Politik

Bundestag muss Nutzung vorgeburtlicher Bluttests auswerten

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Berlin 07.10.2026

– Am 8. Oktober wird in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie beraten: Nachdem eine Untersuchung auf Kosten der Krankenkassen für Einzelfälle beschlossen wurde, nehmen Schwangere den Test nun flächendeckend in Anspruch. Der Antrag verlangt daher eine Auswertung der Nutzung von Bluttests in der Schwangerschaft. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert alle Abgeordneten mit Nachdruck dazu auf, diesem Antrag zuzustimmen.

Ob sogenannte nicht-invasive Pränataltests – kurz NIPT – als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Wie die mehr als 100 Parlamentarier, die den Antrag unterzeichnet haben, setzt sich die Lebenshilfe seit Langem für ein Monitoring der Kassenzulassung ein. Beim NIPT wird Schwangeren eine Blutprobe entnommen, mit der die Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind bestimmt werden kann. Der NIPT soll auf Kosten der Krankenkassen allerdings nicht standardmäßig angewandt werden, sondern nur in begründeten Fällen. Denn eine flächendeckende Suche nach Behinderung war nicht gewollt.

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