Politik
Bericht über Wiedergutmachungsleistungen
Berlin 18.10.2025
– Die Bundesregierung hat den Bericht über den Stand der Abwicklung des Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte als Unterrichtung (21/2260) vorgelegt. Danach wurden für einmalige Beihilfen von bis zu 2.556 Euro im Einzelfall bisher insgesamt 1,096 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 hätten 965 Personen eine Einmalbeihilfe in Höhe von 2.556 Euro erhalten.
Für jüdische Verfolgte mit besonders schwerem Verfolgungsschicksal sind laufende Beihilfen von derzeit 667 Euro im Monat im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wurden nach Angaben der Regierung bisher insgesamt 5,667 Milliarden Euro bereitgestellt. Im Jahr 2024 hätten 32.173 Personen laufende Leistungen in Höhe von monatlich 667 Euro erhalten.
Die Bundesregierung erläutert dazu, die zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) am 29. Oktober 1992 geschlossene Vereinbarung beruhe auf Artikel 2 der Zusatzvereinbarung vom 18. September 1990 zum Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der früheren DDR vom 31. August 1990. Die Vereinbarung sei 2012 umfassend überarbeitet und neu gefasst worden. Die bereitgestellten Mittel kämen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute. Die Verteilung der von deutscher Seite zur Verfügung gestellten Mittel sei der Claims Conference übertragen worden. Sie treffe Entscheidungen im Einzelfall unter Zugrundelegung der mit der Vereinbarung festgelegten Kriterien.