Politik
Auswahlverfahren von Demokratie-Projekten
Berlin 12.11.2025
– Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfolgt die Auswahl zu fördernder Projekte in der Regel zweistufig: Stufe 1 ist ein sogenanntes bundesweites Interessenbekundungsverfahren; Stufe 2 ist das Antragsverfahren. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (21/2530) auf eine Kleine Anfrage (21/2021) der AfD-Fraktion, in der diese nach der Projektauswahl und den Auswahlgremien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefragt hatte.
Alle eingereichten Interessenbekundungen würden einer formellen Prüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unterzogen, führt die Bundesregierung aus. Anschließend erfolge die sachliche Prüfung, jeweils durch zwei unabhängig voneinander arbeitende Sachverständige nach einem für jeden betroffenen Programmbereich vorgegebenen, standardisierten Verfahren. Die Gutachterinnen und Gutachter erhielten Bewertungsbögen, die für die jeweiligen Interessensbekundungsverfahren erstellt wurden.