Politik
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025
Berlin20.02.2025 PWO
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist laut Bundesregierung der „Fahrplan einer nachhaltigen Entwicklung in, mit und durch Deutschland“. Sie orientiere sich an den Zielen der Agenda 2030 – eines wichtigen Meilensteins in der internationalen Zusammenarbeit und starken Bekenntnisses zum Multilateralismus, heißt es in der von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung mit dem Titel „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2025 – Transformation gemeinsam gerecht gestalten“ (20/14980). Die Agenda 2030 biete eine positive Vision für eine bessere Zukunft mit lebenswerten Städten, sauberer Luft und Flüssen, bezahlbarer Energie und Mobilität, guten Jobs, gerechten Löhnen und weniger Ungleichheit, schreibt die Regierung. „Die Ziele der Agenda 2030 in diesem Jahrzehnt umzusetzen, ist zentral, um ein gutes Leben für alle Menschen auf diesem Planeten dauerhaft zu sichern.“
Um eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 zu erreichen, sei eine Verstärkung und Beschleunigung der Anstrengungen erforderlich, heißt es weiter. Die Weiterentwicklung der DNS nehme mit diesem Ziel zentrale Transformationsbereiche und sogenannte Hebel in den Blick. Der Transformationsbereich „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“ konzentriert sich den Angaben zufolge auf die soziale Dimension der Nachhaltigkeit. Es gelte, das Wohlergehen aller Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Gesundheit, Bildung, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit würden eine zentrale Rolle einnehmen. Ziel sei es, den Menschen Schlüsselkompetenzen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit zu vermitteln.
Energiewende und Klimaschutz sind laut Bundesregierung zentrale Herausforderungen der Menschheit, „da der menschengemachte Klimawandel bereits deutliche Auswirkungen hat“. In großem Tempo seien daher in Deutschland Hürden für den Zubau von erneuerbaren Energien und der notwendigen Netzinfrastruktur abgebaut worden, um neben dem Ziel des natur- und umweltverträglichen Klimaschutzes auch eine bezahlbare, sichere Energieversorgung zu gewährleisten und Wohlstand zu erhalten.
Die Transformation hin zu mehr Kreislaufwirtschaft wird in der Unterrichtung als ein „entscheidender Hebel für ein Leben und Wirtschaften innerhalb planetarer Grenzen und für die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030“ benannt. Die Kreislaufwirtschaft sei ein ganzheitlicher Ansatz, der den gesamten Wertschöpfungszyklus nachhaltig gestalte und dadurch helfe, ökologische Krisen zu bewältigen und die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen zu reduzieren.
Außerdem wird auf den Transformationsbereich „Nachhaltiges Bauen und nachhaltige Mobilität“ verwiesen, der die gebaute Umwelt, ihre Gestaltung und Nutzung sowie ihre Auswirkungen auf Umwelt und Klima erfasse. Die Gestaltung von Städten und Gemeinden habe Einfluss auf die Qualität des Zusammenlebens der Menschen, Gesundheit und Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden, heißt es in der Vorlage.
Ziel der nachhaltigen Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme ist laut Bundesregierung eine zukunfts- und krisenfeste Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, „die eine ausreichende, nachhaltige und gesunde Ernährung für alle Menschen weltweit dauerhaft sicherstellt und gleichzeitig Umwelt, Tiere und Klima schützt“. Zentral seien der Schutz der Biodiversität im Einklang mit den Zielen des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 sowie die Unterstützung des Öko-Landbaus.
Der Transformationsbereich „Schadstofffreie Umwelt“ wiederum habe die Verschmutzungskrise „als eine der drei großen planetaren Umweltkrisen unserer Zeit“ im Blick. Ziel sei es, die Auswirkungen schädlicher Stoffe besser zu erkennen, Risikomaßnahmen zu identifizieren und Stoffeinträge zu verringern.
Als Politikbereich mit großer Hebelwirkung wird unter anderen eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik angeführt. Forschung, Innovation und Digitalisierung seien ebenfalls „zentrale Hebel“, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. „Dafür sollen das Potenzial von Innovationen und Fortschritt stärker auf Nachhaltigkeit ausgerichtet, systemische und missionsorientierte Ansätze in der Forschungs- und Innovationspolitik genutzt, die Agilität der Innovationspolitik gesteigert und die Transferförderung verbessert werden“, heißt es in der Unterrichtung.
Unter der Überschrift „Steuerung und Monitoring“ wird auf die Nachhaltigkeitsgovernance in Deutschland verwiesen. Diese umfasse die Strukturen innerhalb der Bundesregierung zur Steuerung, Umsetzung, zum Monitoring und zur Evaluierung ihrer Nachhaltigkeitspolitik. Dazu gehöre auch die kontinuierlich verbesserte Prüfung der Auswirkungen von Gesetzen und Verordnungen auf die Nachhaltigkeitsziele. „Die Nachhaltigkeitsgovernance gewährleistet die Partizipation der unterschiedlichen Akteure und den steten Austausch mit der Wissenschaft“, betont die Bundesregierung.
Politik
Mehrheit der Jugendlichen für ein Sozial – Media Verbot
Berlin 27.08.2026
Dies wurde von der Techniker Krankenkasse in einer Studie bestätigt, die heute in Berlin vorgestellt wurde.
Obwohl der Großteil der 23bis 17 Jährigen Social Media positiv gegenübersteht sind 55% für ein Verbot für Kinder und Jugendliche.
Politik
BMWE stärkt Initiative Leichtbau: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung übernimmt Geschäftsstelle
Berlin 27.08.2026
– Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wird künftig die Geschäftsstelle der Initiative Leichtbau des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) betreiben.
Mit der Übernahme der Geschäftsstelle zum 1. September 2026 wird die BAM das BMWE bei der strategischen Weiterentwicklung der Initiative auf nationaler und europäischer Ebene unterstützen. Ziel ist es, die Initiative zukunftsorientiert aufzustellen, ihre fachlichen Schwerpunkte zu schärfen und neue technologische Entwicklungen frühzeitig aufzugreifen. Hierfür verfügt die BAM über herausragende wissenschaftlich-technische Expertise im Leichtbau, insbesondere bei der Entwicklung innovativer Werkstoffe und Fertigungstechnologien sowie über ein etabliertes Netzwerk in Forschung, Wirtschaft und öffentlicher Hand.
Die Geschäftsstelle koordiniert zentrale Aktivitäten der Initiative Leichtbau des BMWE und fungiert als Netzwerkknoten für die Leichtbau-Akteure in Deutschland und Europa. Sie unterstützt den material- und branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer. Damit soll die Vernetzung von Industrie und Forschung entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter gestärkt und der Transfer innovativer Leichtbaulösungen in die industrielle Anwendung beschleunigt werden.
Die Initiative Leichtbau des BMWE ist die zentrale Plattform für den branchen- und materialübergreifenden Austausch im deutschen Leichtbau. Durch Veranstaltungen, internationale Kooperationen sowie zahlreiche Informations- und Vernetzungsangebote bringt die Initiative Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammen und unterstützt den Transfer von Leichtbau-Innovationen in die Praxis. Hierdurch wurde ein leistungsfähiges Leichtbau-Ökosystem in Deutschland etabliert.
Der Leichtbau ist eine branchen- und materialübergreifende Transformationstechnologie und ein bedeutender Treiber für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Industriestandorts Deutschland. Durch einen effizienteren Material- und Energieeinsatz trägt Leichtbau dazu bei, den Rohstoffbedarf zu senken, damit Importabhängigkeiten zu reduzieren und industrielle Wertschöpfungsketten resilienter sowie nachhaltiger zu gestalten. Gleichzeitig ist Leichtbau ein bedeutender Wirtschaftsfaktor: Eine BMWE-Studie beziffert den direkten Wertschöpfungsbeitrag des Leichtbaus auf rund 124 Milliarden Euro. Rund 1,3 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland weisen einen direkten Leichtbaubezug auf – damit entfaltet Leichtbau auch bedeutende Beschäftigungseffekte.
Politik
Germanwatch fordert Regierung zum Klima-Handeln auf
Berlin 27.08.2026
– Blick auf die zweitägige Kabinettsklausur in Brandenburg fordert die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch die Bundesregierung angesichts zunehmender Extremwetterlagen zum Handeln auf. Bundeskanzler Friedrich Merz stehe beim Klima- und Hitzeschutz jetzt in der Verantwortung.
„Es ist erfreulich, dass der Bundeskanzler nach langer Abwesenheit nun doch sehr klare Worte zum Klimawandel gefunden hat und bei diesem Thema mehr Führung übernehmen möchte. An diesen Worten werden er und sein Kabinett sich in den kommenden Wochen messen lassen müssen“, erklärt Christoph Bals, Vorstand Politik bei Germanwatch.
Eine erste Chance biete sich der Bundesregierung bei ihrer Klausur mit der Stärkung der Kommunen. Der Bundeskanzler hatte angesichts des größten Waldbrands in der Geschichte NRWs in Hürtgenwald die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden betont.
„Die Messlatte ist jetzt, dass sich das Kabinett auf eine im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe verständigt. Für die Union bedeutet das, die Forderung aus ihrem eigenen Wahlprogramm – Klimaschutz und Klimaanpassung als zwei Seiten einer Medaille zu behandeln – zu beherzigen. Gerade auf der kommunalen Ebene gibt es große Synergien, von der Wärme- und Kühlungsplanung und dem Einbau von Wärmepumpen, die beides können, bis hin zur Begrünung von Gebäuden und Flächen. Dafür brauchen die Kommunen langfristig gesicherte Finanzierung, deshalb ist eine Gemeinschafsaufgabe sinnvoll“, so Bals.
Abschwächung der Klimaziele beenden
Auch darüber hinaus müsse der Bundeskanzler sicherstellen, dass sein Kabinett die richtigen Antworten auf die Klimakrise findet. Simon Wolf, Bereichsleiter Deutsche und Europäische Klimapolitik bei Germanwatch: „Ein Kanzler, der sagt, die Regierung werde alles tun, um den Klimawandel zurückzudrängen, sollte als erstes die in seiner Partei nach wie vor schwelende Debatte um eine Abschwächung des deutschen Klimaziels beenden. Und dann geht es darum, die Beschlüsse der kommenden Wochen und Monate auf das Erreichen dieser Klimaziele auszurichten: das gilt für die Gesetze zu Erneuerbaren Energien und Stromnetzen genauso wie für die Reform des Emissionshandels.“
Politik
Pressemeinungen zum kurdischen Sonderstatus
Berlin 27.08.2026
– Der kurdische Führer Mazloum Abdi verkündete gestern, vorgestern Dienstag, den 25. August, in Damaskus die Auflösung der kurdischen Verwaltung und ihrer Milizen sowie deren Integration in den syrischen Staat. Die Ankündigung wurde von den Kurden selbst und von allen Teilen der syrischen Bevölkerung mit Erleichterung und Begrüßung aufgenommen.
Die Bildung von Milizen und einer politischen Verwaltung durch die Kurden im Jahr 2014 war nichts anderes als Selbstverteidigung gegen die Brutalität der Milizen des Tyrannen, des ehemaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad.
Während des syrischen Aufstands instrumentalisierte Assad die Minderheitenfrage und schürte die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen in der syrischen Bevölkerung. Viele wurden gezwungen, den Tyrannen zu unterstützen. Das syrische Volk war jedoch wachsam gegenüber Baschar Assads Machenschaften und solidarisierte sich mit den ethnischen und religiösen Minderheiten, allen voran den Kurden, einem starken und integralen Bestandteil des syrischen Volkes. Seit dem Sturz von Baschar -Assad und der Machtübernahme des syrischen Volkes ist die Existenz der SDF (Syrische Demokratische Kräfte) nicht mehr gerechtfertigt, und ihre Auflösung begann schleichend und gipfelte in der Verkündung der Auflösung durch den kurdischen Führer.
Die Kurden waren stets Opfer des Rassismus der Baath-Partei, die Syrien und den Irak regierte, und es ist nun an der Zeit, dass sie sich vollständig in die Gemeinschaft ihrer Region, des Nahen Ostens, integrieren.
Zum Schluss noch nach Syrien. Dort hat der kurdische Militärführer Maslum Abdi die Auflösung seiner Milizen bekanntgegeben. Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg schreibt dazu: „Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa fährt einen Erfolg nach dem anderen ein. Zunächst hat die Supermacht USA das Land von seiner Terrorliste gestrichen. Enormes positives Gewicht hat ebenfalls die Auflösung der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) und die Eingliederung der Kurdenmiliz in die syrische Armee. Ganz freiwillig passierte das allerdings nicht. So umweht den Deal der Hauch von Kapitulation, was viele Kurden auch genauso empfinden werden. Wichtig ist, dass Syrien stabil bleibt und nicht erneut in einen Bürgerkrieg abgleitet“, mahnt die VOLKSSTIMME. Und damit endet die Presseschau.
Mit der Eingliederung der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) in die reguläre syrische Armee und ihrer Auflösung als eigenständige militärische Einheit verschwindet auch der letzte Rest der Strukturen dessen, was von Rojava noch übrig war. Damit endet de facto auch die Selbstverwaltung der Menschen in Nordostsyrien, vor allem der Kurdinnen und Kurden, die sich während des Krieges in Syrien eine weitgehende Autonomie vom wankenden syrischen Zentralstaat erkämpft hatten und diese gegen Widersacher im In- und Ausland verteidigten.
Realistisch im Rückblick betrachtet hatte die Selbstverwaltung wenig Chancen aufs Überleben: Zu zahlreich waren ihre Feinde, zu gering die Zahl ihrer Unterstützer, zu stark ihre Gegner, allen voran das Nachbarland Türkei, das in dem sich durch direkte Demokratie auszeichnenden Autonomieprojekt ein gefährliches Modell für die Kurd*innen im eigenen Land zu erkennen glaubte. Über Jahre hinweg terrorisierte die türkische Armee mit Bomben Nordsyrien, schickte gleich mehrmals Soldaten über die Grenze. Diese offensichtlich völkerrechtswidrigen Militäraktionen und Tötungen durch einen Nato-Mitgliedstaat nahmen sowohl die USA als auch Europa mehr oder weniger schweigsam hin.
Speziell die Europäer müssen sich vorwerfen lassen, das Projekt der Selbstverwaltung sich selbst überlassen zu haben, nachdem die kurdischen Kämpfer, darunter eben auch die SDF, dem Islamischen Staat die entscheidenden Niederlagen beigebracht hatten. Damals nahmen die Kurd*innen den Europäern tatsächlich die von Bundeskanzler Friedrich Merz bemühte „Drecksarbeit“ ab. Gewonnen haben sie dadurch aber nichts – im Gegenteil.
Über Jahre hielten sie ehemalige IS-Kämpfer in Lagern gefangen, darunter auch europäische Staatsbürger. Deren Herkunftsländer taten sich schwer mit der Rücknahme und leisteten auch keine Unterstützung, um diese Gefangenen in Syrien, wo sie ihre schweren Gewaltverbrechen begangen hatten, gerichtlich abzuurteilen. Im Januar kamen viele der ehemaligen IS-Kämpfer frei, nachdem die Truppen der syrischen Zentralregierung und mit ihnen verbündete Milizen zur Attacke auf die Gebiete der Selbstverwaltung geblasen hatten. Das riesige Gefangenenlager Al-Hol war plötzlich ohne Bewachung.
Beim Vormarsch der Regierungstruppen auf die Gebiete der Selbstverwaltung haben die von Damaskus entsandten Milizionäre schwere Verbrechen an kurdischen Kämpferinnen begangen. Die Verantwortlichen müssen dafür zur Rechenschaft gezogen werden, damit das neue Syrien nicht gleich wieder da beginnt, wo das alte geendet hat. Doch die Todesurteile in Abwesenheit gegen Langzeitherrscher Baschar Al-Assad und einige seiner Verwandten, nach nur knapp vier Monaten Prozessdauer, lassen Zweifel aufkommen an der syrischen Übergangsjustiz: Geht es um Aufarbeitung und Gerechtigkeit oder nur um Vergeltung?
Jetzt gilt es, die Entwicklung in Syrien nicht aus dem Blick zu verlieren und die Machthaber in Damaskus an ihren Taten zu messen. Beim Umgang mit der Übergangsregierung muss diese regelmäßig an ihre Verpflichtung zum Minderheitenschutz erinnert werden – in der noch zu schreibenden neuen Verfassung muss dieser prominent verankert werden. Nur so lassen sich zumindest die kulturellen Rechte garantieren, die die Zentralregierung den syrischen Kurdinnen und Kurden versprochen hat.
Politik
Lage der Christen in Israel und Situation der religiöse Minderheiten in Irak
Berlin 26.08.2026
– Die Bundesregierung steht nach eigenem Bekunden im engen Austausch mit kirchlichen Akteuren, die eine wachsende Gewaltbereitschaft verschiedener Akteure gegen christliche Minderheiten in Israel und den Palästinensischen Gebieten beschreiben. Zu einer Reihe von Vorfällen – unter anderem zu Angriffen auf die christliche Gemeinde Tayhbe im Westjordanland – habe sich die Bundesregierung auch öffentlich geäußert, schreibt sie in der Antwort (21/7634) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7224).
Statistiken der Vereinten Nationen, von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichte und auch lokale Ansprechpartner berichteten von einem deutlichen Anstieg der Siedlergewalt im Westjordanland seit dem 7. Oktober 2023, die sich auch, aber nicht ausschließlich, gegen Christen richte, heißt es in der Antwort weiter.
Die Palästinensische Behörde thematisiere zudem regelmäßig die Lage der Christen in den palästinensischen Gebieten und mache auf die Bedrohung der christlichen Gemeinden durch den israelischen Siedlungsbau und Siedlergewalt aufmerksam. Darüber hinaus binde die Palästinensische Behörde Christen in die Regierung ein, so die Bundesregierung.
Und in Irak Die Bundesregierung sieht trotz öffentlicher politischer Bekenntnisse zur friedlichen Koexistenz religiöse Minderheiten in Irak unter Druck. Das geht aus ihrer Antwort (21/7629) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7440) zur Lage der christlichen Minderheit im Irak hervor. „Systematische Diskriminierung oder Verfolgung religiöser oder ethnischer Minderheiten durch staatliche Behörden finden nicht statt, politische und wirtschaftliche Instabilität und das unzureichende Gewaltmonopol des Staates führen aber dazu, dass ihre Rechte und Sicherheit nicht überall vollumfänglich gewährleistet sind“, schreibt die Bundesregierung.
Spannungen zwischen religiösen Gruppen stellten eine große Herausforderung dar, die in der Vergangenheit zu Konflikten, Fragilität und Diskriminierung geführt hätten. Neben der jesidischen seien auch die christliche Bevölkerung in hohem Maße betroffen gewesen. Besonders gravierend sein die Auswirkungen des Terrors des sogenannten „Islamischen Staates“, dessen Gräueltaten an den Jesiden vom Deutschen Bundestag 2023 als Genozid anerkannt worden seien.
Infolge der Terroranschläge auf Kirchen nach dem Irakkrieg 2003, der Ausrufung des sogenannten „IS-Kalifats“ in Mossul 2014 und damit einhergehender systematischer Verfolgung hätten zudem viele Christen den Irak verlassen. Ihre Zahl habe sich laut Schätzungen von 1,5 Millionen im Jahr 2003 auf ungefähr 170.000 reduziert, schreibt die Bundesregierung.
Politik
UNESCO-Abkommen zu Unterwasser-Kulturerbe
Berlin 27.08.2026
– Die Bundesregierung strebt die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes unverändert an, verweist aber auf weiter bestehenden Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern. Das geht aus der Antwort (21/7657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Grünen (21/7178) hervor.
Voraussetzung für die Ratifizierung sei die Schaffung eines Ausführungsgesetzes, das die von der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen im deutschen Recht umsetzt. „Die dazu erforderlichen Abstimmungen auf Bundes- und Landesebene konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden“, schreibt die Bundesregierung. Zu klären seien Zuständigkeitsfragen sowohl in den Hoheitsgewässern der Länder als auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sowie unter Umständen auch Änderungen in den Denkmalschutzgesetzen der betroffenen Bundesländer.
Die Konvention zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes wurde nach Angaben der Fragesteller im Jahr 2001 von der Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet, mit dem Ziel, das Unterwasser-Kulturerbe vor Plünderung, kommerzieller Verwertung und wissenschaftlich unsachgemäßer Bergung schützen und die internationale Zusammenarbeit bei Erforschung, Dokumentation und Erhaltung zu fördern. Als Unterwasser-Kulturerbe gelten demnach Spuren menschlicher Existenz von kulturellem, historischem oder archäologischem Charakter, die sich seit mindestens 100 Jahren ganz oder teilweise unter Wasser befinden. Dazu zählten unter anderem archäologische Fundstätten, historische Bauwerke, menschliche Überreste, Schiffs- und Flugzeugwracks sowie deren archäologischer und natürlicher Zusammenhang.
Politik
Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen
– Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf stellt die Weichen für das kommende neue Wärmenetzgesetz. Den Eckpunkten war ein umfangreicher Dialog mit allen beteiligten Interessenvertretern vorausgegangen.
Berlin 26.08.2026
– Die Regelwerke AVB-Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV) und die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) werden in einem gemeinsamen Gesetzgebungsverfahren so schnell wie möglich angepasst und in ein neues Wärmenetzgesetz überführt. Auch die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im BGB werden in diesem Gesetzgebungsverfahren angepasst.
Die Eckpunkte führen die Interessen von Mietern, Vermietern und Fernwärmeunternehmen in einem ausgewogenen Gesamtpaket zusammen und bilden damit die Basis für eine Reform aus einem Guss. Konkret sehen die Eckpunkte Folgendes vor:
Die gesetzliche Ausgestaltung der Preisänderungsklauseln bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber um die Möglichkeit einer Preisänderungsklausel ergänzt, die sich nicht an einem Kostenindex, sondern an den tatsächlichen Kosten ausrichtet. Die Nutzung von Gas-Börsenindizes im Marktelement wird ausgeschlossen.
Versorgungsunternehmen sollen rechtssichere Möglichkeiten zur Anpassung von Preisen erhalten, wenn sie in Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder zum Netzausbau, der wiederum der Dekarbonisierung dient, investieren.
Das Kostenneutralitätsgebot im BGB (WärmeLV) soll dahingehend angepasst werden, dass bei erheblichen Investitionen des Vermieters oder eines Dritten in die Änderung der Heizungsanlage (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz oder Errichtung einer neuen Heizungsanlage) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro/qm zulässig ist. Der Anwendungsbereich des Kostenneutralitätsgebots wird auf sich selbst versorgende Mieter (insbesondere im Fall der Versorgung durch Gasetagenheizungen) erstreckt, um eine rechtssichere Umstellung auf Fernwärme zu ermöglichen. Insgesamt schaffen wir so die Möglichkeit Wärmenetze nachzuverdichten, was letztlich dafür sorgen wird, dass das Fernwärmeangebot für alle Fernwärmekunden kostengünstiger wird.
Für eine höhere Planungssicherheit bei den Wärmeleistungen wird das bisher voraussetzungslose und unbeschränkte Leistungsanpassungsrecht der Kundenangepasst: Bei Durchführung von Effizienzmaßnahmen, dem Einsatz erneuerbarer Energien oder im Fall einer Überdimensionierung der Leistung, steht dem Kunden, jeweils nach Durchführung einer Energieberatung, ein Leistungsanpassungsrecht zu. Um einen Ausgleich mit den Interessen der Versorgungsunternehmen herzustellen, soll es Sonderregelungen z.B. für kleine Netze geben.
Das Sonderkündigungsrecht der Kunden wird auf Fälle begrenzt, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
Eine branchenspezifische Schlichtungsstelle wird im Verantwortungsbereich des BMWE eingerichtet. Sie soll mit Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für die Beilegung von Streitigkeiten über den Anschluss an das Wärmenetz, die Belieferung mit Wärme und deren Messung sowie die Leistungsanpassung zuständig sein. Hierzu wird das BMWE in einen strukturierten Dialog mit den Stakeholdern eintreten.
Mit der Einführung einer verpflichtenden und anwenderfreundlichen Preistransparenzplattform bei einer Bundesbehörde, auf der Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter durch die Wärmeversorgungsunternehmen veröffentlicht und mindestens einmal jährlich aktualisiert werden, wird die Markttransparenz deutlich erhöht. Durch ihre Einführung werden zugleich die EU-Transparenzanforderungen an Wärmenetze erfüllt und verbesserte Auswertungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ermöglicht. Der bürokratische Aufwand für die Unternehmen soll durch den Wegfall oder die Bündelung bestehender Meldepflichten und durch einheitliche Daten- und Berichtsstandards möglichst reduziert werden.
Zudem soll eine Preisaufsicht bei einer Bundesbehörde zur Prüfung der Preise auf Angemessenheit (ex-post), beispielsweise mit Blick auf strukturell vergleichbare Versorgungsunternehmen, eingeführt werden. Für eine höhere Planungs- und Investitionssicherheit sollen Versorgungsunternehmen auch die Möglichkeit erhalten, Preisstrukturen oder -änderungen bei geplanten Investitionen oder Netzausbauvorhaben vorab genehmigen zu lassen.
In dem Gesetzgebungsverfahren werden zudem durch das BMJV die für den Anschluss an die Fernwärme relevanten Vorgaben im BGB zur Wärmelieferverordnung angepasst. Dadurch wird die Möglichkeit, auf Fernwärme umzusteigen, erleichtert. Damit setzen wir eine zentrale Forderung um, die bestehenden Hemmnisse für den Ausbau und die Nachverdichtung von Wärmenetzen im Gebäudebestand abzubauen.
Politik
374 Anfragen wegen „Geschlechts“-Diskriminierung
Berlin 26.08.2026
– Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat im v26ergangenen Jahr 374 Anfragen zum Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ von Beratungssuchenden, die eine trans*, inter* oder nicht-binäre Geschlechtsidentität angegeben haben, erfasst. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7652) auf eine Kleine Anfrage (21/7449) der AfD-Fraktion. Fünf Jahre zuvor sind es den Angaben zufolge 154 Anfragen gewesen. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass ihr über die öffentlich zugänglichen Quellen hinaus keine Erkenntnisse zu Gerichtsentscheidungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in diesem Zusammenhang vorliegen. Eine systematische Erfassung erfolge nicht.
Politik
Die deutsche Wirtschaft ist ein Opfer ausländischer Geheimdienste.
Berlin 27.08.2026
Die deutsche Wirtschaft und Industrie erlitten innerhalb eines Jahres Verluste in Höhe von rund 211 Milliarden Euro durch ausländische Spionage und den Diebstahl von Technologieplänen. Die Spionagequote erreichte 28 Prozent, während sie 2023 noch bei 7 Prozent lag. Die Quote des Informationsdiebstahls bei Unternehmern und Firmeninhabern lag bei 97 Prozent.
Dies gab der Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (bitko), Ralf Wintergerst, am Mittwoch, dem 26. August, auf einer Pressekonferenz bekannt. Er erklärte, viele Unternehmer befürchteten, dass ihre Unternehmen Ziel von Spionage seien.
Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz und Sicherheit (BVS), Sinan Selen, erklärte, sein Amt sei wachsam gegenüber den Aktivitäten ausländischer Geheimdienste und gehe entschieden gegen die Aktivitäten der Wirtschaft und Industrie vor. Er rief die Bevölkerung zur Zusammenarbeit mit seinem Amt und den Sicherheitsbehörden auf, um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und nicht Opfer von Spionage zu werden.
Berlin
Senatsverwaltungen wieder ans Landesnetz Berlin angebunden
Berlin 25.08.2026
– Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sind übers Wochenende wieder an das Landesnetz Berlin angebunden worden. Nach dem IKT-Vorfall waren die beiden Senatsverwaltungen am Abend des 14. August 2026 isoliert worden, um die Sicherheit des Landesnetzes zu gewährleisten. Mit der erfolgten Anbindung stehen auch wieder die in den Bezirken genutzten Fachverfahren grundsätzlich zur Verfügung. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass es zu Beginn noch vereinzelt zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen in den Arbeitsprozessen kommen kann. Die beiden Senatsverwaltungen haben Sofortmaßnahmen zur Erhöhung ihrer IT-Sicherheit veranlasst. Dies beinhaltet auch eine kontinuierliche erhöhte Überwachung ihrer IT-Systeme.
Die forensischen Untersuchungen zur Absicherung des IT-Systems der Landesverwaltung dauern an und werden auch in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Alle Senatsverwaltungen sind wieder ans Landesnetz Berlin angeschlossen und grundsätzlich arbeitsfähig. Ich danke dem CDO Florian Hauer und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Senatskanzlei, den IKT-Notfallstäben, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, dem Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft für die hervorragende Arbeit in den vergangenen Tagen. Jetzt kommt es darauf an, unsere IT-Sicherheit weiter zu verbessern und unser Landesnetz noch besser gegen Angriffe von außen zu schützen.“
Politik
EBOLA-AUSBRUCH: FAST ZWEI KINDER PRO TAG VERLIEREN BEIDE ELTERN
Berlin, Kinshasa 24.08.2026
· Tausende Kinder haben einen Elternteil oder eine Betreuungsperson verloren und sind erhöhten Risiken von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch ausgesetzt
· Save the Children: Deutschlands verstärkte Unterstützung beim Ebola-Ausbruch ist ein wichtiges Signal – Kinderschutz muss Teil der Ebola-Hilfe sein
· Save the Children schafft mit Partnern sichere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern wegen Ebola behandelt werden
– In den ersten hundert Tagen seit der offiziellen Bestätigung des Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) haben fast zwei Kinder pro Tag beide Eltern durch die Krankheit verloren. Nach Angaben der Behörden in der Provinz Ituri sind insgesamt 180 Kinder betroffen. Die Kinder leben derzeit bei anderen Familienmitgliedern oder in staatlichen Einrichtungen, bis sie dauerhaft in Familien untergebracht werden können. Tausende weitere Kinder haben zudem einen Elternteil oder eine Betreuungsperson verloren. Dadurch sind sie einem erhöhten Risiko von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und schweren psychischen Belastungen ausgesetzt.
Gemeinsam mit der Regierung und Partnerorganisationen arbeitet Save the Children in Ituri daran, sichere Schutzräume einzurichten – sogenannte Observation Care Centers. Sie sind für Kinder gedacht, deren Eltern oder Betreuungspersonen wegen Ebola behandelt werden und für die es keine andere Betreuung innerhalb der Familie gibt. Dort sollen die Kinder rund um die Uhr betreut werden, während ihre Eltern im Ebola-Behandlungszentrum auf demselben Gelände versorgt werden.
„Was mich besonders bewegt, sind die Kinder, die plötzlich allein dastehen. Hinter den bloßen Zahlen stehen Mädchen und Jungen, die vertraute Menschen verloren haben“, sagt Katharina von Schroeder aus dem Länderbüro von Save the Children in der DR Kongo.
Der Ebola-Ausbruch trifft Gemeinden, die bereits unter bewaffneten Konflikten, massiver Vertreibung und anhaltender humanitärer Not leiden. Für viele Kinder ist die Epidemie der jüngste Schock in einer langen Reihe von Krisen.
Save the Children fordert deshalb, den Schutz betroffener Kinder stärker in den Mittelpunkt der Ebola-Hilfe zu stellen: „Dass Deutschland seine Unterstützung für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs weiter verstärkt, ist ein wichtiges Signal. Entscheidend ist jetzt, dass die internationale Hilfe neben der medizinischen Versorgung auch den Schutz der Kinder berücksichtigt, die ihre Eltern verloren haben oder von ihnen getrennt wurden. Dazu gehören sichere Betreuungsmöglichkeiten, psychosoziale Hilfen und gemeindebasierte Kinderschutzprogramme“, so von Schroeder.
Die Kinderrechtsorganisation unterstützt die Infektionsprävention und Aufklärung, die Früherkennung von Ebola-Fällen und die Überweisung Erkrankter an Gesundheitseinrichtungen. Dazu gehören auch die psychosoziale Unterstützung und Kinderschutzmaßnahmen. Zudem setzt sich Save the Children dafür ein, dass die Grundversorgung für Kinder und Familien während der Krise aufrechterhalten wird.
In der DR Kongo ist Save the Children seit 1994 tätig und arbeitet dort mit 13 lokalen Organisationen sowie internationalen Organisationen und Behörden zusammen. Gemeinsam leisten die Organisationen lebensrettende Hilfe für Kinder und ihre Familien in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Bildung, Kinderschutz, Ernährungssicherheit sowie Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene.
Politik
Lebenshilfe: Jetzt auch die Verhinderungspflege erhalten
Berlin 25.08.2026
– Ulla Schmidt begrüßt Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann zur Rente von pflegenden Angehörigen und fordert weitere Rücknahme von Kürzungen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, pflegenden Angehörigen die Rentenbeiträge nicht kürzen zu wollen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin: „Wir sind froh, dass Herr Linnemann den Vorschlag aus dem aktuellen Entwurf nicht übernehmen will. Eltern, die ihr Kind mit Behinderung über viele Jahre pflegen, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Meistens sind es die Mütter, die ihre Berufstätigkeit einschränken und zu Hause die Pflege übernehmen. Jetzt muss der Minister außerdem dafür sorgen, dass die Verhinderungspflege erhalten bleibt. Familien mit einem Angehörigen mit Unterstützungsbedarf haben einen sehr belastenden Alltag und brauchen auch mal eine Auszeit, in der sie die Pflege in vertrauenswürdige Hände geben können. Wenn diese Leistung – wie geplant – gestrichen wird, wäre das fatal.“
Politik
Schwerbehindertenausweis ist Sache der Länder
Berlin 24.08.2026
– Die Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung (GdB) sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist eine Aufgabe, die die Länder als eigene Angelegenheit ausführen (Artikel 83, 84 des Grundgesetzes). Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/7610) auf eine Kleine Anfrage (21/7392) der AfD-Fraktion, in der sich diese nach der Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis erkundigt hatte.
Der Bund habe insoweit weder ein Weisungsrecht noch die Fachaufsicht und verfüge daher auch nicht über eigene Erkenntnisse zum Ablauf der entsprechenden Verwaltungsverfahren und zu den Verwaltungsstrukturen. „Erkenntnisse über die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung und des GdB sowie auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises liegen der Bundesregierung somit nicht vor“, wie sie in der Antwort weiter ausführt.
Politik
Parlamentarier-Treffen der Union für den Mittelmeerraum
Berlin 24.08.2026
– Die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Förderung der Stabilität sind Schwerpunkte der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum Anfang Juli in Kairo gewesen. Das geht aus der Unterrichtung (21/7600(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) durch die deutsche Delegation hervor. In den Fachausschüssen wurde demnach unter anderem über „Parlamentarische Diplomatie und Frieden in der Mittelmeerregion“ debattiert. Dabei hätten die Parlamentarier ihre tiefe Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland zum Ausdruck gebracht, der nach internationalem Recht illegal sei, sowie über die Handlungen gewalttätiger israelischer Siedler, die offenbar straffrei agierten. Die internationale Gemeinschaft dürfe diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und müsse sich für den Frieden einsetzen.
Politik
Deutschlands Zahlungen an die Vereinten Nationen
Berlin 24.08.2026
– Die Gesamtzahlungen der Bundesregierung an die Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2024 auf 4,155 Milliarden Euro und im Jahr 2025, „im Zuge der Konsolidierung des Bundeshaushalts“, auf 3,241 Milliarden Euro belaufen. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/7580) vorliegendem „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen“ hervor. Demnach ist Deutschland viertgrößter Beitragszahler für den regulären VN-Haushalt und über freiwillige Beiträge im Jahr 2024 zweitgrößter Geber an das VN-System insgesamt gewesen.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hätten sich im Berichtszeitraum 2024/2025 die Tendenzen verstärkt, dass Großmächte das gemeinsame System der Friedenssicherung, der nachhaltigen Entwicklung und des Menschenrechtsschutzes auf verschiedene Weise schwächen. Unverändert greife Russland mit dem fortgesetzten Angriffskrieg gegen die Ukraine das Fundament der internationalen Ordnung an. Der von China vorangetriebene Aufbau paralleler Global Governance-Institutionen und Initiativen richte sich gegen das etablierte System. Die US-Regierung, die im Januar 2025 ihr Amt antrat, habe den Austritt aus mehreren VN-Organisationen erklärt und ihre finanziellen Beiträge an das VN-System drastisch zurückgefahren
Die Bundesregierung betont, dass sie sich diesen Herausforderungen stelle und an „ihrem multilateralem Kompass“ auch aus eigenem Interesse festhalte.
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Bundesfilmförderung im erfolgreichen Jahr 2026
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