Politik
Grundwasser: Bundesregierung beziffert Messstellenabdeckung
Berlin 14.10.2026
– Die Gesamtzahl der Grundwassermessstellen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beläuft sich in Deutschland auf 13.253. Dies geht aus einer Antwort (21/8449) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7646(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Davon dienten 7.915 Messstellen der chemischen und 8.226 der mengenmäßigen Überwachung. Das Messnetz zur Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) umfasst laut Angaben der Bundesregierung derzeit 1.206 Messstellen.
Das EU-Nitratmessnetz hat (Stand 2026) dagegen 678 Messstellen, heißt es weiter. Diese gehörten teilweise auch zum EUA-Messnetz. Das Ausweisungsmessnetz der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsabgrenzung, die bundesweit die einheitliche technische Grundlage für die Ausweisung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten bildet, umfasste demnach 2024 zuletzt 8.937 Messstellen. In der Regierungsantwort heißt es weiter, dass die Länder ihre Messnetze zur Erfassung der Nitratbelastung des Grundwassers weiter ausbauen.
Politik
Bericht der Unabhängigen Beauftragten gegen Kindesmissbrauch
Berlin 14.10.2026
– Der Erste Bericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen liegt nun als Unterrichtung (21/8510) vor. Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen würden nur gelingen, wenn zielgerichtet und ressortübergreifend auf allen politischen Ebenen gehandelt wird. Das betreffe die Kommunen, die Länder, den Bund ebenso wie – insbesondere mit Blick auf den digitalen Raum – die europäische Ebene. „Dieser Bericht identifiziert Lücken und fordert umgehendes politisches Handeln“, heißt es darin.
Der Bericht formuliert unter anderem mehrere politische Handlungsbedarfe: Hilfen und Nachsorge für Betroffene; Handlungssicherheit durch Schutzkonzepte; das Schließen von Schutzlücken; die Bekämpfung von digitaler sexualisierter Gewalt sowie Aufarbeitung als Qualitätsstandard.
Zum Komplex der digitalen Gewalt schreibt die Beauftragte: Länder und Kommunen müssten sorgen dafür, dass Schutzkonzepte verpflichtend Formen digitaler sexualisierter Gewalt einbeziehen, um die Handlungskompetenz von Einrichtungen und Organisationen in diesem Risikobereich zu stärken. Der Bund solle eine nationale Struktur für die proaktive Suche und das Löschen von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen und diese mit den notwendigen Kompetenzen ausstatten. Auch müsse er sich für eine europäische Rechtsgrundlage einsetzen, die das Suchen, Löschen und Melden von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Plattformbetreiber regelt. Die Leitlinien zu Artikel 28 DSA zum Schutz von Minderjährigen im Netz sollten verbindlicher Bestandteil des Digital Services Acts werden und eine verbindliche Vorgabe für eine Altersüberprüfung gesetzlich auf EU-Ebene festgeschrieben werden.
Politik
BMWE sorgt wieder für faire Wettbewerbsbedingungen im Postmarkt
Berlin 14.10.2026
Die Bundesregierung hat heute eine von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie (BMWE) vorgelegte Formulierungshilfe zur Änderung des Postgesetzes beschlossen. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen reagiert das BMWE auf wettbewerbliche Fehlentwicklungen im Geschäftskundenbriefbereich. Dort sollen zukünftig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter gelten. Um dies zu erreichen, sehen die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen vor, den Geschäftskundenbriefbereich nicht mehr als Teil der umsatzsteuerbefreiten Grundversorgung einzuordnen. Damit wird eine Empfehlung der Monopolkommission aufgegriffen. Damit soll das mit der Umsatzsteuerbefreiung verbundene Risiko von Wettbewerbsverzerrungen ausgeschlossen werden, denn von funktionierendem Wettbewerb in diesem Bereich profitieren alle.
Die Änderungen des Postgesetzes stehen in einem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit parallelen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die ebenfalls heute beschlossen wurden.
Im Detail zu Inhalten des Gesetzesentwurfs:
Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des Postgesetzes werden sogenannte Teilleistungen aus dem Katalog der postalischen Grundversorgungsleistungen (Universaldienstleistungen) gestrichen. Teilleistungen sind spezielle Dienstleistungen, die dem Geschäftskundenbriefbereich zuzuordnen sind und die gegenüber bestimmten Nachfragern (insbesondere Großversendern) angeboten werden. Hintergrund ist, dass derzeit die Geschäftskundenbriefdienstleistungen der Deutschen Post AG und einiger ihrer Wettbewerber von der Umsatzsteuer befreit sind, die Leistungen der übrigen Wettbewerber aber nicht. Die Möglichkeit, umsatzsteuerbefreite Angebote abzugeben, führt zu Wettbewerbsvorteilen einzelner Marktteilnehmer. Dem soll abgeholfen werden.
Zudem enthält der Gesetzentwurf klarstellende Anpassungen im Bereich der Einhaltung der gesetzlichen Laufzeitvorgaben im Falle höherer Gewalt sowie zur Stabilisierung des regulatorischen Gewinnsatzes im Bereich der Entgeltregulierung. Darüber hinaus werden bürokratische Lasten im Bereich der Vertragsvorlagepflichten reduziert.
Politik
Ja zu verbindlichen Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe
Berlin 14.10.2026
– Die Bundesregierung will verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegen und damit europäische Vorgaben in nationales Recht überführen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/7871) billigte der Verkehrsausschuss am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktionen von AfD und Linken enthielten sich der Stimme. Die abschließende Beratung im Plenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 15. Oktober 2026, vorgesehen.
Dem Entwurf zufolge soll das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein. Dafür sollen in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festschreiben. Danach müssen SAF, die herkömmliches Kerosin ersetzen oder ihm beigemischt werden, an Flughäfen in der EU seit 2025 einen Anteil von mindestens zwei Prozent am Treibstoff haben.
Aus der Unionsfraktion hieß es, mit dem Gesetzesentwurf würden die notwendigen nationalen Voraussetzungen für die Anwendung der europäischen Verordnung 2023/2405 – Initiative „ReFuelEU Aviation“ – geschaffen. Wichtig sei, dass der Vollzug praxistauglich bleibe und Gebühren und Ausnahmeverfahren möglichst unbürokratisch geregelt würden. Die Anwendung müsse einheitlich entlang der europäischen Vorgaben stattfinden, damit keine Wettbewerbsnachteile entstünden.
Seitens der SPD erklärte eine Abgeordnete, SAF seien die naheliegendste Technologie, um die Luftfahrt nachhaltiger zu machen. Mit dem neuen Gesetz würde für die Luftverkehrs- und Mineralölwirtschaft Rechtssicherheit geschaffen. Das sei notwendig, da SAF absehbar deutlich teurer seien als fossiles Kerosin.
Ein Vertreter der Grünen nannte die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht überfällig. Der Markthochlauf müsse dringend beginnen, damit die Luftfahrt klimafreundlicher werde. Den Einsatz nachhaltiger Kraftstoffe nannte er die einzige realistische Möglichkeit, an dieser Stelle zu dekarbonisieren.
Aus den Reihen der Linksfraktion wurden Zweifel laut, ob das neue Gesetz die Nutzung von SAF im Flugverkehr in nennenswertem Maße erhöhen wird. Bisher hätten weder EU-Kommission noch Bundesregierung ein überzeugendes Konzept für klimaneutrales Fliegen vorgelegt. Ein solches müsse neben klimaneutralem Kraftstoffen auch ein energiesparendes Design der Flugzeuge und eine Begrenzung des Flugverkehrs in den Blick nehmen.
Auf Zustimmung stieß bei Grünen und Linken, dass die Koalitionsfraktionen auf eine Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf reagiert und einen Passus zu Betretungsrechten des Luftfahrtbundesamts mittels Änderungsantrag überarbeitet hätten. Prüfer des LBA sollen mit dem neuen Gesetz Betriebsstätten betreten können, um Unterlagen einzusehen und Proben zu entnehmen. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass diese Rechte theoretisch auch Wohnräume miteinschließen würden, womit das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung umfassend eingeschränkt wäre. Der Passus wird nun umformuliert, um das auszuschließen.
Ein Vertreter der AfD begründete die Enthaltung seiner Fraktion mit Sorgen um dem Luftfahrtstandort Deutschland. Die deutschen Flughäfen und Fluggesellschaften stünden seit Jahren unter erheblichem Kostendruck. Die Einführung zusätzlicher Gebühren, Abgaben und Bußgelder werde den Luftverkehr und damit möglicherweise auch die Ticketpreise weiter verteuern. Konkurrierende Unternehmen und Standorte außerhalb Europas unterlägen vergleichbaren Belastungen nicht.
Mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken billigte der Verkehrsausschuss im weiteren Verlauf der nicht-öffentlichen Sitzung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Neuregelung des Rechts des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung“ (21/8234). Die AfD-Faktion enthielt sich. Mit dem Gesetz soll ein weiteres Aufsichtsmittel für das Bundesaufsichtsamt eingeführt werden, das sogenannte Warnungsgeld. Auch damit will die Bundesregierung eine Vorgabe des europäischen Rechts umsetzen, wonach die Mitgliedstaaten für den Fall von Verstößen gegen bestimmte Verordnungen Sanktionen festzulegen haben.
Über diese Gesetzesnovelle will der Bundestag ebenfalls am Donnerstagabend abschließend abstimmen.
Politik
Pressestimmen zum Rücktritt der Arbeitsministerin
Berlin 13.10.2026
Die Ankündigung von Arbeitsministerin Bärbel Bas, von all ihren Ämtern mit Ausnahme ihres Bundestagsmandats zurückzutreten, kam für alle überraschend. Angesichts der aktuellen Lage der Bundesregierung geprägt von sinkender Beliebtheit, chaotischen Zuständen in der Regierungsführung und Streitigkeiten zwischen den Koalitionspartnern – war ein solcher Schritt jedoch absehbar; wenn nicht Bas, so hätte es eben eine andere Person getroffen.
Die Ankündigung ihres Rücktritts ist ein Schritt, dem weitere Schritte in Richtung eines Regierungszusammenbruchs folgen könnten ein Szenario, mit dem viele rechnen. Der Popularitätsverlust der SPD bei den Wahlen in Berlin und Sachsen Anhalt bei gleichzeitiger relativer Stabilität in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Rückgang der Zustimmung zur CDU in den meisten deutschen Bundesländern sind ein deutlicher Beleg für die Unzufriedenheit mit der Regierung von Friedrich Merz.
DER TAGESSPIEGEL aus Berlin meint: „Es wäre zu einfach, die Vorgänge rund um Bas’ Rückzug auf die Erzählung einzudampfen, der Koalitionspartner habe eine erfolgreiche, starke Ministerin aus dem Amt gemobbt. Es waren zwei für das Land enorm wichtige Spitzenämter, die Bas bekleidet hat. Ausgerechnet in dem Moment, in dem es im Ringen um die Rente wieder einmal Spitz auf Knopf steht, steckt Bärbel Bas als Mensch, als Privatperson in einer Phase tiefer Trauer. Was das angesichts des immensen Drucks, unter dem Spitzenpolitikerinnen stehen, mit ihr gemacht hat, ist von außen nicht zu ermessen“, gibt DER TAGESSPIEGEL zu bedenken.
Die VOLKSSTIMME aus Magdeburg hält fest: „Der Dauerdruck in der Doppelfunktion als Arbeitsministerin und Parteichefin, noch gepaart mit einem Trauerfall im engsten Familienkreis, waren zu viel für die SPD-Politikerin. Das berücksichtigend, bleibt festzuhalten: Bärbel Bas war eine akzeptable Bundestagspräsidentin, aber eine ungeeignete Ministerin.“
DIE WELT bemerkt: „Beim Bürgergeld änderte sie den Namen und meinte, das sei schon eine Sozialstaatsreform. In der Alterssicherung brachte sie im vergangenen Jahr zwar das teuerste Sozialvorhaben des Jahrhunderts auf den Weg, das die junge Generation allein bis 2040 mit zusätzlich 200 Milliarden Euro belastet. Die überfällige Reform zur nachhaltigen Stabilisierung der Rente verschleppte Bas bis zum Schluss. Auch die schon im Koalitionsvertrag verankerte Liberalisierung des aus der Zeit gefallenen Arbeitszeitgesetzes brachte die Sozialdemokratin bis heute nicht auf den Weg. Dass der Koalitionspartner diese Amtsführung der zuständigen Ministerin in den vergangenen Wochen deutlich kritisiert hat, war deshalb berechtigt“, stellt die WELT klar.
„Schluss mit dem Mobbing“, titelt die FRANKFURTER RUNDSCHAU. Und führt aus: „Es mag sein, dass der Rücktritt von Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas bei einigen in der Union eine klammheimliche Freude auslöst. Gut möglich, dass sie sich jetzt diskret dazu beglückwünschen, eine gestandene Sozialdemokratin sturmreif geschossen und aus dem Weg geräumt zu haben. Vielleicht sonnen sie sich auch in einer verqueren Art von Erfolgserlebnis, der schwarz-roten Bundesregierung einen Dienst erwiesen zu haben. Sie sollten sich allesamt schämen. Der Umgang mit Bärbel Bas in den vergangenen Wochen war nicht nur menschlich unter aller Kanone. Er war strategisch dumm. Denn eine derart kaltschnäuzige Taktik nutzt dem Politikbetrieb nicht. Sie schadet ihm langfristig schwer“, ist sich die FRANKFURTER RUNDSCHAU sicher.
Die Wochenzeitung DIE ZEIT überlegt: „Es ist wohl das Schicksal von Bärbel Bas, ständig für mehr zu stehen als für sich selbst; das Arbeiterkind, die Frau, die linke Frau – und jetzt: die Frau mit Gefühlen. Dabei ist es hier doch simpel: Ein Mensch ist gestorben, ein anderer Mensch ist von seinen Ämtern zurückgetreten. Beides gehört zum Leben dazu, das Sterben und das Aufgeben. Spitzenpolitik ist wie Leistungssport: ungerecht und nicht für jeden jederzeit möglich. Die Frage ist, was das bedeutet. Ob dadurch am Ende nur die Herzlosen übrig bleiben, die mit den unkomplizierten Leben oder die mit Ehefrauen, die sich im Zweifel kümmern“, fragt DIE ZEIT.
Politik
Drei Ausschüsse zu IWF und Weltbank nach Bangkok
Berlin 13.10.2026
– An den Jahresversammlungen des IWF und der Weltbank in Bangkok nimmt eine gemeinsame Delegation der Bundestagsausschüsse für Finanzen, Haushalt und für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie des Bundesrates vom 14. bis zum 18. Oktober teil.
Die Abgeordneten informieren sich in diesem Rahmen über aktuelle finanz- und entwicklungspolitische Themen und führen Gespräche mit den Bretton Woods Organisationen, der Banken- und Finanzbranche, zivilgesellschaftlichen Organisationen und den deutschen politischen Stiftungen in der Region. Es sind auch De-Briefings mit den zuständigen Ministern Lars Klingbeil und Reem Alabali Radovan geplant.
Die Delegation besteht aus den Bundestagsabgeordneten Christian Görke (Ltg.), Lisa Schubert (beide Die Linke), Mechthilde Wittmann, Dr. Inge Gräßle, Philip Hoffmann (alle CDU/CSU), Kay Gottschalk, Mirco Hanker (beide AfD), Dr. Philipp Rottwilm (SPD) und Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen). Die Bundesratsseite sind durch die Finanzministerin Schleswig-Holsteins, Dr. Silke Schneider, und den Hessischen Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz vertreten.
Politik
Deutsch-Saudische Gespräche
Berlin 13.10.2026
– Bundeskanzler Merz hat heute mit dem saudi-arabischen Kronprinzen Mohammed bin Salman telefoniert. Gegenstand der Gespräche waren die Angriffe der Huthis, unter anderem auf den Flughafen Riad, die Lage im Nahen und Mittleren Osten und die Auswirkungen auf die Energiepreise in Deutschland.
Die terroristischen Angriffe der von Iran unterstützen Huthis verurteilte der Bundeskanzler auf das Schärfste. Der Bundeskanzler und der Kronprinz waren sich einig, dass diese Angriffe sofort aufhören müssen. Die Seeblockaden durch den Iran und die Huthis in der Straße von Hormus und am Bab al-Mandab müssen sofort enden. Iran muss endlich ernsthaft verhandeln und aufhören, die Region zu destabilisieren. Gleichzeitig muss er die Straße von Hormus dauerhaft und ohne Einschränkungen öffnen und sein militärisches Nuklearprogramm einstellen.
Der Bundeskanzler und der Kronprinz berieten über Möglichkeiten, wie der Konflikt beendet und die Energiepreise stabilisiert werden können.
Politik
Aktuelle Lage der Sozialen Pflegeversicherung
Berlin 13.10.2026
–Mit der aktuelle Lage der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (21/8326). Angesichts steigender Defizite und einer zunehmenden Belastung sowohl der Beitragszahler als auch der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile stehe die Frage nach einer grundlegenden Reform der Pflegestrukturen im Raum.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie sich die Liquiditätslage der SPV zum Ende des ersten Halbjahres 2026 darstellt und mit welcher Entwicklung der Beitragssätze 2027 zu rechnen ist.
Politik
Humanitäre Lage in Gaza laut Bundesregierung „katastrophal“
Berlin 13.10.2026
– Die humanitäre Lage in Gaza bleibt nach Angaben der Bundesregierung „katastrophal“. Wie sie in der Antwort (21/8377) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7911) schreibt, bestehe die „Notwendigkeit umfassender Verbesserungen bei der humanitären Versorgung des Gazastreifens“. Als einer der größten bilateralen Geber habe Deutschland bis zu 420 Millionen Euro für humanitäre Hilfe seit dem 7. Oktober 2023 bereitgestellt. „Die humanitäre Lage kann nur nachhaltig verbessert werden, wenn die im 20-Punkte-Friedensplan für Gaza vereinbarte Entwaffnung der Hamas, die für den monströsen Terror vom 7. Oktober 2023 verantwortlich war, und Rehabilitierung ziviler Infrastruktur stattfinden“, schreibt die Bundesregierung.
Nach Angaben der Vereinten Nationen habe sich die Einfuhr humanitärer Güter in den Gazastreifen seit Inkrafttreten des Waffenstillstands von Oktober 2025 erhöht. Der Zugang für humanitäre Nichtregierungsorganisationen habe sich aufgrund neuer israelischer Registrierungsregeln seit September 2025 allerdings verschlechtert.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, setze sie sich im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie gegenüber der israelischen Regierung und den zuständigen israelischen Stellen „ohne Unterlass für eine Verbesserung der humanitären Zugänge ein“. Diese humanitären Kernanliegen würden eng und fortlaufend mit humanitären Organisationen bis auf die Detailebene abgestimmt und an aktuelle Entwicklungen und Bedarfe angepasst. „Dabei werden Zugangshindernisse – zum Beispiel in den Bereichen Zoll und ‚Dual-Use‘ – aber auch die Einfuhr spezifischer Güter wie Benzin, Motoröl und wasserfeste Zelte angesprochen.“
Europa
Antifolter-Ausschuss Bericht des Europarats
Berlin, Brüssel 12.10.2026
• Türkei: Antifolter-Ausschuss fordert umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit und Schutzmaßnahmen für ausländische Kinder.
• Ausschuss zur Verhütung von Folter veröffentlicht Berichte über seine Besuche in der Türkei in den Jahren 2018 und 2022.
Straßburg, 12. Oktober 2026
– Die Türkei sollte umfassende Gesetze zur psychischen Gesundheit erlassen und die Schutzvorkehrungen für Personen stärken, die zwangsweise in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren untergebracht sind; dies erklärte der Antifolter-Ausschuss des Europarats.
Zudem forderte der Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) die türkischen Behörden auf, von der Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebezentren abzusehen und sicherzustellen, dass alle Inhaftierten respektvoll behandelt werden, wobei jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff sanktioniert werden muss.
Diese Punkte gehören zu den wichtigsten Ergebnissen zweier separater Berichte, die heute veröffentlicht wurden und sich auf die Besuche beziehen, die der Ausschuss in den Jahren 2018 und 2022 in der Türkei durchgeführt hat. Der jüngste Bericht befasste sich zudem mit den Haftbedingungen und der Behandlung der vier Gefangenen, die im Hochsicherheitsgefängnis „Imralı“ (Typ F) inhaftiert sind. Rechtliche Mängel untergraben das psychische Gesundheitssystem in der Türkei.
Nach ihrem Besuch im Jahr 2018 begrüßte das Komitee zur Verhütung von Folter die Bemühungen der Türkei zur Reform des psychischen Gesundheitswesens, äußerte jedoch Besorgnis über das Fehlen eines spezifischen Gesetzes zur psychischen Gesundheit. Dies führte zu verschiedenen Mängeln – insbesondere in Bezug auf die zwangsweise Unterbringung in Krankenhäusern, die Einwilligung in Behandlungen und die Anwendung körperlicher Zwangsmaßnahmen.
Das Komitee stellte fest, dass die materiellen Bedingungen in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Betreuungszentren im Allgemeinen gut waren; allerdings hatten einige Patienten über Wochen – oder sogar Monate – hinweg keinerlei Möglichkeit zu körperlicher Betätigung im Freien. Zudem waren einige Mitarbeiter einer hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt, was sich bisweilen auf das Angebot an organisierten Aktivitäten auswirkte.
Insgesamt stellte das Komitee fest, dass der Besuch eine Reihe von Mängeln sowohl auf gesetzgeberischer Ebene als auch in der Praxis aufzeigte; so wurden beispielsweise viele Patienten oder Bewohner – die offiziell als „freiwillige“ Fälle eingestuft waren – faktisch ihrer Freiheit beraubt, ohne über angemessene Schutzgarantien zu verfügen. Die Türkei sollte die Unterbringung von Kindern in Abschiebezentren vermeiden.
Das Hauptziel des Besuchs des Komitees im Jahr 2022 bestand darin, die Behandlung und die Haftbedingungen ausländischer Staatsangehöriger, die auf der Grundlage von Einwanderungsbestimmungen festgehalten wurden, sowie die gegen sie eingeleiteten Abschiebeverfahren zu überprüfen.
Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT) erkannte die enormen Herausforderungen im Bereich der Migration an, mit denen die Türkei in den letzten Jahren konfrontiert war, und würdigte die von den türkischen Behörden ergriffenen Maßnahmen. Gleichzeitig betonte der Ausschuss die Notwendigkeit, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um die Inhaftierung von Familien mit Kindern in Abschiebehaftzentren zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Dauer der Inhaftierung von Kindern in solchen Einrichtungen auf das absolute Minimum beschränkt bleibt.
Während ihres Besuchs erhielt der Ausschuss Berichte über körperliche Misshandlungen und unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Personal und Gendarmerieangehörige in zahlreichen türkischen Abschiebehaftzentren sowie Beschwerden über verbale Misshandlungen ausländischer Staatsangehöriger. Der Ausschuss forderte die türkischen Behörden nachdrücklich auf, eine respektvolle Behandlung aller Inhaftierten zu gewährleisten sowie jegliche Form von Misshandlung oder Übergriff strikt zu untersagen und zu sanktionieren.
Ernste Bedenken hinsichtlich der im Gefängnis Imralı inhaftierten Gefangenen
Im Rahmen ihres Besuchs im Jahr 2022 inspizierte der Ausschuss auch das Hochsicherheitsgefängnis Imralı (Typ F), um sich ein Bild von der Situation der dort inhaftierten vier Gefangenen zu machen.
Obwohl die Gesundheitsversorgung und die Haftbedingungen im Allgemeinen zufriedenstellend waren, äußerte der Ausschuss große Besorgnis darüber, dass sich das auf die Gefangenen angewandte Haftregime seit dem Besuch im Jahr 2019 in keiner Weise verbessert hat.
So verblieben alle Gefangenen über Jahre hinweg in Einzelhaft. Mit Ausnahme eines einzigen Falls wurde den Gefangenen seit August 2019 jeglicher Familienbesuch sowie der Kontakt zu ihren Anwälten verwehrt.
Der Ausschuss betonte, dass die kumulative Wirkung dieser strengen Beschränkungen leicht Fragen im Hinblick auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention aufwerfen könnte, der Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung untersagt.
Politik
Organisationsstruktur des Forschungsministeriums
Berlin 12.10.2026
– Im Zuge der Neuorientierung des Forschungsministeriums (BMFTR) ist eine eindeutige Zuordnung von Aufgaben zu Referaten erfolgt. Anlass für gesonderte Maßnahmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden, gab es daher nicht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/8308(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8035(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Es befinden sich laut Bundesregierung keine spezifischen Titel im Einzelplan 30, deren Zweck die Finanzierung von ressortübergreifenden Projekten ist. Projektbezogen werden für Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben Mittel aus dem Einzelplan an Behörden anderer Ressorts ausgezahlt. Dies geschieht etwa für die Sicherheits- und Resilienzforschung, die Forschung für zivile Sicherheit oder die Forschung zu Quantentechnologien und KI.
Auf die Frage nach Veränderungen in der Gliederung des Einzelplans 30 sowie nach den Gesamtausgaben pro Kapitel macht die Bundesregierung deutlich, dass es nicht Teil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, „die Bundesregierung mit der erneuten Zusammenstellung und Aufbereitung frei verfügbarer Informationen zu befassen“. Die Gliederung des Einzelplans 30 – einschließlich der Kapitelbezeichnungen, der Soll-Ansätzen der Titel und der Planstellen – sei öffentlich zugänglich.
Berlin
Investorenkonferenz der Bundesregierung
Berlin 12.10.2026
– Auf der Suche nach Geldgebern für Investitionen in die Wirtschaft und in die Infrastruktur lädt die Bundesregierung Ende Oktober zum „Invest in Germany Summit“ in Berlin ein. Das geht aus ihrer Antwort (21/8330) auf eine Kleine Anfrage (21/8062) der Fraktion Die Linke hervor. Viele führende Wirtschaftsnationen setzten bereits heute auf höchster politischer Ebene das Instrument der Investorenkonferenzen ein. Der Summit solle ein Willkommens-Signal an potenzielle Investoren senden, schreibt die Bundesregierung.
Demnach seien „entsprechend der Zielsetzung der Veranstaltung“ vor allem internationale Unternehmen, internationale Finanzinvestoren, aber auch führende deutsche Unternehmen und Start-ups eingeladen worden. Insgesamt seien rund 550 Einladungen verschickt worden. „Um Durchführung und Erfolg der Veranstaltung nicht zu beeinträchtigen, bittet die Bundesregierung um Verständnis, dass etwaige Konferenzteilnehmende nicht mitgeteilt werden können, bevor eine Veranstaltung tatsächlich stattgefunden hat“, heißt es in der Antwort. Bundestagsabgeordnete habe man, „bedingt durch die Zusammensetzung der Veranstaltung, nicht eingeladen.“ Die Vorschläge für Gäste seien aus der Bundesregierung, aus den Auslandsvertretungen, von Germany Trade and Invest sowie den Bundesländern gekommen.
Die Gesamtkosten der Veranstaltung ließen sich erst nach dem Treffen „konkret zuordnen und final beziffern“. Der Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sehe insgesamt fünf Millionen Euro dafür vor, „dies umfasst nicht nur die Konferenz, sondern auch den Aufbau eines neuen Standortmarketings der Bundesregierung“, heißt es in der Antwort.
Politik
Stand der Evaluierung des Waffenrechts
Berlin 12.10.3026
– Über den Stand der Evaluierung des Waffenrechts berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/8344) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8198). Danach haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode vereinbart, das Waffenrecht unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten umfassend zu evaluieren.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat den Prozess der Evaluierung laut Vorlage Anfang September 2025 mit einer Einladung an verschiedene Interessenverbände aus einem breiten Spektrum unterschiedlicher Bereiche gestartet, „darunter Verbände von Jägern und Sportschützen, dem Hersteller-, Händler- und Sammlerwesen, aber auch Opferverbänden ebenso wie den kommunalen Spitzenverbänden, sowie den Ländern mit ihren rund 550 Waffenbehörden und den Sicherheitsbehörden und weiteren Bundesbehörden“. In einem ersten Schritt seien die Beteiligten gebeten worden, die aus ihrer Sicht wichtigsten Themenbereiche zu benennen, die in der Evaluierung untersucht werden sollen,
Auf der Grundlage der erfolgten Rückmeldungen hat das BMI die Evaluierungsgegenstände ermittelt und den nächsten Beteiligungsschritt eingeleitet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Derzeit finde eine detaillierte Befragung der Beteiligten bis Herbst diesen Jahres statt. „Eine Fortentwicklung des Waffenrechts ist vom Koalitionsvertrag erst auf der Grundlage der zuvor erfolgten Evaluierung vorgesehen“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
Politik
Bundesregierung hat keine Daten zu illegalen Mieten
Berlin 12.10.2026
– Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie häufig und in welchem Umfang gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Auch zu Mietpreisüberhöhungen nach dem Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Zahl der Fälle von strafbarem Mietwucher liegen ihr nach eigenen Angaben keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Das geht aus ihrer Antwort (21/8218) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/7977)) hervor.
Eine bundeseinheitliche Statistik zu Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhungen plant die Bundesregierung derzeit nicht. „Die Verfolgung und Ahndung dieser Ordnungswidrigkeiten obliegt den zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder“, heißt es zur Begründung.
Zur geplanten Reform des Mietrechts verweist die Bundesregierung auf eine Expertengruppe, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen habe. Sie soll bis Ende 2026 unter anderem Vorschläge zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz sowie zur Einführung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse vorbereiten. Die Arbeit der Expertengruppe sei noch nicht abgeschlossen. Die Beratungen erfolgten grundsätzlich vertraulich. „Die Bekanntgabe näherer Inhalte, der konkreten Arbeitsweise, des aktuellen Stands der Arbeiten und fachliche Wertungen könnte die Arbeit der Expertengruppe erheblich beeinträchtigen“, führt die Bundesregierung weiter aus. Eine Reform des Straftatbestands des Wuchers im Strafgesetzbuch plant die Bundesregierung laut Antwort derzeit nicht.
Kunst
PREISVERLEIHUNG AN SANDS
Berlin 11.10.2026
– Anlässlich der Verleihung des diesjährigen Friedenspreises des Deutschen Buchhandels an Philippe Sands äußert sich Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig wie folgt:
„Mit Philippe Sands erhält heute einer der großen Völkerrechtler unserer Zeit den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels. Aus Philippe Sands‘ schriftstellerischem Werk sprechen die gleichen Überzeugungen und Werte wie aus seiner Tätigkeit als Anwalt für das Völkerrecht: eine tiefe Humanität – und ein unerschütterlicher Glaube an eine Welt, in der die Stärke des Rechts zählen muss, nicht das Recht des Stärkeren.
In diesen Tagen hat seine Auszeichnung eine hohe Symbolwirkung. Wir leben in einer Zeit, in der Verachtung für das Recht und Angriffe auf die Justiz Konjunktur haben. Die am Freitag angekündigten Sanktionen der Trump-Regierung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof sind dafür erneut ein erschreckendes Beispiel. Umso wichtiger ist die ermutigende Botschaft von Sands‘ Werk: Die Kraft von Recht und Gerechtigkeit sind auf lange Sicht stärker als Menschenfeindlichkeit, Zynismus und autoritäres Gehabe.“
Politik
Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken erörtert
Berlin 09.10.2026
– Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, erstmals den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken debattiert. Im Anschluss an die 30-Minuten Aussprache wurde der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion hatte Federführung beim Recht und Verbraucherschutz beantragt, konnte sich aber gegen die Mehrheit aller übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollte die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken durch einen Gesetzentwurf sichergestellt werden. Unter anderem kritisieren die Abgeordneten darin den Begriff der „Hassrede“ als zu unkonkret, weshalb er willkürliche Entscheidungen zum Löschen von Inhalten begünstige.
Die Fraktion fordert an mehreren Stellen Änderungen am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Unter anderem sollen „die Haftungsausschlüsse der Artikel 4 bis 8 der EU-Verordnung 2022/2065 nicht gelten, wenn ein Anbieter von Vermittlungsdiensten im Sinne des Digital Services Act (DSA) die Information auf andere Kriterien als auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüft“. Außerdem soll das DDG dahingehend ergänzt werden, „dass soziale Netzwerke, die marktbeherrschend sind im Sinne von Paragraf 18 GWB, die Inhalte ihrer Nutzer nur auf ihre Vereinbarkeit mit den allgemeinen Gesetzen inhaltlich überprüfen dürfen und im Fall der Zuwiderhandlung dem Nutzer zum Schadensersatz verpflichtet sind“.
Foto: © PWO
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