Politik
Bezahlung von Lehrkräften in Integrationssprachkursen
Berlin 25.01.2026
– Aus Sicht der Bundesregierung ist es nicht sinnvoll, die Vergütungsuntergrenze für Lehrkräfte in den Integrations- und Berufssprachkursen an die Entscheidung externer Dritter, zum Beispiel der Berufsschullehrkräfte, zu koppeln. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (21/3681) auf eine Kleine Anfrage (21/3404) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist ferner auf den Umstand, dass die Vergütungsuntergrenze im Bereich der Integrationskurse seit 2015 mehr als verdoppelt worden sei und diese Steigerung damit deutlich über der Lohnentwicklung vergleichbarer Branchen im selben Zeitraum gelegen habe.
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern werden sich auch künftig im Rahmen der haushälterischen Handlungsmöglichkeiten an dem für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch – übertragen auf die Situation von selbständigen Honorarlehrkräften – orientieren“, heißt es in der Antwort weiter.