Politik
Auswirkungen der Krise im Nahen Osten
Berlin 15.04.2026
– Kommission konsultiert Mitgliedstaaten zu befristetem Krisenrahmen für staatliche Beihilfen.
Die Europäische Kommission holt derzeit die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten zu einem Entwurf eines vorübergehenden Krisenrahmens für staatliche Beihilfen ein. Ziel ist es, die EU-Wirtschaft im Hinblick auf die Krise im Nahen Osten zu stützen. Dies hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 13. April angekündigt.
Die Kommission befragt die Mitgliedstaaten zu einem gezielten und befristeten Rahmen für einige der am stärksten von der Krise betroffenen Wirtschaftssektoren, wie Landwirtschaft, Fischerei, Straßenverkehr und innergemeinschaftliche Kurzstreckenseeschifffahrt. Der Vorschlagsentwurf enthält zudem eine vorübergehende Anpassung des Beihilferahmens für den Clean Industrial Deal (CISAF), die höhere Beihilfeintensitäten zur Bewältigung von Strompreisspitzen ermöglicht.
Vorschläge zur maßgeschneiderten befristeten Unterstützung für die am stärksten betroffenen Sektoren
· Übernahme eines Teils der Preissteigerungen für Kraftstoff oder Düngemittel im Vergleich zum Stand vor dem 28. Februar 2026, basierend auf dem Verbrauch der Begünstigten, sowie eine vereinfachte Maßnahme, die einen begrenzten Beihilfebetrag pro Unternehmen zulässt (mit Ausnahme der EU-Nahseeschifffahrt). Auf dieser Grundlage können sich die Mitgliedstaaten auf einschlägige Statistiken stützen, um eine individuelle Nachverfolgung des tatsächlichen Verbrauchs zu vermeiden.
· Eine Anhebung der maximalen Beihilfeintensität für die Stromkosten energieintensiver Industrien gemäß Abschnitt 4.5 des CISAF über das bisherige Maximum von 50 Prozent hinaus.
Bis Ende April soll ein befristeter Rahmen verabschiedet werden
Darüber hinaus ist die Kommission bereit, auf Einzelfallbasis und unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehende Maßnahmen zu prüfen, die die Subventionierung der Brennstoffkosten für die Stromerzeugung aus Erdgas umfassen können, um die Gesamtstromkosten zu senken.
Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten zudem weitere Fragen zu den Maßnahmen im Rahmenentwurf und dazu, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den Auswirkungen der Krise zu begegnen. Die Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit, zum Entwurf der Kommission Stellung zu nehmen und diese Fragen zu beantworten. Die Kommission wird die Antworten zügig prüfen, mit dem Ziel, bis Ende April einen befristeten Rahmen zu verabschieden.