Politik

Ausschuss befasst sich mit Stand bei der CSAM-Verordnung

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Berlin 11.09.2025

– Der Digitalausschuss hat sich am Mittwochnachmittag mit dem Stand bei der unter dem Stichwort „Chatkontrolle“ bekannten CSAM-Verordnung befasst. Mit ihr soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz bekämpft werden. Seit mehr als drei Jahren wird auf EU-Ebene über verschiedene Vorschläge diskutiert, mit denen Anbieter von Messenger- und Hostingdiensten dazu verpflichtet werden sollen, Material im Bereich sexuellen Online-Kindesmissbrauch aufzufinden. Eine Einigung konnte bislang nicht erzielt werden.

Wie eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums den Abgeordneten berichtete, behandele die seit Anfang Juli amtierende dänische Ratspräsidentschaft das Thema mit hoher Priorität. Eine einheitliche Rechtsgrundlage in der EU sei dringend nötig, denn das Lagebild sei besorgniserregend. Es sei klar, dass privater, vertraulicher Austausch auch weiterhin privat sein müsse. Gleichzeitig gebe es die Verpflichtung, Kindesmissbrauch im Netz entgegenzuwirken. Ziel der schwarz-roten Koalition sei es daher, eine geeinte Haltung zwischen den Ressorts zu erreichen, sagte die Vertreterin aus dem Innenministerium.

Ein Vertreter aus dem Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es um durchaus schwerste Eingriffe in die Privatsphäre gehe, sodass die Frage bleibe, wie die Eingriffstiefe sei. Er wies auch auf die engen Grenzen hin, die bereits bei der EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung deutlich geworden seien und betonte, dass es eine Regelung brauche, die rechtlich Bestand habe.

Die Abgeordneten erkundigten sich in ihren Nachfragen nach der gemeinsamen Position der Bundesregierung, der Kritik aus der Zivilgesellschaft an der Verordnung und dem weiteren Prozess in den Verhandlungen. Die BMI-Vertreterin erklärte, die dänische Position könne man nicht zu 100 Prozent mittragen. Man sei beispielsweise gegen ein Durchbrechen der Verschlüsselung. Ziel sei es, einen geeinten Kompromissvorschlag zu erarbeiten – auch um zu verhindern, dass die Interims-Verordnung auslaufe.

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