Politik

Bundesregierung zu Auswirkungen des Verbandsklagerechts

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Berlin 12.08.2025 

– Von 2019 bis 2023 gab es im Durchschnitt 66 Umweltverbandsklagen pro Jahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/1152) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/935) hervor. Die Bundesregierung verweist darin auf ein eigenes Monitoring seit Einführung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2006, mit dem die erweiterte Vereins- beziehungsweise Verbandsklage gegen bestimmte umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen für Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen erstmals in das deutsche Recht eingeführt wurde.

Der vergleichsweise geringen Zahl von Umweltverbandsklagen stünden laut Statistischem Bundesamt insgesamt 179.410 Verfahren gegenüber, die von Verwaltungsgerichten in diesen fünf Jahren erledigt wurden, heißt es in der Antwort weiter. Die gesetzlichen Vorgaben zur Umweltverbandsklage bewirkten zudem keinen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Etwaige Mehraufwände bei Investitionen seien aufgrund eines späteren Eintritts von Rechtssicherheit isoliert schwer abgrenzbar. Dies gelte entsprechend für eventuelle Kosten der öffentlichen Hand, schreibt die Bundesregierung.

Die AfD-Fraktion hatte sich unter anderem nach den zusätzlichen Kosten für die öffentliche Hand durch die Bearbeitung von Verbandsklagen sowie nach den volkswirtschaftlichen Kosten durch Verzögerungen oder Verhinderungen von Bauprojekten aufgrund von Verbandsklagen erkundigt.

Grünen fragen nach Ewigkeitschemikalien

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: In einer Kleinen Anfrage (21/1120) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Umgang mit den als Ewigkeitschemikalien bekannten poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Konkret möchte sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie diese das Ergebnis der 104. Umweltkonferenz der Länder bewertet. Die Fachministerkonferenz habe das Erfordernis einer „umfassenden Regulierung aller PFAS“ anerkannt. Demnach sollten diese nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen, in denen es keine geeigneten Alternativen gebe.

Die Abgeordneten fragen außerdem, ob die Bundesregierung eine entsprechende Regelung auf europäischer Ebene unterstützt und sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür einsetzen wird, einen Vorschlag zur Begrenzung der Ewigkeitschemikalien schnell vorzulegen. Weiter wollen sie erfahren, ob die Bundesregierung im Vorgriff auf eine EU-Regelung nationale Beschränkungen für die Herstellung, den Import und den Export einzelner Produkte, die PFAS enthalten, plant. Die Grünen verweisen auf den Koalitionsvertrag, in dem CDU, CSU und SPD angekündigt hatten, die Entwicklung von PFAS-Alternativstoffen voranzutreiben. Ein Vorschlag dazu liege aber noch nicht vor, heißt es in der Anfrage.

The Week

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