zu gemeinsamen Anstrengungen von Politik und Gesellschaft im Kampf gegen diese Gewalt. Sie bekräftigten die schnelle Reaktion der Polizei auf Meldungen häuslicher Gewalt.
Laut dem Bericht des Bundesinnenministeriums zu häuslicher Gewalt erreichte die Zahl der Fälle im Jahr 2024 rund 265.950, ein Anstieg um etwa 12.000 Fälle gegenüber 2023. Davon ereigneten sich rund 171.089 Fälle zwischen Ehepartnern und rund 94.875 Fälle innerhalb der Familie. Die Zahlder Gewaltopfer belief sich auf rund 286, darunter 195 Frauen.
Foto: © PWO
Politik
Deutsch-schwedische Gespräche und Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens
Berlin 19.11.2025
– Bundeskanzler Friedrich Merz und der schwedische Ministerpräsident Ulf Kristersson erörterten in ihren Gesprächen europäische Fragen, die EU-Politik und die Lage im Nahen Osten, insbesondere im Gazastreifen. Die beiden europäischen Vertreter betonten, dass die EU eine starke Kraft bleiben und die Ukraine weiterhin beim Schutz von Demokratie und bürgerlichen Freiheiten in Europa unterstützen müsse. Sie bekräftigten zudem ihre Unterstützung für die Ukraine, den Schutz ihrer Infrastruktur und den Wiederaufbau beschädigter Einrichtungen.
Bundeskanzler Merz bestätigte, dass die Gespräche zur Festigung der Waffenruhe trotz der Verstöße fortgesetzt würden.
Foto: © PWO
Politik
Bundeskabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2025
Berlin 20.11.2025
Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2025 beschlossen. Die Bundesregierung informiert mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dazu werden Modellrechnungen zur voraussichtlichen Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus vor Steuern in den künftigen 15 Kalenderjahren erstellt. Wie in jedem Jahr wird dabei vom geltenden Recht unter Einbezug von Kabinettsbeschlüssen ausgegangen. Hier ist also das Rentenpakt 2025 berücksichtigt.
Zudem liefert der Rentenversicherungsbericht ausführliches Datenmaterial zur aktuellen Entwicklung der Rentenbeziehenden und der Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beschäftigung Älterer.
Die wichtigsten Ergebnisse der Vorausberechnungen sind:
Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr.
In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.
Bis zum Jahr 2039 steigen die Renten um insgesamt gut 45 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,8 Prozent pro Jahr.
Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt aktuell bei 48 Prozent und bleibt aufgrund der Verlängerung der Haltelinie bis zum Jahr 2031 auf diesem Wert. Nach dem Auslaufen der Haltelinie sinkt es bis zum Jahr 2039 auf 46,3 Prozent ab.
Politik
Bundesregierung legt Bericht zum Bürokratierückbau vor
Berlin 19.11.2025
– Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren Bericht über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratierückbau vorgelegt. In der Unterrichtung (21/2730) listet sie laufende und geplante Schritte zur Entlastung von Wirtschaft, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern auf.
Der Bürokratierückbau sei ein zentrales Handlungsfeld der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung und soll laut Bundesregierung insbesondere dazu beitragen, den notwendigen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen. In der laufenden Legislaturperiode seien bisher Vorhaben mit einer Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand beschlossen worden, heißt es in der Unterrichtung.
Schwerpunkte des Berichts sind unter anderem der fortlaufende Abbau von Berichtspflichten, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Weiter informiert die Regierung über künftige Prioritäten beim Bürokratieabbau, mit denen „spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026“ eine weitere Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt werden soll.
Politik
Neue Weltraum-Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
Berlin 20.11.2025
– Die Bundesregierung hat ihre erste Weltraumsicherheitsstrategie vorgestellt. Weltraumsysteme sind mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Lebens. Wir profitieren von den weltraumgestützten Diensten im Alltag, etwa bei Kommunikation und Navigation. Auch unsere Unternehmen und die Bundeswehr sind unter anderem auf diese Dienste angewiesen. Ein Ausfall oder eine Störung hätten gravierende Auswirkungen auf unsere Sicherheit und unseren Alltag. Wir erleben bereits heute, dass zum Beispiel Russland regelmäßig das GPS-Signal im Ostseeraum stört. Die Weltraumsicherheitsstrategie setzt den Rahmen dafür, wie wir uns im All besser schützen und verteidigen sowie gesamtstaatlich resilienter aufstellen können. Die Bundeswehr bildet dabei das Rückgrat der nationalen Weltraumsicherheitsarchitektur, sagte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius.
Foto: © PWO
Politik
Kommentare zu Trumps Friedensplan für Gaza
Berlin 20.11.2025
– Während der Beratungen über den Friedensplan von US-Präsident Donald Trump für Gaza, der aus Verhandlungen mit anschließendem Waffenstillstand hervorgegangen war, billigte der Sicherheitsrat den Plan trotz der Bombardierung eines palästinensischen Flüchtlingslagers in der libanesischen Stadt Tyros durch israelische Kampfflugzeuge und Netanjahus Versäumnis, das Friedensabkommen mit der Hamas vollständig umzusetzen. Netanjahus Regierung behindert weiterhin die Lieferung humanitärer Hilfe an die Bevölkerung Gazas.
Israel will weder Frieden in Palästina noch im Nahen Osten oder im Rest der Welt. Darüber hinaus plant die Bundesregierung, ihre Entscheidung zur Bewaffnung von Netanjahus Regierung am kommenden Montag, dem 24. November, zurückzunehmen. Ist dies nicht eine Unterstützung Netanjahus gegen das palästinensische Volk?
die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: „Zwar haben Russland und China der Gaza-Resolution nicht zugestimmt wie die übrigen 13 Mitglieder des wichtigsten Gremiums der Weltorganisation. Aber sie haben sich ‚konstruktiv enthalten‘. Und auch der Umstand, dass die Vereinigten Staaten diesen Rahmen gesucht haben, um dem nach ihrem Präsidenten benannten Plan für Gaza eine völkerrechtliche Grundlage zu verleihen, ist bemerkenswert. Schließlich macht Trump aus seiner Geringschätzung gegen den Multilateralismus im Allgemeinen und die Vereinten Nationen im Besonderen keinen Hehl. Dass den beiden Kriegsparteien, um die es geht, die Resolution nicht schmeckt, muss nicht per se gegen sie sprechen“, argumentiert die F.A.Z.
DIE KIELER NACHRICHTEN stellen fest: „Erstmals seit Langem erweist sich die für internationale Konfliktlösungen so wertvolle Organisation als handlungsfähig. Trump, der sonst auf Alleingänge setzt, hat wohl gemerkt, dass man mit multilateraler Zusammenarbeit auch etwas durchsetzen kann. Für Gaza bedeutet es, dass die Stationierung internationaler Soldaten näher rückt, die die Waffenruhe absichern sollen. Es ist eine zentrale Voraussetzung dafür, die Region zu stabilisieren. Es zeigt sich aber erneut, wie gering das Interesse mancher vor Ort an Frieden ist. Die Terrororganisation Hamas will ihre Waffen behalten und warnt vor Parteilichkeit der internationalen Truppe. Sie ignoriert, dass das Vorgehen auch von arabischen Staaten getragen wird. Und rechtsextreme Minister in Israel sehen ihren Plan zerbröseln, einen palästinensischen Staat zu verhindern. Diese Widerstände zu überwinden ist die große praktische Aufgabe, vor der nun alle stehen, die sich um die Beruhigung des Konflikts bemühen.“ So weit die Einschätzung der KIELER NACHRICHTEN.
Die TAGESZEITUNG – TAZ – urteilt: „Der Trump-Regierung ist mit der Resolution, das muss man anerkennen, ein diplomatischer Wurf gelungen. Sie hat es geschafft, dass China und vor allem Russland, das noch vor Kurzem einen eigenen Plan einbrachte, die Resolution durchgewunken haben. Und sie hat es geschafft, sich die Unterstützung arabischer und muslimischer Staaten zu sichern. Ein Grund dafür dürften die deutlichen Veränderungen im Vergleich zum vor einiger Zeit geleakten Entwurf sein: So erhält die Resolution einen neu hinzugefügten, längeren Absatz zur Etablierung eines palästinensischen Staats. Er ist weniger schwammig als zuvor – wenn auch weiter schwammig – und enthält etwa eine Referenz auf den Vorschlag zur Zwei-Staaten-Lösung von Saudi-Arabien und Frankreich“, stellt die TAZ heraus.
Die FRANKFURTER RUNDSCHAU gibt zu bedenken: „Es sind nicht nur zahlreiche Detailfragen zu klären. Wichtiger dürfte allerdings sein, wie schnell die Bereitschaft bei Israelis und Palästinensern wächst, diese zu beantworten. Die Zustimmung der Autonomiebehörde zur UNO-Resolution mag da ein positives Zeichen sein. Doch damit ist nicht geklärt, wie der Einfluss der Hamas in Gaza zurückgedrängt werden kann. Zudem ist die israelische Regierung von Benjamin Netanjahu derzeit nicht bereit, mit der Autonomiebehörde von Mahmoud Abbas zu kooperieren. Die Deeskalation kann nur gelingen, wenn beide Seiten sich bewegen.“ Das war die FRANKFURTER RUNDSCHAU.
Politik
Regierung setzt Ausschuss für nachhaltige Entwicklung ein
Berlin 18.11.2025
– „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ ist ein Beschluss der Bundesregierung überschrieben, den sie als Unterrichtung (21/2696) vorgelegt hat. Darin heißt es, die Regierung wolle ihre Nachhaltigkeitspolitik strategischer und effizienter ausrichten. So solle die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie in Form eines Aktionsplans weiterentwickelt werden. Es solle aufgezeigt werden, dass die Nachhaltigkeitsziele die Richtschnur „für ein freies, sicheres, gerechtes und wohlhabendes Deutschland“ bieten. Im Aktionsplan sollen „Missionen“ zu allen 17 Bereichen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung aufgelegt werden, um bis zum Ende der Wahlperiode konkrete Verbesserungen für Bürger und Wirtschaft nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen. Nachhaltige Entwicklung müsse unter anderem durch bessere und schnellere Verfahren und mehr Bürgernähe im Alltag erlebbar sein, schreibt die Bundesregierung. Staatsmodernisierung und Digitalisierung würden dabei einen Schwerpunkt bilden.
Als ressortübergreifendes Gremium zur Steuerung und Koordinierung wird dem Beschluss zufolge der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes neu eingesetzt. Er soll den Aktionsplan mit „Missionen“ in fünf Handlungsfeldern erarbeiten: erstens „Leistungsfähiger Staat und nachhaltige, langfristig tragfähige Staatsfinanzen“, zweitens „Leistungsfähige, nachhaltige Wirtschaft sowie dauerhaft hohes, nachhaltiges Wirtschaftswachstum“, drittens „Soziale Gerechtigkeit, gleichwertige Lebensverhältnisse und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, viertens „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und fünftens „Internationale Verantwortung und Zusammenarbeit“. Laut Beschluss kann der Ausschuss dem Rat für Nachhaltige Entwicklung Aufträge erteilen. Neben dem Rat werde auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen des Bundestages in die Erarbeitung des Aktionsplans und dessen Umsetzung einbezogen.
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