Politik

Ausschuss billigt Gesetz für Pflegefachassistenzausbildung

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Berlin 08.10.2025

– Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch, 8. Oktober 2025, den Weg für Änderungen in der Pflege-Ausbildung freigemacht. Er votierte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1493), der die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung vorsieht. Die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetzentwurf soll ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild geschaffen werden. Die Neuregelung ersetzt die bisher 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die Reform soll dazu beitragen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen. Zudem soll künftig auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Das Gesetz regelt auch die einheitliche Finanzierung der Ausbildung. Nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes werde für die ausbildenden Einrichtungen wie auch die Pflegeschulen eine verlässliche und sektorenübergreifende Finanzierungsgrundlage geschaffen, heißt es im Entwurf. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung. Nach der Ausbildung ist eine Weiterbildung zur Pflegefachperson möglich. Für Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung vorgesehen.

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf, auch nach Anregungen durch den Bundesrat, in einigen Punkten überarbeitet. Unter anderem sollen im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch andere Einrichtungen, wie zum Beispiel Rehabilitationseinrichtungen, als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden können. Es wird ferner klargestellt, dass die den Ausbildungszugang ermöglichende Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen sein muss. Erleichterungen soll es zudem bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geben. So soll es möglich sein, dass Personen bereits im Anerkennungsverfahren zur Pflegefachperson sowie während der Anpassungsmaßnahmen in Form der Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachassistenzperson erhalten können, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Die Koalitionsfraktionen nannten das Gesetz einen Meilenstein, der ein Zeichen für klare Organisationsstrukturen und eine einheitliche Finanzierung setze. Ein niedrigschwelliger Einstieg in die Ausbildung könne eine Möglichkeit sein, über die sich die Auszubildenden weiterqualifizieren könnten, betonte die Unionsfraktion. Die SPD-Fraktion verwies auf 16 Jahre Verhandlungen, die nun ein gutes Ende gefunden hätten. AfD, Grüne und Linke erkannten in dem Vorhaben zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, störten sich allerdings an Details. Die AfD monierte, es gebe in der Gehaltsstruktur keinen richtigen Platz für die Pflegefachassistenz. Die Grünen lehnten eine Reduzierung der für die Ausbildung nötigen Berufserfahrung ab. Die Linke forderte generell eine längere Ausbildung, nämlich 24 statt nur 18 Monate.

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