Politik
Bundesunterstützung bei Flucht-und Migrationskosten
Berlin: PWO 10.06.2025
Der Bund hat im vergangenen Jahr rund 28 Milliarden Euro im Kontext von Flucht und Migration ausgegeben. Rund 19,8 Milliarden Euro davon entfielen auf Zahlungen des Bundes, mit denen die Länder und Kommunen in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar unterstützt wurden. Zirka 8,1 Milliarden Euro der Gesamtaufwendungen wurden für die Bekämpfung von Fluchtursachen ausgegeben. Das geht aus dem als Unterrichtung (21/330) vorliegenden „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2024“ hervor.
Der Bericht enthält im Schwerpunkt Informationen darüber, wie die Länder mit den Vorauszahlungen für die Pauschale pro Asylantrag von insgesamt 1,75 Milliarden Euro an Umsatzsteuermitteln umgegangen sind. Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Verwendung der Umsatzsteuermittel keiner Zweckbindung unterliege. Da keine rechtliche Verpflichtung für die Länder bestehe, Informationen zur Verwendung vorzulegen, sei die Rückmeldung auf freiwilliger Basis und in unterschiedlichem Umfang erfolgt, heißt es weiter.