Politik

Aktuelle Haushaltsführung März 2025

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Berlin 06.03.2025 (hib/SCR)

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 105 Millionen Euro für die Energieforschung genehmigt. Der konkrete Haushaltstitel befindet sich im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. „Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp bei Verbundprojekten der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im 8. Energieforschungsprogramm zu vermeiden und die vorliegenden bewilligungsreifen sowie zeitnah bewilligungsreif werdenden Maßnahmen vor Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu realisieren“, heißt es zur Begründung in der Unterrichtung der Bundesregierung (20/15086) zur vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Die Bundesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung weniger Mittel abfließen als ohne vorläufige Haushaltsführung. Dies schreibt sie in einer Antwort (20/15067) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14933) mit dem Titel „Nachfrage Lücken im Haushalt“. Die Differenz lasse sich allerdings nicht beziffern, schränkt die Bundesregierung ein und verweist auf Unwägbarkeiten wie die Dauer der vorläufigen Haushaltsführung. Zu zahlreichen weiteren Fragen der Abgeordneten verweist die Bundesregierung auf ältere Antworten.

 Die Bundesregierung macht keine näheren Angaben zur haushaltsrechtlichen Einordnung der im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Hilfen für die Ukraine. Wie sie in einer Antwort (20/15077) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14944) schreibt, ist das parlamentarische Verfahren zum Haushaltsentwurf 2025 noch nicht abgeschlossen. Dies gelte auch für die das parlamentarische Verfahren begleitenden Beratungen innerhalb der Bundesregierung zur Aufstellung des Haushalts.

Die FDP-Fraktion hatte unter anderem gefragt, ob es aus Sicht der Bundesregierung verfassungskonform wäre, für die Finanzierung der geplanten Ukraine-Hilfe in Höhe von drei Milliarden Euro eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne der Schuldenregel des Grundgesetzes festzustellen. Die Bundesregierung gibt an, dass dies „eine nicht von vornherein ausgeschlossene Option sein könnte“, weist aber darauf hin, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf keine Überschreitung der regulären Kreditobergrenze

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