Politik

Der Abgabeweg von Arzneimitteln wird streng reguliert

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Berlin 03.08.2026 

– Eine erneute Abgabe von nicht verwendeten Arzneimitteln ist nach Angaben der Bundesregierung nicht grundsätzlich verboten. Allerdings unterliege aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und -qualität der gesamte Abgabeweg von Arzneimitteln auf allen Zwischenstufen strengen Regularien, heißt es in der Antwort (21/7416(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7169(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Werden Arzneimittel außerhalb genormter Temperatur- und Feuchtebereiche aufbewahrt, kann den Angaben zufolge die Haltbarkeit nicht gewährleistet werden. Es könnten unter Umständen sogar giftige Abbauprodukte entstehen. Die Qualität eines Arzneimittels sei nur dann bis zum Ende der Laufzeit garantiert, wenn es sachgemäß gelagert werde.

Ein Problem stelle auch die unbeabsichtigte Kontamination von in Privathaushalten gelagerten Arzneimitteln dar. In der Regel übernähmen daher Apotheken für Arzneimittel, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs gelagert wurden, keine Gewähr und brächten sie nicht nochmals in Verkehr.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind mit der voraussichtlich zum Jahresende 2026 in Kraft tretenden EU-Richtlinie (2023/0132 (COD)) des EU-Pharmapakets grundsätzlich geeignete Mindestanforderungen vorgesehen, unter denen in eng begrenzten Fällen eine erneute Abgabe nicht verwendeter Arzneimittel ermöglicht werden könnte. Dabei müsse die abgebende Apotheke sicherstellen, dass die Arzneimittel nicht manipuliert und ihre Lagerungs- und Transportbedingungen eingehalten wurden.

The Week

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