Politik

Entschlossenheit gegen organisierte Kriminalität 

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Berlin24.10.2025 

– Die Bedrohung durch Organisierte Kriminalität (OK) bleibt in Deutschland weiterhin hoch und deren Bekämpfung ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Polizeibehörden von Bund und Ländern. 2024 wurden bundesweit 647 OK-Ermittlungsverfahren geführt. Über 70 % der Verfahren wiesen eine transnationale Tatbegehung auf. Hauptbetätigungsfeld der OK bleibt dabei der Rauschgifthandel.

Alexander Dobrindt, Bundesinnenminister:

Organisierte Kriminalität ist eine der größten Bedrohungen für unseren Rechtsstaat. Sie agiert brutal und skrupellos, weltweit – vom Drogenhandel über Geldwäsche bis zur Einflussnahme auf Entscheidungsträger. Diesen kriminellen Netzwerken muss man den Nährboden entziehen, indem man ihre Geldquellen konsequent austrocknet. Wer innerhalb dieser Strukturen nicht erklären kann woher sein Vermögen kommt, soll es verlieren. Das ist ein Paradigmenwechsel. Polizei, Zoll und BKA ziehen dabei an einem Strang. Unser Ziel ist klar: Strukturen zerschlagen, Vermögen einfrieren, Sicherheit durchsetzen.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts: „Entscheidend für die erfolgreiche Bekämpfung der OK ist die nachhaltige Zerschlagung ihrer Strukturen, ihrer Logistik und ihrer nationalen und transnationalen Vernetzung mit anderen kriminellen Akteuren. Im BKA setzen wir auf eine intensive nationale sowie internationale Zusammenarbeit  national etwa im BKA-Kompetenzzentrum für digitale Finanzermittlungen oder der Gemeinsamen Plattform der OK-Bekämpfung – kurz GPOK. Wir beteiligen uns außerdem an internationalen Projekten wie einer Operational Taskforce bei Europol zur Bekämpfung des Phänomens „Violence-as-a-Service“.  

Zentrale Erkenntnisse aus dem Lagebild:

Von kriminellen OK-Gruppierungen geht weiterhin ein hohes Bedrohungspotential aus, unter anderem wegen einer zunehmenden Gewaltbereitschaft, auch im Öffentlichen Raum. Im Kontext des Phänomens „Violence-as-a-Service“ (VaaS) werben kriminelle OK-Gruppierungen zudem Kinder und Jugendliche an, die dann Drohungen, Angriffe oder Tötungen ausführen sollen. Die Anwerbung erfolgt oft über Online-Plattformen oder Messenger-Dienste.

In jedem fünften OK-Verfahren wurde die Nutzung kryptierter Messengerdienste festgestellt, vorrangig im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Die Anzahl verfügbarer kryptierter Telekommunikationsdienste für den kriminellen Gebrauch nimmt weiter zu. Die Entschlüsselung kryptierter Täterkommunikation bleibt damit zentraler Bestandteil für eine erfolgreiche Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

Der durch OK-Gruppierungen verursachte Gesamtschaden lag 2024 bei 2,6 Milliarden Euro. Über zwei Drittel des insgesamt verursachten Schadens durch OK-Gruppierungen entfielen im Berichtsjahr auf den Phänomenbereich Cybercrime, obwohl entsprechende Gruppierungen lediglich vier Prozent der Ermittlungsverfahren in 2024 ausgemacht haben.

Die festgestellte gewaschene Geldsumme ist 2024 auf 230,5 Millionen Euro gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere auf kriminelle Aktivitäten von Cybercrime-Gruppierungen und den Einsatz von Krypto-Mixern zurückzuführen. Solche Dienste werden auch als „Crime-as-a-Service“ (CaaS) angeboten. Damit geht eine zunehmende Professionalisierung in den jeweiligen Deliktsbereichen einher.

Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorgehens gegen OK auf nationaler Ebene ist die seit 2023 bestehende Gemeinsame Plattform der OK-Bekämpfung (GPOK). Die GPOK dient dem schnellen bundesweiten Informationsaustausch zwischen den OK-Dienststellen von Bund und Ländern.

Das im BKA eingerichtete Kompetenzzentrum für digitale Finanzermittlungen ermöglicht den Austausch zu Neuerungen, Entwicklungen oder Modi Operandi zwischen nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie Stakeholdern aus betroffenen Sektoren und Unternehmen der Privatwirtschaft. Das Kompetenzzentrum optimiert die strategische und operative Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und unterstützt Ermittlungen zu komplexen virtuellen Zahlungssystemen.

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