Politik
Bedrohung durch Terrorismus und Spionage
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts
Berlin 01.10.2025
Die Bundesregierung schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um das Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Danach soll insbesondere die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender strafrechtlich verfolgt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer genutzt. Bereits die Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen soll nun strafrechtlich verfolgt werden können. Auch soll etwa die Einreise sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine terroristische Straftat zu begehen, von den neuen Regelungen erfasst und unter Strafe gestellt werden, ebenso wie neuere Formen der Terrorismusfinanzierung. Mit dem Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der Spionage durch fremde Staaten in Deutschland zu reagieren, soll der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärft werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiten ganz gezielt gegen uns – und unsere freie Gesellschaft. Hierauf geben wir eine klare Antwort, indem wir unser Strafrecht klar gegen Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage nachjustieren. Unsere Strafverfolgungsbehörden können so wirksamer schon gegen die Vorbereitung von Anschlägen und hybrider Kriegsführung vorgehen. Das gilt insbesondere auch für die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern, die die Sicherheit der Menschen hier in Deutschland besonders bedrohen.“
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) vor:
Der Straftatbestand, mit dem die Vorbereitung von terroristischen Straftaten geahndet wird (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat [künftig: „Vorbereitung einer terroristischen Straftat“]), soll angepasst werden. Zukünftig sollen auch Fälle erfasst sein, in denen ein Anschlag mit einem gefährlichen Werkzeug – etwa einem Fahrzeug oder einem Messer – vorbereitet wird. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass Täter in jüngerer Zeit zunehmend alltägliche Gegenstände für Anschläge missbrauchen.
In § 89a StGB soll darüber hinaus ein weiterer Fall unter Strafe gestellt werden: die Einreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen. Damit soll der wachsenden Gefahr sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ – „Foreign Terrorist Fighters“ begegnet werden. Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) soll auf neuere Erscheinungsformen ausgeweitet werden, um zum Teil hochgradig organisierten terroristischen Aktivitäten den Nährboden zu entziehen. Mit den Änderungen des Terrorismusstrafrechts werden zugleich Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt.
Der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) soll verschärft werden. Damit wird auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste reagiert, die den bisherigen Strafrahmen der Vorschrift nicht mehr als ausreichend erscheinen lässt. Zur Verfolgung dieser Straftaten sollen auch bestimmte verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht werden (z. B. Online-Durchsuchung oder akustische Wohnraumüberwachung), die gerade bei der Strafverfolgung Angehöriger fremder Geheimdienste erforderlich sind.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.