Politik
Anti-Folter-Stelle fordert Vorgehen gegen Missstände
Berlin 25.2.2026
– Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter mahnt mehr Engagement einzelner Bundesländer bei der Behebung von Missständen in freiheitsentziehenden Einrichtungen wie Gefängnissen an. In einem Gespräch im Menschenrechtsausschuss über die Jahresberichte 2023 (20/12750) und 2024 (21/800) beklagte Rainer Dopp, der Vorsitzende der Länderkommission der Nationalen Stelle, auch die mangelnde Durchsetzungskraft der Stelle und drängte zu strukturellen Verbesserungen.
Jahr für Jahr mahne die Nationale Stelle Menschenrechtsverletzungen in Gefängnissen an, wie etwa die verfassungswidrige Mehrfachbelegung von Hafträumen ohne abgetrennte Toilette, so Dopp. Doch einige Länder handelten nicht. In ihren Berichten hatte die Stelle regelmäßig schwere Mängel benannt. So hätten es etwa Berlin, Niedersachsen und das Saarland versäumt, ihre Gesetze zur zwangsweisen Fixierung in psychiatrischen Einrichtungen mit verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen in Einklang zu bringen – obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 ein entsprechendes Urteil gefällt hatte.
Trotz einiger Fortschritte seit Aufnahme der Arbeit der Stelle im Jahr 2009 fehle es ihr immer wieder an der nötigen Unterstützung, gerade seitens der Bundesländer, in deren Zuständigkeit sich die meisten freiheitsentziehenden Einrichtungen befinden, so Dopps Kritik. Der ehemalige Staatssekretär machte die mangelnde Unterstützung und Durchsetzungskraft der Stelle vor allem auch an ihrer Struktur fest. Die Stelle besteht ausschließlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern: Acht arbeiten in der Länderkommission und zwei in der Bundesstelle. Laut deren Leiter, Ralph-Günther Adam, verstärken aktuell 4,5 wissenschaftliche Mitarbeiter sowie 1,5 Verwaltungsangestellte das Team – eine im europäischen Vergleich dünne Personaldecke und eine geringe finanzielle Ausstattung, wie auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2020 festgestellt habe, bemerkte Dopp.
Er drängte, die Struktur der Anti-Folter-Stelle zu überdenken: Entweder werde sie als Institution mit mehr Geld und hauptamtlichen Stellen ausgestattet, wie dies in anderen europäischen Staaten der Fall sei – oder aber man finde eine ganz andere Regelung. Letztere könne etwa dazu führen, dass Mitarbeiter der Nationalen Stelle direkt in den Staatskanzleien oder bei den Landtagen angesiedelt werden. Es brauche „irgendeine Instanz“, vor der sich das jeweilige Land bei Verstößen rechtfertigen müsse, sagte Dopp.
Laut dem Jahresbericht 2024 war die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter aufgrund fehlender finanzieller Mittel gezwungen, Besuche zeitweise auszusetzen. Budgetaufstockungen seien zu spät erfolgt, um eine kontinuierlich gesicherte Ausübung ihres Mandats zu gewährleisten.
Die Nationale Stelle ist eine unabhängige nationale Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung und beruht auf dem Zusatzprotokoll zu dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Ihre Hauptaufgabe ist es, Orte der Freiheitsentziehung zu besuchen und Empfehlungen an die zuständigen Behörden zu geben. Die Mitglieder der Nationalen Stelle haben ein Anrecht auf Zugang zu allen freiheitsentziehenden Einrichtungen sowie zu den dort festgehaltenen Personen und den sie betreffenden Informationen.