Politik
Bundesregierung sieht Grenze zur „Überkontrolle“ erreicht
Berlin 03.11.2026
– Die parlamentarische Kontrolle der Regierung solle sicherstellen, dass die Regierung ihre Aufgaben demokratisch und rechtsstaatlich erfüllt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2412) auf eine Nachfrage (21/2147) der AfD-Fraktion zu ihrer Antwort (21/1287) auf eine Kleine Anfrage (21/1112) der Fraktion zur entwicklungspolitische Zusammenarbeit Deutschlands mit Tunesien. Die Kontrolle dürfe jedoch nicht die Regierungstätigkeit behindern. Deshalb müsse sie auf „ein mit der Regierungsarbeit vereinbares Maß begrenzt bleiben“.
Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle – und „keine administrative oder operative Überkontrolle“, heißt es weiter in der Antwort unter Berufung auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Themen, bei denen kein ausreichendes öffentliches Interesse bestehe,seien daher vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgenommen.
Die AfD hatte in ihrer Anfrage Informationen zu 92 laufenden Maßnahmen und Projekten der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Tunesien verlangt. Die Bundesregierung verwies daraufhin auf die Verfügbarkeit laufend aktualisierter Projektdaten über das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de). Weitere Fragen zu Einzelmaßnahmen und Teilprogrammen sowie deren finanzielle Mittelausstattung beantwortete die Bundesregierung nicht, da sie damit die Grenze der Zumutbarkeit überschritten sah. Detaillierte Projektinformationen für die 92 Maßnahmen sowie Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit seien nicht maschinell oder automatisiert zu erstellen und erforderten eine händische Durchsicht und Zusammenfassung mehrerer Einzelakten.