Politik

Zustimmung zum Bau-Turbo unter Bedingungen

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Berlin 13.03.2026

– Gemeinden können ihre Zustimmung zur Nutzung des Bau-Turbos unter der Bedingung erteilen, dass sich Vorhabenträger zur Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen verpflichten. Zudem stehe es den Gemeinden frei, ihre Zustimmung innerhalb der Frist zu verweigern, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4193) mit. Mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages könnten Gemeinden eventuell Bodenwertsteigerungen abschöpfen. Dies entspreche dem von vielen Kommunen auch im Bereich der Bauleitplanung angewandten Verfahren, schreibt die Bundesregierung.

Grundsätzlich stellt die Regierung in der Antwort fest, dass der bis zum 31. Dezember 2030 befristete Bau-Turbo für bestimmte Wohnbauvorhaben weitreichende Abweichungen vom Planungsrecht vorsehe. So werde die Aufstellung eines Bebauungsplans entbehrlich. „Der Bau-Turbo macht damit den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum“, heißt es in der Antwort. Durch den geringeren Planungsaufwand könne nicht nur schneller, sondern auch günstiger gebaut werden. Damit die Erleichterungen des Bau-Turbos zu Anwendung kommen könnten, bedürfe es in jedem Einzelfall der Zustimmung der Gemeinde. Die Gemeinde könne also entscheiden, ob das geplante Vorhaben mit ihren Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar sei. Somit bleibe die Planungshoheit der Gemeinde gewahrt.

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