Politik
Etat 2025: Änderungen bei Rüstung, Gesundheit und SVIKG
Berlin 04.09.2025
– Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses für den Bundeshaushalt 2025 hat begonnen. Zunächst waren die Einzelpläne 01 (Bundespräsidialamt) und 02 (Deutscher Bundestag) Gegenstand der Sitzung.
Im Anschluss befassten sich die Haushaltspolitiker dann mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes (21/778) und dem Entwurf des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG, 21/779). Letzterer bezieht sich auf die 500 Milliarden Euro Kreditermächtigungen, die das Grundgesetz seit März 2025 erlaubt.
Die Koalitionsfraktionen hatten zu beiden Gesetzentwürfen noch Änderungsanträge vorgelegt. So sollen mit dem Haushaltsbegleitgesetz nun Regierungsverkäufe von Rüstungsgütern ermöglicht werden. Bei diesen vergebe Deutschland einen Auftrag an die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie über die Lieferung von Rüstungsgütern und schließe im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen Beschaffungsvertrag über den Erwerb dieser Güter ab, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. „Ein solcher Regierungsverkauf fehlt bislang im Instrumentenkasten der Bundesregierung“, schreiben die Koalitionsfraktionen weiter und betonen, dass solche Regierungsverkäufe an Partnerstaaten den Bundeshaushalt nicht belasten würden.
Der Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz betrifft ferner auch den Transformationsfonds für die Krankenhäuser. Hier wollen CDU/CSU und SPD sicherstellen, dass die „bereitgestellten Mittel vollständig zum Zwecke der Transformation der Krankenhauslandschaft verwendet werden“. Auch der Zuschlag für Patienten, die vom 1. November 2025 bis 31. Oktober 2026 im Krankenhaus behandelt werden, soll verändert werden. „Die Änderung der Höhe dieses Zuschlags ist notwendig, um das Risiko einer Überzahlung zulasten der GKV nach heutigem Ermessen auszuschließen“, heißt es in der Begründung des Änderungsantrags.
Beim SVIKG wurden mit dem Änderungsantrag die Bereiche abschließend festgelegt, die mit den neuen Kreditermächtigungen finanziert werden können. Dies erfolgte mittels der Streichung des Wortes „insbesondere“. Der entsprechende Paragraph listet nun abschließen folgende Bereiche auf: Zivil- und Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfrastruktur, Energieinfrastruktur, Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Bauen und Wohnen sowie Sport.
Dem Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu. Dagegen votierten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, AfD und Die Linke. In der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf votierten ebenfalls allein die Koalitionsfraktionen dafür, die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.
Auch dem Änderungsantrag zum SVIKG stimmten allein die Koalitionsfraktionen zu, dagegen die Oppositionsfraktionen. Das gleiche Abstimmungsergebnis zeigte sich in der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Im Anschluss zu diesen Punkten wurde die eigentliche Bereinigungssitzung fortgesetzt. Koalition und Opposition haben noch zahlreiche Änderungen zu den meisten Einzelplänen und der Bereinigungsvorlage eingereicht. Dazu zählen auch Maßgabebeschlüsse.
Die Koalitionsfraktionen beispielsweise wollen das Bundesfinanzministerium (BMF) dazu verpflichten, dem Haushaltsausschuss jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Besetzungsquote der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) vorzulegen. Bemängelt wird, dass derzeit nur ein Teil der Stellen in der ZfS besetzt seien. Ferner soll das BMF jährlich einen Bericht zur Digitalisierung von Prozessen in der Zollverwaltung vorlegen.