Politik

Zuständigkeit für Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“

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Berlin 22.1.2026 

– Mit dem Übergang der Aufgaben für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf das Bundesinnenministerium ist letzteres laut Bundesregierung seit dem 1. November 2025 auch für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ zuständig und nimmt die Verantwortung für diese Einrichtung wahr. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/3639) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3383) weiter ausführt, wird Erinnerungskultur mit Ausnahme des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen Minderheiten auch weiterhin federführend von BKM verantwortet. In allen gemeinsam betreffenden Fragen erfolge ein enger Austausch zwischen den Ressorts.

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