Politik
Bundesrat will Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes schützen
Berlin 02.09.2025
– Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf „zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes“ (21/1383) vorgelegt. Wie die Länderkammer in der Vorlage ausführt, sind realistisch wirkende Medieninhalte, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt oder verändert worden sind – sogenannte Deepfakes – seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Dabei schafften Deepfakes vor allem auch Gefährdungen für den Schutz der Persönlichkeit.
„Beispielhaft hierfür stehen Fallgestaltungen, in denen Gesichter oder andere Körperteile in Videos ausgetauscht, Mimik und Gestik gezielt gesteuert oder Stimmen nachgeahmt werden und hierbei der Anschein einer authentischen Wiedergabe erweckt wird“, schreibt der Bundesrat in der Vorlage weiter. Nach bisherigen Erkenntnissen handele es sich häufig um Fälle, in denen Frauen und Mädchen durch technische Manipulation von Bild- oder Videoaufnahmen „in einen zuvor nicht bestehenden und von den Betroffenen offensichtlich nicht gewollten sexuellen Kontext gesetzt werden“.
Der Gesetzentwurf sieht laut Vorlage eine „spezifisch auf Deepfakes und vergleichbare technische Manipulationen zugeschnittene Vorschrift zum Persönlichkeitsschutz im Strafgesetzbuch vor“. Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung soll danach künftig bestraft werden, wer das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt, „indem er einen mit computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalt, der den Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahme des äußeren Erscheinungsbildes, des Verhaltens oder mündlicher Äußerungen dieser Person erweckt, einer dritten Person zugänglich macht“.
Darüber hinaus enthält der Entwurf den Angaben zufolge Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, „zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen sowie Folgeänderungen im Strafantragsrecht und in der Strafprozessordnung“.