Politik
Bundesregierung will Registerzensuserprobungsgesetz ändern
Berlin 09.12.2025
– Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes“ vorgelegt, der am Donnerstag kommender Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können.
Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz „die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet wurde, soll mit dem nunmehr vorgesehenen registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden, da Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben wurden“, schreibt die Bundesregierung. Damit werde die Möglichkeit eröffnet, ab der Zensusrunde 2031 auch die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen im Rahmen eines registerbasierten Zensus zu ermitteln.
So könnten die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich reduziert werden, heißt es in der Vorlage weiter. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürger erheblich reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz weiterverfolgt., wonach Bürger und Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen. Die mit dem Gesetzentwurf ermöglichte Erprobung registerbasierter Verfahren diene „mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient und kostensparend und somit nachhaltig durchzuführen“.