Politik
Deutsch ist, wer einen deutschen Pass hat
Düsseldorf 28.08.2025
– In NRW soll künftig bei deutschen Tatverdächtigen auch eine etwaige zweite Staatsangehörigkeit erfasst und ausgewertet werden. Damit steht NRW bundesweit allein da. Warum der Schritt kein Problem löst und einen Irrweg vorzeichnet.
Was heißt es, Deutscher oder Deutsche zu sein? Im dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte stand diese Frage im Mittelpunkt der NS-Propaganda. „Deutschen Blutes“ musste man sein und einen sogenannten Ariernachweis vorlegen können, um nicht entrechtet, deportiert oder ermordet zu werden. Blond und blauäugig – das ist heute kein Kriterium mehr. Ein Blick ins Grundgesetz lohnt immer, auch bei dieser Frage. Deutsch sei, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“, heißt es in dem etwas verquasten, aber doch eindeutigen Artikel 116. Wer einen weiteren Pass hat, ist trotzdem Deutscher, wie alle anderen auch. Erste und zweite Klasse sieht die Verfassung nicht vor.
Das Grundgesetz lässt keinen Zweifel daran, wer Deutscher ist. Einen weiteren Fingerzeig gibt Artikel 3, der unabhängig von der Staatsangehörigkeit festhält: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dass NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) für Recht und Ordnung stehen will, lässt sich nicht kritisieren – aber sein Statistik-Erlass löst kein einziges Problem und atmet nicht den Geist der Verfassung. Gerade ein Innenminister, der ja auch Verfassungsminister ist, sollte nicht einer völkischen Deutung der Wirklichkeit Vorschub leisten.