Politik
Drei Ausschüsse zu IWF und Weltbank nach Bangkok
Berlin 13.10.2026
– An den Jahresversammlungen des IWF und der Weltbank in Bangkok nimmt eine gemeinsame Delegation der Bundestagsausschüsse für Finanzen, Haushalt und für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie des Bundesrates vom 14. bis zum 18. Oktober teil.
Die Abgeordneten informieren sich in diesem Rahmen über aktuelle finanz- und entwicklungspolitische Themen und führen Gespräche mit den Bretton Woods Organisationen, der Banken- und Finanzbranche, zivilgesellschaftlichen Organisationen und den deutschen politischen Stiftungen in der Region. Es sind auch De-Briefings mit den zuständigen Ministern Lars Klingbeil und Reem Alabali Radovan geplant.
Die Delegation besteht aus den Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Ltg.), Lisa Schubert (beide Die Linke), Mechthilde Wittmann, Dr. Inge Gräßle, Philip Hoffmann (alle CDU/CSU), Kay Gottschalk, Mirco Hanker (beide AfD), Dr. Philipp Rottwilm (SPD) und Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Bundesratsseite sind durch die Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Dr. Silke Schneider, und den Hessischen Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz vertreten.
Politik
Pressestimmen zum Rücktritt der Arbeitsministerin
Berlin 13.10.2026
Die Ankündigung von Arbeitsministerin Bärbel Bas, von all ihren Ämtern mit Ausnahme ihres Bundestagsmandats zurückzutreten, kam für alle überraschend. Angesichts der aktuellen Lage der Bundesregierung geprägt von sinkender Beliebtheit, chaotischen Zuständen in der Regierungsführung und Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern – war ein solcher Schritt jedoch absehbar; wenn nicht Bas, so hätte es eben eine andere Person getroffen.
Die Ankündigung ihres Rücktritts ist ein Schritt, dem weitere Schritte in Richtung eines Regierungszusammenbruchs folgen könnten ein Szenario, mit dem viele rechnen. Der Popularitätsverlust der SPD bei den Wahlen in Berlin und Sachsen Anhalt bei gleichzeitiger relativer Stabilität in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Rückgang der Zustimmung zur CDU in den meisten deutschen Bundesländern sind ein deutlicher Beleg für die Unzufriedenheit mit der Regierung von Friedrich Merz.
DER TAGESSPIEGEL aus Berlin meint: „Es wäre zu einfach, die Vorgänge rund um Bas’ Rückzug auf die Erzählung einzudampfen, der Koalitionspartner habe eine erfolgreiche, starke Ministerin aus dem Amt gemobbt. Es waren zwei für das Land enorm wichtige Spitzenämter, die Bas bekleidet hat. Ausgerechnet in dem Moment, in dem es im Ringen um die Rente wieder einmal Spitz auf Knopf steht, steckt Bärbel Bas als Mensch, als Privatperson in einer Phase tiefer Trauer. Was das angesichts des immensen Drucks, unter dem Spitzenpolitikerinnen stehen, mit ihr gemacht hat, ist von außen nicht zu ermessen“, gibt DER TAGESSPIEGEL zu bedenken.
Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg hält fest: „Der Dauerdruck in der Doppelfunktion als Arbeitsministerin und Parteichefin, noch gepaart mit einem Trauerfall im engsten Familienkreis, waren zu viel für die SPD-Politikerin. Das berücksichtigend, bleibt festzuhalten: Bärbel Bas war eine akzeptable Bundestagspräsidentin, aber eine ungeeignete Ministerin.“
DIE WELT bemerkt: „Beim Bürgergeld änderte sie den Namen und meinte, das sei schon eine Sozialstaatsreform. In der Alterssicherung brachte sie im vergangenen Jahr zwar das teuerste Sozialvorhaben des Jahrhunderts auf den Weg, das die junge Generation allein bis 2040 mit zusätzlich 200 Milliarden Euro belastet. Die überfällige Reform zur nachhaltigen Stabilisierung der Rente verschleppte Bas bis zum Schluss. Auch die schon im Koalitionsvertrag verankerte Liberalisierung des aus der Zeit gefallenen Arbeitszeitgesetzes brachte die Sozialdemokratin bis heute nicht auf den Weg. Dass der Koalitionspartner diese Amtsführung der zuständigen Ministerin in den vergangenen Wochen deutlich kritisiert hat, war deshalb berechtigt“, stellt die WELT klar.
„Schluss mit dem Mobbing“, titelt die FRANKFURTER RUNDSCHAU. Und führt aus: „Es mag sein, dass der Rücktritt von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas bei einigen in der Union eine klammheimliche Freude auslöst. Gut möglich, dass sie sich jetzt diskret dazu beglückwünschen, eine gestandene Sozialdemokratin sturmreif geschossen und aus dem Weg geräumt zu haben. Vielleicht sonnen sie sich auch in einer verqueren Art von Erfolgserlebnis, der schwarz-roten Bundesregierung einen Dienst erwiesen zu haben. Sie sollten sich allesamt schämen. Der Umgang mit Bärbel Bas in den vergangenen Wochen war nicht nur menschlich unter aller Kanone. Er war strategisch dumm. Denn eine derart kaltschnäuzige Taktik nutzt dem Politikbetrieb nicht. Sie schadet ihm langfristig schwer“, ist sich die FRANKFURTER RUNDSCHAU sicher.
Die Wochenzeitung DIE ZEIT überlegt: „Es ist wohl das Schicksal von Bärbel Bas, ständig für mehr zu stehen als für sich selbst; das Arbeiterkind, die Frau, die linke Frau – und jetzt: die Frau mit Gefühlen. Dabei ist es hier doch simpel: Ein Mensch ist gestorben, ein anderer Mensch ist von seinen Ämtern zurückgetreten. Beides gehört zum Leben dazu, das Sterben und das Aufgeben. Spitzenpolitik ist wie Leistungssport: ungerecht und nicht für jeden jederzeit möglich. Die Frage ist, was das bedeutet. Ob dadurch am Ende nur die Herzlosen übrig bleiben, die mit den unkomplizierten Leben oder die mit Ehefrauen, die sich im Zweifel kümmern“, fragt DIE ZEIT.
Politik
Deutsch-Saudische Gespräche
Berlin 13.10.2026
– Bundeskanzler Merz hat heute mit dem saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman telefoniert. Gegenstand der Gespräche waren die Angriffe der Huthis, unter anderem auf den Flughafen Riad, die Lage im Nahen und Mittleren Osten und die Auswirkungen auf die Energiepreise in Deutschland.
Die terroristischen Angriffe der von Iran unterstützen Huthis verurteilte der Bundeskanzler auf das Schärfste. Der Bundeskanzler und der Kronprinz waren sich einig, dass diese Angriffe sofort aufhören müssen. Die Seeblockaden durch den Iran und die Huthis in der Straße von Hormus und am Bab al-Mandab müssen sofort enden. Iran muss endlich ernsthaft verhandeln und aufhören, die Region zu destabilisieren. Gleichzeitig muss er die Straße von Hormus dauerhaft und ohne Einschränkungen öffnen und sein militärisches Nuklearprogramm einstellen.
Der Bundeskanzler und der Kronprinz berieten über Möglichkeiten, wie der Konflikt beendet und die Energiepreise stabilisiert werden können.
Politik
Aktuelle Lage der Sozialen Pflegeversicherung
Berlin 13.10.2026
–Mit der aktuelle Lage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/8326). Angesichts steigender Defizite und einer zunehmenden Belastung sowohl der Beitragszahler als auch der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile stehe die Frage nach einer grundlegenden Reform der Pflegestrukturen im Raum.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich die Liquiditätslage der SPV zum Ende des ersten Halbjahres 2026 darstellt und mit welcher Entwicklung der Beitragssätze 2027 zu rechnen ist.
Politik
Humanitäre Lage in Gaza laut Bundesregierung „katastrophal“
Berlin 13.10.2026
– Die humanitäre Lage in Gaza bleibt nach Angaben der Bundesregierung „katastrophal“. Wie sie in der Antwort (21/8377) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7911) schreibt, bestehe die „Notwendigkeit umfassender Verbesserungen bei der humanitären Versorgung des Gazastreifens“. Als einer der größten bilateralen Geber habe Deutschland bis zu 420 Millionen Euro für humanitäre Hilfe seit dem 7. Oktober 2023 bereitgestellt. „Die humanitäre Lage kann nur nachhaltig verbessert werden, wenn die im 20-Punkte-Friedensplan für Gaza vereinbarte Entwaffnung der Hamas, die für den monströsen Terror vom 7. Oktober 2023 verantwortlich war, und Rehabilitierung ziviler Infrastruktur stattfinden“, schreibt die Bundesregierung.
Nach Angaben der Vereinten Nationen habe sich die Einfuhr humanitärer Güter in den Gazastreifen seit Inkrafttreten des Waffenstillstands von Oktober 2025 erhöht. Der Zugang für humanitäre Nichtregierungsorganisationen habe sich aufgrund neuer israelischer Registrierungsregeln seit September 2025 allerdings verschlechtert.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, setze sie sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen „ohne Unterlass für eine Verbesserung der humanitären Zugänge ein“. Diese humanitären Kernanliegen würden eng und fortlaufend mit humanitären Organisationen bis auf die Detailebene abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. „Dabei werden Zugangshindernisse – zum Beispiel in den Bereichen Zoll und ‚Dual-Use‘ – aber auch die Einfuhr spezifischer Güter wie Benzin, Motoröl und wasserfeste Zelte angesprochen.“
Europa
Antifolter-Ausschuss Bericht des Europarats
Berlin, Brüssel 12.10.2026
• Türkei: Antifolter-Ausschuss fordert umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit und Schutzmaßnahmen für ausländische Kinder.
• Ausschuss zur Verhütung von Folter veröffentlicht Berichte über seine Besuche in der Türkei in den Jahren 2018 und 2022.
Straßburg, 12. Oktober 2026
– Die Türkei sollte umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit erlassen und die Schutzvorkehrungen für Personen stärken, die zwangsweise in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren untergebracht sind; dies erklärte der Antifolter-Ausschuss des Europarats.
Zudem forderte der Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) die türkischen Behörden auf, von der Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebezentren abzusehen und sicherzustellen, dass alle Inhaftierten respektvoll behandelt werden, wobei jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff sanktioniert werden muss.
Diese Punkte gehören zu den wichtigsten Ergebnissen zweier separater Berichte, die heute veröffentlicht wurden und sich auf die Besuche beziehen, die der Ausschuss in den Jahren 2018 und 2022 in der Türkei durchgeführt hat. Der jüngste Bericht befasste sich zudem mit den Haftbedingungen und der Behandlung der vier Gefangenen, die im Hochsicherheitsgefängnis „Imralı“ (Typ F) inhaftiert sind. Rechtliche Mängel untergraben das psychische Gesundheitssystem in der Türkei.
Nach ihrem Besuch im Jahr 2018 begrüßte das Komitee zur Verhütung von Folter die Bemühungen der Türkei zur Reform des psychischen Gesundheitswesens, äußerte jedoch Besorgnis über das Fehlen eines spezifischen Gesetzes zur psychischen Gesundheit. Dies führte zu verschiedenen Mängeln – insbesondere in Bezug auf die zwangsweise Unterbringung in Krankenhäusern, die Einwilligung in Behandlungen und die Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen.
Das Komitee stellte fest, dass die materiellen Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren im Allgemeinen gut waren; allerdings hatten einige Patienten über Wochen – oder sogar Monate – hinweg keinerlei Möglichkeit zu körperlicher Betätigung im Freien. Zudem waren einige Mitarbeiter einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, was sich bisweilen auf das Angebot an organisierten Aktivitäten auswirkte.
Insgesamt stellte das Komitee fest, dass der Besuch eine Reihe von Mängeln sowohl auf gesetzgeberischer Ebene als auch in der Praxis aufzeigte; so wurden beispielsweise viele Patienten oder Bewohner – die offiziell als „freiwillige“ Fälle eingestuft waren – faktisch ihrer Freiheit beraubt, ohne über angemessene Schutzgarantien zu verfügen. Die Türkei sollte die Unterbringung von Kindern in Abschiebezentren vermeiden.
Das Hauptziel des Besuchs des Komitees im Jahr 2022 bestand darin, die Behandlung und die Haftbedingungen ausländischer Staatsangehöriger, die auf der Grundlage von Einwanderungsbestimmungen festgehalten wurden, sowie die gegen sie eingeleiteten Abschiebeverfahren zu überprüfen.
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) erkannte die enormen Herausforderungen im Bereich der Migration an, mit denen die Türkei in den letzten Jahren konfrontiert war, und würdigte die von den türkischen Behörden ergriffenen Maßnahmen. Gleichzeitig betonte der Ausschuss die Notwendigkeit, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebehaftzentren zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Dauer der Inhaftierung von Kindern in solchen Einrichtungen auf das absolute Minimum beschränkt bleibt.
Während ihres Besuchs erhielt der Ausschuss Berichte über körperliche Misshandlungen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Personal und Gendarmerieangehörige in zahlreichen türkischen Abschiebehaftzentren sowie Beschwerden über verbale Misshandlungen ausländischer Staatsangehöriger. Der Ausschuss forderte die türkischen Behörden nachdrücklich auf, eine respektvolle Behandlung aller Inhaftierten zu gewährleisten sowie jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff strikt zu untersagen und zu sanktionieren.
Ernste Bedenken hinsichtlich der im Gefängnis Imralı inhaftierten Gefangenen
Im Rahmen ihres Besuchs im Jahr 2022 inspizierte der Ausschuss auch das Hochsicherheitsgefängnis Imralı (Typ F), um sich ein Bild von der Situation der dort inhaftierten vier Gefangenen zu machen.
Obwohl die Gesundheitsversorgung und die Haftbedingungen im Allgemeinen zufriedenstellend waren, äußerte der Ausschuss große Besorgnis darüber, dass sich das auf die Gefangenen angewandte Haftregime seit dem Besuch im Jahr 2019 in keiner Weise verbessert hat.
So verblieben alle Gefangenen über Jahre hinweg in Einzelhaft. Mit Ausnahme eines einzigen Falls wurde den Gefangenen seit August 2019 jeglicher Familienbesuch sowie der Kontakt zu ihren Anwälten verwehrt.
Der Ausschuss betonte, dass die kumulative Wirkung dieser strengen Beschränkungen leicht Fragen im Hinblick auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufwerfen könnte, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung untersagt.
Politik
Organisationsstruktur des Forschungsministeriums
Berlin 12.10.2026
– Im Zuge der Neuorientierung des Forschungsministeriums (BMFTR) ist eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben zu Referaten erfolgt. Anlass für gesonderte Maßnahmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, gab es daher nicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8308(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Es befinden sich laut Bundesregierung keine spezifischen Titel im Einzelplan 30, deren Zweck die Finanzierung von ressortübergreifenden Projekten ist. Projektbezogen werden für Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben Mittel aus dem Einzelplan an Behörden anderer Ressorts ausgezahlt. Dies geschieht etwa für die Sicherheits- und Resilienzforschung, die Forschung für zivile Sicherheit oder die Forschung zu Quantentechnologien und KI.
Auf die Frage nach Veränderungen in der Gliederung des Einzelplans 30 sowie nach den Gesamtausgaben pro Kapitel macht die Bundesregierung deutlich, dass es nicht Teil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, „die Bundesregierung mit der erneuten Zusammenstellung und Aufbereitung frei verfügbarer Informationen zu befassen“. Die Gliederung des Einzelplans 30 – einschließlich der Kapitelbezeichnungen, der Soll-Ansätzen der Titel und der Planstellen – sei öffentlich zugänglich.
Berlin
Investorenkonferenz der Bundesregierung
Berlin 12.10.2026
– Auf der Suche nach Geldgebern für Investitionen in die Wirtschaft und in die Infrastruktur lädt die Bundesregierung Ende Oktober zum „Invest in Germany Summit“ in Berlin ein. Das geht aus ihrer Antwort (21/8330) auf eine Kleine Anfrage (21/8062) der Fraktion Die Linke hervor. Viele führende Wirtschaftsnationen setzten bereits heute auf höchster politischer Ebene das Instrument der Investorenkonferenzen ein. Der Summit solle ein Willkommens-Signal an potenzielle Investoren senden, schreibt die Bundesregierung.
Demnach seien „entsprechend der Zielsetzung der Veranstaltung“ vor allem internationale Unternehmen, internationale Finanzinvestoren, aber auch führende deutsche Unternehmen und Start-ups eingeladen worden. Insgesamt seien rund 550 Einladungen verschickt worden. „Um Durchführung und Erfolg der Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen, bittet die Bundesregierung um Verständnis, dass etwaige Konferenzteilnehmende nicht mitgeteilt werden können, bevor eine Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat“, heißt es in der Antwort. Bundestagsabgeordnete habe man, „bedingt durch die Zusammensetzung der Veranstaltung, nicht eingeladen.“ Die Vorschläge für Gäste seien aus der Bundesregierung, aus den Auslandsvertretungen, von Germany Trade and Invest sowie den Bundesländern gekommen.
Die Gesamtkosten der Veranstaltung ließen sich erst nach dem Treffen „konkret zuordnen und final beziffern“. Der Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sehe insgesamt fünf Millionen Euro dafür vor, „dies umfasst nicht nur die Konferenz, sondern auch den Aufbau eines neuen Standortmarketings der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.
Politik
Stand der Evaluierung des Waffenrechts
Berlin 12.10.3026
– Über den Stand der Evaluierung des Waffenrechts berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8344) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8198). Danach haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart, das Waffenrecht unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten umfassend zu evaluieren.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Prozess der Evaluierung laut Vorlage Anfang September 2025 mit einer Einladung an verschiedene Interessenverbände aus einem breiten Spektrum unterschiedlicher Bereiche gestartet, „darunter Verbände von Jägern und Sportschützen, dem Hersteller-, Händler- und Sammlerwesen, aber auch Opferverbänden ebenso wie den kommunalen Spitzenverbänden, sowie den Ländern mit ihren rund 550 Waffenbehörden und den Sicherheitsbehörden und weiteren Bundesbehörden“. In einem ersten Schritt seien die Beteiligten gebeten worden, die aus ihrer Sicht wichtigsten Themenbereiche zu benennen, die in der Evaluierung untersucht werden sollen,
Auf der Grundlage der erfolgten Rückmeldungen hat das BMI die Evaluierungsgegenstände ermittelt und den nächsten Beteiligungsschritt eingeleitet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Derzeit finde eine detaillierte Befragung der Beteiligten bis Herbst diesen Jahres statt. „Eine Fortentwicklung des Waffenrechts ist vom Koalitionsvertrag erst auf der Grundlage der zuvor erfolgten Evaluierung vorgesehen“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
Politik
Bundesregierung hat keine Daten zu illegalen Mieten
Berlin 12.10.2026
– Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher liegen ihr nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/8218) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7977)) hervor.
Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. „Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder“, heißt es zur Begründung.
Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen habe. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten grundsätzlich vertraulich. „Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachliche Wertungen könnte die Arbeit der Expertengruppe erheblich beeinträchtigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.
Kunst
PREISVERLEIHUNG AN SANDS
Berlin 11.10.2026
– Anlässlich der Verleihung des diesjährigen Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an Philippe Sands äußert sich Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig wie folgt:
„Mit Philippe Sands erhält heute einer der großen Völkerrechtler unserer Zeit den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Aus Philippe Sands‘ schriftstellerischem Werk sprechen die gleichen Überzeugungen und Werte wie aus seiner Tätigkeit als Anwalt für das Völkerrecht: eine tiefe Humanität – und ein unerschütterlicher Glaube an eine Welt, in der die Stärke des Rechts zählen muss, nicht das Recht des Stärkeren.
In diesen Tagen hat seine Auszeichnung eine hohe Symbolwirkung. Wir leben in einer Zeit, in der Verachtung für das Recht und Angriffe auf die Justiz Konjunktur haben. Die am Freitag angekündigten Sanktionen der Trump-Regierung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof sind dafür erneut ein erschreckendes Beispiel. Umso wichtiger ist die ermutigende Botschaft von Sands‘ Werk: Die Kraft von Recht und Gerechtigkeit sind auf lange Sicht stärker als Menschenfeindlichkeit, Zynismus und autoritäres Gehabe.“
Politik
Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken erörtert
Berlin 09.10.2026
– Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken debattiert. Im Anschluss an die 30-Minuten Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Recht und Verbraucherschutz beantragt, konnte sich aber gegen die Mehrheit aller übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken durch einen Gesetzentwurf sichergestellt werden. Unter anderem kritisieren die Abgeordneten darin den Begriff der „Hassrede“ als zu unkonkret, weshalb er willkürliche Entscheidungen zum Löschen von Inhalten begünstige.
Die Fraktion fordert an mehreren Stellen Änderungen am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Unter anderem sollen „die Haftungsausschlüsse der Artikel 4 bis 8 der EU-Verordnung 2022/2065 nicht gelten, wenn ein Anbieter von Vermittlungsdiensten im Sinne des Digital Services Act (DSA) die Information auf andere Kriterien als auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüft“. Außerdem soll das DDG dahingehend ergänzt werden, „dass soziale Netzwerke, die marktbeherrschend sind im Sinne von Paragraf 18 GWB, die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen und im Fall der Zuwiderhandlung dem Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet sind“.
Foto: © PWO
Politik
Was, wenn plötzlich nichts mehr geht?
Berlin, 08. Oktober 2026
Bitkom startet Resilience Hub
- Nur 15 Prozent der Bürger sind auf hybride Angriffe vorbereitet
- Praxishilfen für Unternehmen, Kommunen und die Menschen im Land
- Resilience Day auf der Smart Country Convention am 15. Oktober
– Tagelanger Stromausfall nach einem Brandanschlag in Berlin, ein Cyberangriff, der Check-in-Systeme an europäischen Flughäfen lahmlegt oder gezielte Desinformationskampagnen in sozialen Medien: Die Gefahr von hybriden Angriffen ist inzwischen vielen bewusst, doch die wenigsten sind darauf vorbereitet. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sind sich einig: Jeweils gut 80 Prozent halten eine ernsthafte Krise infolge hybrider Angriffe für wahrscheinlich. Über ein Krisen- oder Notfallmanagement verfügten Anfang des Jahres aber nur 28 Prozent der Unternehmen, in der Bevölkerung fühlen sich gerade einmal 2 Prozent sehr gut auf solche Krisen vorbereitet, 13 Prozent eher gut. Hier setzt der Digitalverband Bitkom mit dem neuen Bitkom Resilience Hub an.
Kommunen: Krisenvorsorge ist keine Frage der Größe
Kommunen stehen besonders im Fokus. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister kann E-Mails, Telefone und die interne Arbeit in vielen Rathäusern gleichzeitig lahmlegen. Der Resilienz-Guide »Resiliente Kommune« richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Verwaltungsspitzen. Er ist als Checkliste mit mehr als 60 Prüfpunkten in zehn Handlungsfeldern aufgebaut, von der Krisenorganisation über die Cybersicherheit bis zur Warnung der Bevölkerung. Wer die Checkliste regelmäßig durchgeht, sieht zudem seine Fortschritte und Lücken.
Politik
Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben
Berlin 09.10.2026
–Ein neuer Rekord für die Denkfabrik von Deutschlandradio: 82.135 Menschen beteiligten sich an der Abstimmung zum Jahresthema 2027, mehr als jemals zuvor seit dem Start der Denkfabrik im Jahr 2019. Unter den vier zur Wahl stehenden Vorschlägen erhielt das Debattenthema „Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben“ die meisten Stimmen.
Nach dem Publikums-Voting werden sich die Deutschlandfunk-Programme im kommenden Jahr intensiv mit dem ausgewählten Thema auseinandersetzen. Geplant sind dazu bundesweit Veranstaltungen und Dialogformate.
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue: „Noch immer wird viel über junge Menschen gesprochen und selten mit ihnen. Wer aber über die Zukunft sprechen will, muss mit jungen Menschen diskutieren. Die Entscheidung unserer Hörerinnen und Hörer zeigt, dass die Denkfabrik im Deutschlandradio als ein guter Ort gesehen wird, um genau das zu tun.“
Das Schwerpunktthema „Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben“:
Mütterrente. Rentengarantie bis 2030. Kein Problem. Aber 50 Euro mehr BAföG sind nicht drin – dafür verpflichtend zur Bundeswehr! Denn die Kassen sind leer und Deutschland muss verteidigt werden. Echt jetzt? Zwischen Erbschaften und Existenzangst – wie schauen jüngere Generationen auf die Zukunft? Klar ist: Über junge Menschen wird viel geredet, statt mit ihnen. Das wollen wir ändern!
Zur Abstimmung für die Denkfabrik 2027 standen insgesamt vier Themen: „Schöne neue Arbeitswelt – auch für mich?“, „Verbindend, umkämpft, unverzichtbar: Was ist Heimat?“, „Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben“ sowie „Männlichkeit im Umbruch – wann ist ein Mann ein Mann?“
Berlin
Presseschau zur Berlin-Situation
Berlin 09.10.2026
Die Linke regiert gemeinsam mit Sozialdemokraten und Grünen
Die Regierungsübernahme durch die Partei Die Linke im Bundesland Berlin – in einer Koalition mit Grünen und Sozialdemokraten – ist unvermeidlich geworden. Ihr überwältigender Erfolg bei den Berliner Wahlen am 20. September ist ein deutlicher Beleg für ihre große Beliebtheit und dafür, dass die Mehrheit der Berliner Bevölkerung ablehnt, dass ihre Stadt in die Fänge von Neonazis gerät. Der Erfolg der Linken ist eine eindringliche Lektion für die Sozialdemokraten und ein schwerer Schlag für die Berliner Wirtschaftssenatorin und SPD-Politikerin Franziska Giffey, die bei der Wahl 2023 aus Machtstreben eine Koalition mit der Linken abgelehnt hatte.
„Die Linke hat auf dem Papier ihre rote Linie gezogen und klar formuliert, was sie von ihren Abgeordneten und Funktionären erwartet“, konstatiert der Berliner TAGESSPIEGEL: „Weniger klar ist, was bei Verstößen eigentlich konkret passieren soll. Denn ein eindeutiger Mechanismus, wie angekündigt, liest sich aus dem Papier nicht heraus. Am Ende entscheiden die Fraktionen, wie sie bei Vorfällen agieren. Für SPD und Grüne ist der Preis hoch: Sie verhelfen womöglich einer Partei zur Macht, die bislang Antisemiten, Terrorverherrlicher und Extremisten in ihren Reihen geduldet hat.“
„Wie es bei linken Parteien leider traditionell häufiger der Fall ist, soll das Problem nun verwaltungstechnisch bearbeitet, begutachtet und gelöst werden“, stellt die MÄRKISCHE ODERZEITUNG aus Frankfurt an der Oder fest: „Kommt es zum Streit über einschlägige Vorfälle oder Äußerungen, wird der Vorgang einem Expertengremium vorgelegt, das nach internationalen Kriterien entscheiden soll, ob das Ganze nun wirklich antisemitisch war oder vielleicht doch nicht. Vermutlich kann das Urteil auch differenzierter ausfallen. Denkbar wäre eine Einstufung nach dem Muster: halbantisemitisch, viertelantisemitisch oder achtelantisemitisch. Zu glauben, damit ließe sich das Problem der Linkspartei zähmen oder sogar lösen, ist naiv“, moniert die MÄRKISCHE ODERZEITUNG.
Das Magazin CICERO analysiert: „Dass die drei Parteien eines möglichen Berliner Linksbündnisses wirklich vier Treffen gebraucht haben sollen, um an den acht Punkten ihres Papiers zu feilen, das ist der nächste Skandal an der ganzen Geschichte. Vier Treffen also, die wache, mitfühlende und geschichtsbewusste Geister in vier Sekunden hätten abhaken können. Oder hätte man wirklich länger gebraucht für jene Selbstverständlichkeiten, die die zukünftigen Koalitionäre in ihr Papier hineingepresst haben – etwa, dass Terror weder verherrlicht noch relativiert werden, das Existenzrecht Israels nicht infrage gestellt werden und es für jegliche Form von Antisemitismus keinen Platz in der Stadt geben dürfe“, ist im Magazin CICERO zu lesen.
„Dass es drei langwierige Vorgespräche brauchte, um zu diesem Ergebnis zu kommen, kann man, wie die CDU es tut, als Zeichen tiefen Misstrauens gegenüber der Linken werten“, notiert hingegen die TAGESZEITUNG – TAZ: „Auf dieser Leistung können Linkspartei, Grüne und SPD nun aufbauen. Denn mit dem Beginn der Sondierungsgespräche warten die nächsten dicken Bretter. Was ist mit der Vergesellschaftung von Wohnraum, die die SPD ablehnt, die Linke aber unbedingt will? Was ist mit innerer Sicherheit, was mit der miserablen Haushaltslage? Auch wenn beim Thema Antisemitismus der Durchbruch gelungen ist – dass das Rote Rathaus künftig von Eralp regiert wird, ist noch lange nicht ausgemacht“, prognostiziert die TAZ.
Politik
Linke fordert Mutterschutz für Selbständige
Berlin 09.10.2026
— Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8461) Mutterschutzregelungen auch für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.
Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden.
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Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung




