Politik
Batterierechts-Anpassung: Experten mahnen Änderungen an
Berlin 02.09.2025
– Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) sowie der wortgleiche Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (21/570) sind bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag signalisierten insbesondere die von der Unionsfraktion benannten Experten Zweifel gegenüber dem Gesetzentwurf und kritisierten vor allem, dass er weit über die Vorgaben der EU-Batterieverordnung hinausgehe.
Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachverständigen wiederum begrüßten den Gesetzentwurf grundsätzlich. Allerdings sprachen sie sich ihrerseits für weitergehende oder zusätzliche Regelungen aus. So löse der vorliegende Entwurf zum Beispiel die Problematik der Brände, die durch Lithium-Akkus und -Batterien verursacht werden, weiterhin nicht.
Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in nationales Recht überführen. Die Verordnung regelt unter anderem Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Design- und Kennzeichnungsvorgaben, Konformität, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sowie die Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Außerdem ist in der EU-Batterieverordnung eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vorgesehen; bis dahin bleibt es bei der in Deutschland geltenden Quote von 50 Prozent.
Das bisherige Batteriegesetz (BattG) soll aufgehoben und durch ein neues Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien, zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen sowie zur Rückgabe ausgedienter Batterien von E-Bikes oder E-Scootern an kommunalen Sammelstellen.
Tim Bagner vom Deutschen Städtetag unterstützte als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, dass mit dem Gesetz nun auch Hersteller von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien zu einer Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung verpflichtet werden sollen. Kritisch sehe die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aber die geplante Bindungsfrist der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von mindestens zwölf Monaten an eine Organisation der Herstellerverantwortung. Um eine gesicherte Abnahme von Altbatterien zu erreichen, müsse es möglich sein, die Herstellerorganisation kurzfristig zu wechseln, so Bagner. Nur so könne eine Zwischenlagerung von Geräte- und LV-Batterien, die bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe, vermieden werden.
Holger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen unterstützte das Vorhaben, dass künftig mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen entgegengenommen werden sollen. Für die Unternehmen sei das zwar eine Herausforderung, aber private Haushalte brauchten eine Möglichkeit zur Entsorgung etwa von ausgedienten E-Bike-Batterien. Damit an den Sammelstellen ausreichend Spezialbehälter zur Verfügung stünden, um die „durchaus gefahrenrelevanten“ Batterien anzunehmen, plädierte Thärichen allerdings dafür, die Rücknahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für Low-Voltage-Batterien (LV-Batterien), wie sie auch in E-Bikes verwendet werden, erst zum 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
Auf das Problem von Bränden, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, machte Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) aufmerksam. Die Brände gefährdeten zunehmend die Funktionsfähigkeit der deutschen Recycling- und Entsorgungsinfrastruktur. In dem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben sei das Thema aber ein „blinder Fleck“. Siegesmund sprach sich dafür aus, Batterierecht und Elektrogerätegesetzgebung „zusammen neu zu denken“. Es brauche einen integrierten Ansatz aus vorbeugenden Maßnahmen, verbindlichen Rücknahmeregeln und finanziellen Absicherungen. „Die Lage ist wirklich akut“, sagte die Expertin. Der BDE gehe von 30 Bränden pro Tag aus, die Branche schätze „die jährlichen Gesamtschäden durch Batterien in einer hohen dreistelligen Millionenhöhe“, heißt es dazu in der schriftlichen Stellungnahme der Sachverständigen. Kaum ein Versicherer sei mehr zur Absicherung der Risiken bereit. Der BDE fordere deshalb die Einführung eines „wirksamen Pfandsystems“ für lose Lithium-Akkus und -Batterien sowie Geräte mit eingebauten Lithium-Batterien, so Siegesmund.
Keinen dringenden Handlungsdruck sah wiederum Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Die europäische Batterie-Verordnung gelte bereits seit dem 18. August und sei aufgrund „sehr klarer Vorgaben auch direkt und ohne Durchführungsgesetz vollziehbar“. Es gebe keine „akute Vollzugslücke, die durch eine überhastete Verabschiedung“ geschlossen werden müsse. Im Gegenteil: Chryssos warnte davor, den Gesetzentwurf wie vorgelegt zu beschließen. Er gehe weit über EU-Vorgaben hinaus und schaffe europaweit einmalige Zusatzpflichten ohne erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder höhere Sammlungsquoten. Besonders in der Kritik des Sachverständigen: die fehlende Einbindung der Hersteller. Anders als Elektrogesetz und Verpackungsgesetz sehe der Entwurf keine Gemeinsame Herstellerstelle (GHS) vor, die mit „Branchen- und Sachkompetenz“ etwa bei Brandrisiken durch Lithium-Batterien praxisgerechte Lösungen gemeinsam mit Marktakteuren und Behörden erarbeiten könne. „Völlig an den Marktrealitäten vorbei“ gehe die zudem geplante Einführung einer zentralen, behördlich gesteuerten Abholung für Industrie-, Starter- und Fahrzeugbatterien. Mehr als 100.000 Sammelstellen müssten mit zwölf verschiedenen Gefahrgutbehältern ausgestattet werden – das sei in keinem anderen EU-Mitgliedstaat so geplant, unterstrich der Experte. Deutschland drohe zu einem bürokratischen Negativbeispiel in der EU zu werden.
Ähnlich äußerte sich Gunther Kellermann vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI): Das „Goldplating“ benachteilige zwar vom Prinzip her keinen Batteriehersteller in Deutschland per se, aber es werde die Bewirtschaftung von Altbatterien komplizierter, aufwändiger und teurer machen als es die europäische Batterie-Verordnung eigentlich vorsehe, argumentierte der Sachverständige. Die Verordnung fordere zum Beispiel bei der Beitragsmessung lediglich zwei Kriterien. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung geplanten acht Kriterien machten die Beitragsmessung dagegen intransparent. Hersteller könnten die Beiträge nicht mehr vergleichen. Auch das Kriterium des CO2-Fußabdrucks werde deutsche Hersteller gegenüber anderen benachteiligen, so Kellermanns Einschätzung.
Grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre von der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit. In seiner schriftlichen Stellungnahme listet Müller-Syhre unter anderem die Kosten einer Vielzahl aufgrund des geplanten Gesetzes ausgelöster „bürokratischer Aktionen“ auf, die seines Erachtens zum „Gegenteil“ dessen führten, was das Gesetz „propagiert oder beabsichtigt.“ Auf Staat und Hersteller komme ein „gigantischer Moloch“ an Bürokratie zu. Das sei „innovationsfeindlich“, warnte Müller-Syhre in der Anhörung.
Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) betonte, die Batterierücknahme im Handel sei bereits seit Jahren gelebte Praxis und habe sich bewährt. Die geplante Rücknahmepflicht von LV-Batterien und insbesondere ihre sach- und brandschutzgerechte Lagerung stelle aber die Unternehmen vor Herausforderungen. Zwar sei es begrüßenswert, dass nur jene Batteriekategorien zurückgenommen werden müssten, die die Unternehmen auch verkauften. Auch die Gewichtsgrenze von 45 Kilogramm sei praktikabel – zumindest für unbeschädigte LV-Batterien. Für die Rücknahme von sichtbar beschädigten Batterien, forderte Gerstein jedoch Ausnahmeregelungen. Diese sollen durch Wertstoffhöfe zurückgenommen werden, wo geschultes Fachpersonal Brandrisiken erkennen und minimieren könne.
Dem pflichtete der als Einzelsachverständiger von der Linksfraktion benannte Uwe Feige vom Kommunalservice Jena bei: Es sei tatsächlich fraglich, ob „Sicherheit und Hygiene“ in einem Handel, der für Lebensmittel organisiert sei, ausreiche. Wenn zudem ein Pfandsystem für Batterien gefordert werde, müsse gleichzeitig über den Vollzug gesprochen werden, „insbesondere beim Onlinehandel“.
Auf eine andere „Schwachstelle“ des Gesetzentwurfs wies Marieke Hoffmann von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin. Ihr zufolge sieht die Umweltorganisation die Gefahr, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien höhere Gebühren umgehen, indem sie ihre Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen. Aus diesem Grund brauche es eine Systembeteiligungspflicht für Hersteller, so Hoffmann, denn nur durch kollektive Rücknahmesysteme könnten wichtige Regelungen der EU-Batterieverordnung wirksam umgesetzt werden. Nach Auffassung der DUH setzt der Gesetzentwurf so Mechanismen der sogenannten Ökomodulation in Paragraf 10 „völlig unzureichend um“. Positive Umwelteffekte drohten zu verpuffen, so die Sachverständige. Skeptisch sieht der Umweltverband auch, ob mit der „aktuellen Systematik“ des Gesetzes, die von der EU vorgegebenen Sammelziele erreicht werden können. Das deutsche System belohne aktuell Organisationen für Herstellerverantwortung, die Sammelquoten „immer nur gerade so“ einhalten, kritisierte die Sachverständige. Die DUH spreche sich daher für verbindliche nationale Zwischenziele aus. Besser wären aber Anreize, damit „immer so viel wie möglich“
Europa
Antifolter-Ausschuss Bericht des Europarats
Berlin, Brüssel 12.10.2026
• Türkei: Antifolter-Ausschuss fordert umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit und Schutzmaßnahmen für ausländische Kinder.
• Ausschuss zur Verhütung von Folter veröffentlicht Berichte über seine Besuche in der Türkei in den Jahren 2018 und 2022.
Straßburg, 12. Oktober 2026
– Die Türkei sollte umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit erlassen und die Schutzvorkehrungen für Personen stärken, die zwangsweise in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren untergebracht sind; dies erklärte der Antifolter-Ausschuss des Europarats.
Zudem forderte der Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) die türkischen Behörden auf, von der Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebezentren abzusehen und sicherzustellen, dass alle Inhaftierten respektvoll behandelt werden, wobei jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff sanktioniert werden muss.
Diese Punkte gehören zu den wichtigsten Ergebnissen zweier separater Berichte, die heute veröffentlicht wurden und sich auf die Besuche beziehen, die der Ausschuss in den Jahren 2018 und 2022 in der Türkei durchgeführt hat. Der jüngste Bericht befasste sich zudem mit den Haftbedingungen und der Behandlung der vier Gefangenen, die im Hochsicherheitsgefängnis „Imralı“ (Typ F) inhaftiert sind. Rechtliche Mängel untergraben das psychische Gesundheitssystem in der Türkei.
Nach ihrem Besuch im Jahr 2018 begrüßte das Komitee zur Verhütung von Folter die Bemühungen der Türkei zur Reform des psychischen Gesundheitswesens, äußerte jedoch Besorgnis über das Fehlen eines spezifischen Gesetzes zur psychischen Gesundheit. Dies führte zu verschiedenen Mängeln – insbesondere in Bezug auf die zwangsweise Unterbringung in Krankenhäusern, die Einwilligung in Behandlungen und die Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen.
Das Komitee stellte fest, dass die materiellen Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren im Allgemeinen gut waren; allerdings hatten einige Patienten über Wochen – oder sogar Monate – hinweg keinerlei Möglichkeit zu körperlicher Betätigung im Freien. Zudem waren einige Mitarbeiter einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, was sich bisweilen auf das Angebot an organisierten Aktivitäten auswirkte.
Insgesamt stellte das Komitee fest, dass der Besuch eine Reihe von Mängeln sowohl auf gesetzgeberischer Ebene als auch in der Praxis aufzeigte; so wurden beispielsweise viele Patienten oder Bewohner – die offiziell als „freiwillige“ Fälle eingestuft waren – faktisch ihrer Freiheit beraubt, ohne über angemessene Schutzgarantien zu verfügen. Die Türkei sollte die Unterbringung von Kindern in Abschiebezentren vermeiden.
Das Hauptziel des Besuchs des Komitees im Jahr 2022 bestand darin, die Behandlung und die Haftbedingungen ausländischer Staatsangehöriger, die auf der Grundlage von Einwanderungsbestimmungen festgehalten wurden, sowie die gegen sie eingeleiteten Abschiebeverfahren zu überprüfen.
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) erkannte die enormen Herausforderungen im Bereich der Migration an, mit denen die Türkei in den letzten Jahren konfrontiert war, und würdigte die von den türkischen Behörden ergriffenen Maßnahmen. Gleichzeitig betonte der Ausschuss die Notwendigkeit, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebehaftzentren zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Dauer der Inhaftierung von Kindern in solchen Einrichtungen auf das absolute Minimum beschränkt bleibt.
Während ihres Besuchs erhielt der Ausschuss Berichte über körperliche Misshandlungen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Personal und Gendarmerieangehörige in zahlreichen türkischen Abschiebehaftzentren sowie Beschwerden über verbale Misshandlungen ausländischer Staatsangehöriger. Der Ausschuss forderte die türkischen Behörden nachdrücklich auf, eine respektvolle Behandlung aller Inhaftierten zu gewährleisten sowie jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff strikt zu untersagen und zu sanktionieren.
Ernste Bedenken hinsichtlich der im Gefängnis Imralı inhaftierten Gefangenen
Im Rahmen ihres Besuchs im Jahr 2022 inspizierte der Ausschuss auch das Hochsicherheitsgefängnis Imralı (Typ F), um sich ein Bild von der Situation der dort inhaftierten vier Gefangenen zu machen.
Obwohl die Gesundheitsversorgung und die Haftbedingungen im Allgemeinen zufriedenstellend waren, äußerte der Ausschuss große Besorgnis darüber, dass sich das auf die Gefangenen angewandte Haftregime seit dem Besuch im Jahr 2019 in keiner Weise verbessert hat.
So verblieben alle Gefangenen über Jahre hinweg in Einzelhaft. Mit Ausnahme eines einzigen Falls wurde den Gefangenen seit August 2019 jeglicher Familienbesuch sowie der Kontakt zu ihren Anwälten verwehrt.
Der Ausschuss betonte, dass die kumulative Wirkung dieser strengen Beschränkungen leicht Fragen im Hinblick auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufwerfen könnte, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung untersagt.
Politik
Organisationsstruktur des Forschungsministeriums
Berlin 12.10.2026
– Im Zuge der Neuorientierung des Forschungsministeriums (BMFTR) ist eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben zu Referaten erfolgt. Anlass für gesonderte Maßnahmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, gab es daher nicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8308(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Es befinden sich laut Bundesregierung keine spezifischen Titel im Einzelplan 30, deren Zweck die Finanzierung von ressortübergreifenden Projekten ist. Projektbezogen werden für Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben Mittel aus dem Einzelplan an Behörden anderer Ressorts ausgezahlt. Dies geschieht etwa für die Sicherheits- und Resilienzforschung, die Forschung für zivile Sicherheit oder die Forschung zu Quantentechnologien und KI.
Auf die Frage nach Veränderungen in der Gliederung des Einzelplans 30 sowie nach den Gesamtausgaben pro Kapitel macht die Bundesregierung deutlich, dass es nicht Teil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, „die Bundesregierung mit der erneuten Zusammenstellung und Aufbereitung frei verfügbarer Informationen zu befassen“. Die Gliederung des Einzelplans 30 – einschließlich der Kapitelbezeichnungen, der Soll-Ansätzen der Titel und der Planstellen – sei öffentlich zugänglich.
Berlin
Investorenkonferenz der Bundesregierung
Berlin 12.10.2026
– Auf der Suche nach Geldgebern für Investitionen in die Wirtschaft und in die Infrastruktur lädt die Bundesregierung Ende Oktober zum „Invest in Germany Summit“ in Berlin ein. Das geht aus ihrer Antwort (21/8330) auf eine Kleine Anfrage (21/8062) der Fraktion Die Linke hervor. Viele führende Wirtschaftsnationen setzten bereits heute auf höchster politischer Ebene das Instrument der Investorenkonferenzen ein. Der Summit solle ein Willkommens-Signal an potenzielle Investoren senden, schreibt die Bundesregierung.
Demnach seien „entsprechend der Zielsetzung der Veranstaltung“ vor allem internationale Unternehmen, internationale Finanzinvestoren, aber auch führende deutsche Unternehmen und Start-ups eingeladen worden. Insgesamt seien rund 550 Einladungen verschickt worden. „Um Durchführung und Erfolg der Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen, bittet die Bundesregierung um Verständnis, dass etwaige Konferenzteilnehmende nicht mitgeteilt werden können, bevor eine Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat“, heißt es in der Antwort. Bundestagsabgeordnete habe man, „bedingt durch die Zusammensetzung der Veranstaltung, nicht eingeladen.“ Die Vorschläge für Gäste seien aus der Bundesregierung, aus den Auslandsvertretungen, von Germany Trade and Invest sowie den Bundesländern gekommen.
Die Gesamtkosten der Veranstaltung ließen sich erst nach dem Treffen „konkret zuordnen und final beziffern“. Der Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sehe insgesamt fünf Millionen Euro dafür vor, „dies umfasst nicht nur die Konferenz, sondern auch den Aufbau eines neuen Standortmarketings der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.
Politik
Stand der Evaluierung des Waffenrechts
Berlin 12.10.3026
– Über den Stand der Evaluierung des Waffenrechts berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8344) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8198). Danach haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart, das Waffenrecht unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten umfassend zu evaluieren.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Prozess der Evaluierung laut Vorlage Anfang September 2025 mit einer Einladung an verschiedene Interessenverbände aus einem breiten Spektrum unterschiedlicher Bereiche gestartet, „darunter Verbände von Jägern und Sportschützen, dem Hersteller-, Händler- und Sammlerwesen, aber auch Opferverbänden ebenso wie den kommunalen Spitzenverbänden, sowie den Ländern mit ihren rund 550 Waffenbehörden und den Sicherheitsbehörden und weiteren Bundesbehörden“. In einem ersten Schritt seien die Beteiligten gebeten worden, die aus ihrer Sicht wichtigsten Themenbereiche zu benennen, die in der Evaluierung untersucht werden sollen,
Auf der Grundlage der erfolgten Rückmeldungen hat das BMI die Evaluierungsgegenstände ermittelt und den nächsten Beteiligungsschritt eingeleitet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Derzeit finde eine detaillierte Befragung der Beteiligten bis Herbst diesen Jahres statt. „Eine Fortentwicklung des Waffenrechts ist vom Koalitionsvertrag erst auf der Grundlage der zuvor erfolgten Evaluierung vorgesehen“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
Politik
Bundesregierung hat keine Daten zu illegalen Mieten
Berlin 12.10.2026
– Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher liegen ihr nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/8218) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7977)) hervor.
Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. „Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder“, heißt es zur Begründung.
Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen habe. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten grundsätzlich vertraulich. „Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachliche Wertungen könnte die Arbeit der Expertengruppe erheblich beeinträchtigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.
Kunst
PREISVERLEIHUNG AN SANDS
Berlin 11.10.2026
– Anlässlich der Verleihung des diesjährigen Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an Philippe Sands äußert sich Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig wie folgt:
„Mit Philippe Sands erhält heute einer der großen Völkerrechtler unserer Zeit den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Aus Philippe Sands‘ schriftstellerischem Werk sprechen die gleichen Überzeugungen und Werte wie aus seiner Tätigkeit als Anwalt für das Völkerrecht: eine tiefe Humanität – und ein unerschütterlicher Glaube an eine Welt, in der die Stärke des Rechts zählen muss, nicht das Recht des Stärkeren.
In diesen Tagen hat seine Auszeichnung eine hohe Symbolwirkung. Wir leben in einer Zeit, in der Verachtung für das Recht und Angriffe auf die Justiz Konjunktur haben. Die am Freitag angekündigten Sanktionen der Trump-Regierung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof sind dafür erneut ein erschreckendes Beispiel. Umso wichtiger ist die ermutigende Botschaft von Sands‘ Werk: Die Kraft von Recht und Gerechtigkeit sind auf lange Sicht stärker als Menschenfeindlichkeit, Zynismus und autoritäres Gehabe.“
Politik
Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken erörtert
Berlin 09.10.2026
– Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken debattiert. Im Anschluss an die 30-Minuten Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Recht und Verbraucherschutz beantragt, konnte sich aber gegen die Mehrheit aller übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken durch einen Gesetzentwurf sichergestellt werden. Unter anderem kritisieren die Abgeordneten darin den Begriff der „Hassrede“ als zu unkonkret, weshalb er willkürliche Entscheidungen zum Löschen von Inhalten begünstige.
Die Fraktion fordert an mehreren Stellen Änderungen am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Unter anderem sollen „die Haftungsausschlüsse der Artikel 4 bis 8 der EU-Verordnung 2022/2065 nicht gelten, wenn ein Anbieter von Vermittlungsdiensten im Sinne des Digital Services Act (DSA) die Information auf andere Kriterien als auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüft“. Außerdem soll das DDG dahingehend ergänzt werden, „dass soziale Netzwerke, die marktbeherrschend sind im Sinne von Paragraf 18 GWB, die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen und im Fall der Zuwiderhandlung dem Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet sind“.
Foto: © PWO
Politik
Was, wenn plötzlich nichts mehr geht?
Berlin, 08. Oktober 2026
Bitkom startet Resilience Hub
- Nur 15 Prozent der Bürger sind auf hybride Angriffe vorbereitet
- Praxishilfen für Unternehmen, Kommunen und die Menschen im Land
- Resilience Day auf der Smart Country Convention am 15. Oktober
– Tagelanger Stromausfall nach einem Brandanschlag in Berlin, ein Cyberangriff, der Check-in-Systeme an europäischen Flughäfen lahmlegt oder gezielte Desinformationskampagnen in sozialen Medien: Die Gefahr von hybriden Angriffen ist inzwischen vielen bewusst, doch die wenigsten sind darauf vorbereitet. Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sind sich einig: Jeweils gut 80 Prozent halten eine ernsthafte Krise infolge hybrider Angriffe für wahrscheinlich. Über ein Krisen- oder Notfallmanagement verfügten Anfang des Jahres aber nur 28 Prozent der Unternehmen, in der Bevölkerung fühlen sich gerade einmal 2 Prozent sehr gut auf solche Krisen vorbereitet, 13 Prozent eher gut. Hier setzt der Digitalverband Bitkom mit dem neuen Bitkom Resilience Hub an.
Kommunen: Krisenvorsorge ist keine Frage der Größe
Kommunen stehen besonders im Fokus. Ein erfolgreicher Cyberangriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister kann E-Mails, Telefone und die interne Arbeit in vielen Rathäusern gleichzeitig lahmlegen. Der Resilienz-Guide »Resiliente Kommune« richtet sich an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie Verwaltungsspitzen. Er ist als Checkliste mit mehr als 60 Prüfpunkten in zehn Handlungsfeldern aufgebaut, von der Krisenorganisation über die Cybersicherheit bis zur Warnung der Bevölkerung. Wer die Checkliste regelmäßig durchgeht, sieht zudem seine Fortschritte und Lücken.
Politik
Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben
Berlin 09.10.2026
–Ein neuer Rekord für die Denkfabrik von Deutschlandradio: 82.135 Menschen beteiligten sich an der Abstimmung zum Jahresthema 2027, mehr als jemals zuvor seit dem Start der Denkfabrik im Jahr 2019. Unter den vier zur Wahl stehenden Vorschlägen erhielt das Debattenthema „Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben“ die meisten Stimmen.
Nach dem Publikums-Voting werden sich die Deutschlandfunk-Programme im kommenden Jahr intensiv mit dem ausgewählten Thema auseinandersetzen. Geplant sind dazu bundesweit Veranstaltungen und Dialogformate.
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue: „Noch immer wird viel über junge Menschen gesprochen und selten mit ihnen. Wer aber über die Zukunft sprechen will, muss mit jungen Menschen diskutieren. Die Entscheidung unserer Hörerinnen und Hörer zeigt, dass die Denkfabrik im Deutschlandradio als ein guter Ort gesehen wird, um genau das zu tun.“
Das Schwerpunktthema „Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben“:
Mütterrente. Rentengarantie bis 2030. Kein Problem. Aber 50 Euro mehr BAföG sind nicht drin – dafür verpflichtend zur Bundeswehr! Denn die Kassen sind leer und Deutschland muss verteidigt werden. Echt jetzt? Zwischen Erbschaften und Existenzangst – wie schauen jüngere Generationen auf die Zukunft? Klar ist: Über junge Menschen wird viel geredet, statt mit ihnen. Das wollen wir ändern!
Zur Abstimmung für die Denkfabrik 2027 standen insgesamt vier Themen: „Schöne neue Arbeitswelt – auch für mich?“, „Verbindend, umkämpft, unverzichtbar: Was ist Heimat?“, „Was junge Menschen in Deutschland zu sagen haben“ sowie „Männlichkeit im Umbruch – wann ist ein Mann ein Mann?“
Berlin
Presseschau zur Berlin-Situation
Berlin 09.10.2026
Die Linke regiert gemeinsam mit Sozialdemokraten und Grünen
Die Regierungsübernahme durch die Partei Die Linke im Bundesland Berlin – in einer Koalition mit Grünen und Sozialdemokraten – ist unvermeidlich geworden. Ihr überwältigender Erfolg bei den Berliner Wahlen am 20. September ist ein deutlicher Beleg für ihre große Beliebtheit und dafür, dass die Mehrheit der Berliner Bevölkerung ablehnt, dass ihre Stadt in die Fänge von Neonazis gerät. Der Erfolg der Linken ist eine eindringliche Lektion für die Sozialdemokraten und ein schwerer Schlag für die Berliner Wirtschaftssenatorin und SPD-Politikerin Franziska Giffey, die bei der Wahl 2023 aus Machtstreben eine Koalition mit der Linken abgelehnt hatte.
„Die Linke hat auf dem Papier ihre rote Linie gezogen und klar formuliert, was sie von ihren Abgeordneten und Funktionären erwartet“, konstatiert der Berliner TAGESSPIEGEL: „Weniger klar ist, was bei Verstößen eigentlich konkret passieren soll. Denn ein eindeutiger Mechanismus, wie angekündigt, liest sich aus dem Papier nicht heraus. Am Ende entscheiden die Fraktionen, wie sie bei Vorfällen agieren. Für SPD und Grüne ist der Preis hoch: Sie verhelfen womöglich einer Partei zur Macht, die bislang Antisemiten, Terrorverherrlicher und Extremisten in ihren Reihen geduldet hat.“
„Wie es bei linken Parteien leider traditionell häufiger der Fall ist, soll das Problem nun verwaltungstechnisch bearbeitet, begutachtet und gelöst werden“, stellt die MÄRKISCHE ODERZEITUNG aus Frankfurt an der Oder fest: „Kommt es zum Streit über einschlägige Vorfälle oder Äußerungen, wird der Vorgang einem Expertengremium vorgelegt, das nach internationalen Kriterien entscheiden soll, ob das Ganze nun wirklich antisemitisch war oder vielleicht doch nicht. Vermutlich kann das Urteil auch differenzierter ausfallen. Denkbar wäre eine Einstufung nach dem Muster: halbantisemitisch, viertelantisemitisch oder achtelantisemitisch. Zu glauben, damit ließe sich das Problem der Linkspartei zähmen oder sogar lösen, ist naiv“, moniert die MÄRKISCHE ODERZEITUNG.
Das Magazin CICERO analysiert: „Dass die drei Parteien eines möglichen Berliner Linksbündnisses wirklich vier Treffen gebraucht haben sollen, um an den acht Punkten ihres Papiers zu feilen, das ist der nächste Skandal an der ganzen Geschichte. Vier Treffen also, die wache, mitfühlende und geschichtsbewusste Geister in vier Sekunden hätten abhaken können. Oder hätte man wirklich länger gebraucht für jene Selbstverständlichkeiten, die die zukünftigen Koalitionäre in ihr Papier hineingepresst haben – etwa, dass Terror weder verherrlicht noch relativiert werden, das Existenzrecht Israels nicht infrage gestellt werden und es für jegliche Form von Antisemitismus keinen Platz in der Stadt geben dürfe“, ist im Magazin CICERO zu lesen.
„Dass es drei langwierige Vorgespräche brauchte, um zu diesem Ergebnis zu kommen, kann man, wie die CDU es tut, als Zeichen tiefen Misstrauens gegenüber der Linken werten“, notiert hingegen die TAGESZEITUNG – TAZ: „Auf dieser Leistung können Linkspartei, Grüne und SPD nun aufbauen. Denn mit dem Beginn der Sondierungsgespräche warten die nächsten dicken Bretter. Was ist mit der Vergesellschaftung von Wohnraum, die die SPD ablehnt, die Linke aber unbedingt will? Was ist mit innerer Sicherheit, was mit der miserablen Haushaltslage? Auch wenn beim Thema Antisemitismus der Durchbruch gelungen ist – dass das Rote Rathaus künftig von Eralp regiert wird, ist noch lange nicht ausgemacht“, prognostiziert die TAZ.
Politik
Linke fordert Mutterschutz für Selbständige
Berlin 09.10.2026
— Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8461) Mutterschutzregelungen auch für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.
Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden.
Politik
London zu Besuch
Berlin 08.10.2026
Der britische Premierminister Andy Burnham und Bundeskanzler Friedrich Merz bei ihrem Treffen am heutigen Donnerstag in Berlin.
Es ist der erste Besuch des amtierenden britischen Premierministers in Berlin; dabei bekräftigten beide die Unterstützung ihrer Regierungen für die Ukraine sowie für die Politik der NATO und bekundeten ihre Absicht, die Beziehungen zwischen Berlin und London zu vertiefen.
Foto: © PWO
Politik
Linke drängt auf effektive Zollreform
Berlin 08.10.2026
– Die Fraktion Die Linke drängt auf eine Erweiterung der Zollreform, um organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben zu können.
In einem Antrag (21/8391) fordert sie, das im Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. „Die Einheit ermittelt unter Leitung des Zolls schwere Fälle international organisierter Steuerhinterziehung wie Umsatzsteuerkarusselle sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrug“, beschreibt die Fraktion das Aufgabengebiet. Damit die Einheit Verfahren selbst führen könne, brauche sie eine eigene Zuständigkeit, heißt es weiter. Weitere Forderungen betreffen die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der statistischen Erfassung von Geldwäsche unter anderem durch Errichtung eines zentralen Registers. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.
Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Fraktion Die Linke: „Finanzkriminalität ist Diebstahl an uns allen.“ Die Bundesregierung beziffere den jährlichen Schaden durch Geldwäsche selbst auf geschätzt 100 Milliarden Euro. Allein Cum-Ex habe Deutschland bis zu 36 Milliarden Euro gekostet. Das zentrale neue Instrument der Zollreform sei die administrative Vermögensermittlung und -sicherung, die bei Vermögensgegenständen ansetze, deren rechtmäßige Herkunft die Betroffenen nicht belegen könnten. Damit erreiche der Zoll aber nicht die Akteure hinter Cum-Ex und Cum-Cum, also Banken, Unternehmen und professionell organisierte Steuerhinterziehung mit legalen Einkommensquellen, verschachtelten Gesellschaftsstrukturen und anwaltlicher Beratung, wird kritisiert.
Politik
Regierung plant Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
Berlin 08.10.2026
– Die Bundesregierung will den Rechtsrahmen im Verkehrsbereich modernisieren. Sie bezeichnet den dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ (21/8404) als „das zentrale Paket, um den Reformstau im Fachrecht systematisch aufzulösen“.
Mit der Regelung soll ein umfassendes Maßnahmenbündel zur strukturellen Modernisierung des Verkehrsrechts umgesetzt werden. Der Entwurf sieht Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen des Verkehrsrechts vor. Er bündle Maßnahmen zum Bürokratierückbau auf gesetzlicher Ebene, heißt es.
Geplant ist unter anderem eine Bereinigung des Schienenrechts. So sollen die Genehmigungspflicht für Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, bürokratische Anforderungen zur Aufstellung von Plänen für die Fahrradbeförderung sowie starre Schriftformerfordernisse aufgehoben werden. Damit würden Verwaltungsverfahren vereinfacht und die Eigenverantwortung der Eisenbahnunternehmen gestärkt, heißt es. Durch eine Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) soll zudem die Elektrifizierung von Bedarfsplanvorhaben erleichtert werden.
Auch im Luftverkehr sind Modernisierungen geplant: So sollen einzelne Regelungen im Luftverkehrsgesetz an aktuelle europäische Bestimmungen angepasst werden. Laut Bundesregierung betrifft dies unter anderem die Ausgestaltung von Vorschriften zum Register des Luftfahrt-Bundesamtes für unbemannte Fluggeräte sowie Vorschriften im Bereich der Flugsicherheit.
Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollen formale Planungsanforderungen an die Nahverkehrsplanung reduziert und analoge Formvorschriften durch rechtssichere digitale Standards, wie dauerhaft überprüfbare Siegel, ersetzt werden. Dies ermögliche, so heißt es, eine agile Reaktion auf moderne Mobilitätsbedürfnisse.
Zur Modernisierung des Seeschifffahrtsrechts soll die Anpassung des Seeaufgabengesetzes (SeeAufgG) beitragen, wodurch die maritime Verwaltung laut Regierung effizienter wird. In der Vorlage heißt es: „Wir bauen administrative Redundanzen ab und schaffen einen schlanken Rechtsrahmen, der die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge durch beschleunigte Verwaltungsprozesse sichert.“
Weitere Themen in dem Entwurf sind die Optimierung der Infrastrukturverwaltung sowie der Rückbau von Berichtspflichten.
Politik
AfD fordert „Maßnahmen für eine wirkliche Migrationswende“
Berlin 07.10.2026
– Die AfD-Fraktion dringt auf die Umsetzung eines Maßnahmenpakets „für eine wirkliche Migrationswende“. In einem Antrag (21/8387), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „die bislang ausgebliebene Migrationswende tatsächlich herbeizuführen“.
Dazu soll die Bundesregierung laut Antrag die Einbürgerung nur noch als Ermessenseinbürgerung und frühestens nach einem Aufenthalt von zehn Jahren gewähren und die regelhafte Hinnahme einer doppelten Staatsbürgerschaft aufheben. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten „nicht nur zu suspendieren, sondern – mit Ausnahme von Härtefällen gemäß Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz – aufzuheben“ und die Entgegennahme von Anträgen auf Familiennachzug zu individuell Schutzberechtigten für ein halbes Jahr auszusetzen.
Zugleich plädiert die Fraktion dafür, Kontrollen und Zurückweisungen auch bei der Einreise über die deutschen Flughäfen vorzunehmen und die Überwachung der Landgrenzen „mittels des Einsatzes von KI und von Drohnen auf den technisch neuesten Stand zu bringen“. Ferner dringt sie darauf, keine Asylverfahren für Personen mehr durchzuführen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen oder deren Identität ungeklärt ist.
Die an Syrer erteilten Schutztitel soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge wegen Wegfalls des Schutzgrundes umfassend widerrufen und die zwangsweise Rückführung ausreisepflichtiger Syrer wiederaufnehmen. Des Weiteren sprechen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür aus, „Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie auch die technologische und wirtschaftliche Kooperation sowie die Erteilung von Visa für die Arbeits- und Ausbildungsmigration strikt an die uneingeschränkte Kooperation des jeweiligen Staates bei der Rücknahme ausreisepflichtiger eigener Staatsbürger zu koppeln“.
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